danubenews
07.07.2022, 12:24
Der Hinweis galt der RMD und ihre Sonderzuständigkeiten beim Unterhalt/Niederwasserausbau der bayerischen Donau in den 1920-er/30-er Jahren.
Die Klärung der weiteren Zuständigkeiten findet sich im Anhang. Stand 1941. Im Bereich der Reichswasserstraße sind die Wasserstraßenämter als Ortsbehörden zuständig. Für die Gewässer ohne Klassifiziereung (oberhalb Do-km 2414,6 die (Landesbehörden) Straßen- und Flußbauämter. Die Mittel- und Landeszentralbehörden hatten meist politische Zielsetzungen.
Die RMD war dann wieder ausschließlich für den Ausbau der Großschiffahrtsstraße zuständig. Auf den "öffentlich-rechtlichen Aspekt" der "Neubauämter" wurde bereits eingegangen.
VG
Klaus
Quelle: RVM (Hrsg.), Führer auf den Deutschen Schiffahrtsstraßen, 7. Teil, Das Donau-Gebiet, Berlin 1941
Klaus Heilmeier
Die Klärung der weiteren Zuständigkeiten findet sich im Anhang. Stand 1941. Im Bereich der Reichswasserstraße sind die Wasserstraßenämter als Ortsbehörden zuständig. Für die Gewässer ohne Klassifiziereung (oberhalb Do-km 2414,6 die (Landesbehörden) Straßen- und Flußbauämter. Die Mittel- und Landeszentralbehörden hatten meist politische Zielsetzungen.
Die RMD war dann wieder ausschließlich für den Ausbau der Großschiffahrtsstraße zuständig. Auf den "öffentlich-rechtlichen Aspekt" der "Neubauämter" wurde bereits eingegangen.
VG
Klaus
Quelle: RVM (Hrsg.), Führer auf den Deutschen Schiffahrtsstraßen, 7. Teil, Das Donau-Gebiet, Berlin 1941
Klaus Heilmeier