Die Grundlage für das Schleppmonopol war das Preußische Wasserstraßengesetzt vom 01. April 1905. Es wurde ab dam 01.07.1914 auf dem RHK, dem DHK und MLK eingeführt. Für den DEK gab es zur Einführung des Schleppmonopols eine Übergangsfrist bis 1933. Das ist im Buch "Schlepper packen auf" von Eckhard Schinkel ausführlich beschrieben.Das Monopl zu Schleppen auf DEK, RHK, MLK und KK und den Zweigkanälen hatte das preußische Schleppmonopol