PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schubverband vertäuen



SeemannOHZ
11.05.2022, 22:51
Moin!

Wir verladen demnächst Projektladung vom Seeschiff auf einen Binnen-Schubverband.
Welche Anforderungen ein See-Schleppverband erfüllen muss, weiß ich, aber von Binnenschiffahrt habe ich wenig Ahnung.
Gibt es eine DIN oder sonstige anerkannte Berechnungsgrundlage oder Verfahrensanweisung, wie ein Schubverband bestehend aus Schubschiff und zwei Bargen, miteinander vertäut werden muss? Drahtstärke, Pollerbelastung, Anzahl Leinen etc.?
„Haben wir schon immer so gemacht“ bringt zwar in der Praxis weiter, aber nicht, wenn man einen Bericht für die Versicherung verfassen soll…
Wenn jemand also einen Tipp hat, wo ich das nachlesen kann, wäre das echt toll!

Gruß Andreas

Buganker
13.05.2022, 00:46
Hallo, ich kann dir deine Frage leider nicht ausführlich beantworten.
Eine Berechnungsgrundlage kenne ich nicht.
Jedoch kannst du ja mal auf dem Verband anrufen und fragen, welche Drähte die an Bord haben.
Das könntest du dann so für den Bericht übernehmen.
Denn auf dem Schiff bzw. auf dem Leichter werden sich die selben Drähte und Taue befinden, die auch für andere Transporte genutzt wurden.
Extra für diese Reise wird man sich da nichts neues angeschafft haben, denn schließlich war das Equipment auch schon vorher für die größtmögliche Beladung/Eintauchung ausgelegt.

VG
Patrick

p-m
13.05.2022, 11:29
Hallo Andreas

Die Berechnung von Drahtseilen und Tauen (Anzahl, Länge, Bruchkraft) macht die Schiffsuntersuchungskommission (SUK) für jedes Schiff. Diese Daten sind im Schiffsattest (Schiffszeugnis, Gemeinschaftszeugnis, Unionszeugnis, Certificaat van Onderzoek) auf der Seite 6, Ziffern 39 und 40 eingetragen. (siehe Anhänge)

Folglich brauchst Du nur Kopien aus den Schiffszeugnissen des Schubboots und der beiden Leichter (Bargen), dann hast Du die gewünschten Daten der Drahtseile zum Festmachen und zum Schleppen, die von der SUK für diese Schiffe festgelegt worden sind.

Freundliche Grüsse

Peter

p-m
13.05.2022, 12:11
Hallo Andreas

Die für die Fortbewegung zugelassenen Formationen und Kupplungen von Schubverbänden sind im Schiffsattest (Schiffszeugnis) auf der Seite 3, Ziffer 14 und auf der Seite 4, Ziffer 15 festgelegt. (siehe Anhänge)

Zeichenerklärung Seite 4: SB = Schubboot, MS = Motorschiff, SL = Schubleichter

Freundliche Grüsse

Peter