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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hotelschiff auf Main-Donau-Kanal quer



Bernd
14.07.2009, 18:33
Hotelschiff legte sich auf Main-Donau-Kanal quer
Ein mehr als hundert Meter langes Hotelschiff hat sich wegen einer kaputten Steueranlage am 12.7. im Main-Donau-Kanal verkeilt. Das Schiff mit 18 Passagieren an Bord hatte nach dem Ablegen im Nürnberger Hafen erst wenige Kilometer zurückgelegt, als ein technischer Defekt in der Steuerungselektronik eintrat. Das legte sich Schiff quer, und Heck und Bug berührten den Kanaldamm. Nachdem ein Techniker Stunden später den Fehler behob, gelang es dem Kapitän, das Schiff wieder manövrierfähig zu machen und die Fahrt fortzusetzen. Allerdings hätte der Schiffsführer die Behörden von dem Vorfall in Kenntnis setzen müssen. Dies unterblieb jedoch. Erst Zeugen, die den Vorfall beobachtet hatten, verständigten die Polizei. Kurz vor Hilpoltstein wurde das Schiff durch Beamte der Wasserschutzpolizei Nürnberg gestoppt. Das Kanalufer wurde nun durch Fachleute untersucht. Ob ein Schaden entstanden war, war noch nicht klar. Den Kapitän erwartet aber ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen schifffahrtsrechtliche Bestimmungen. Er konnte die Fahrt nach Feststellung seiner Personalien fortsetzen.

Elbianer
14.07.2009, 22:01
Weis den einer den Namen des Schiffes?:fragkratz:

Gruß Thomas

Daniel_Rgbg
15.07.2009, 11:47
Leider nein.
Ich hab zwar tags darauf ein leicht zerschrammtes Schiff in Regensburg gesehn, aber es gibt Bilder, das die Kratzer schon vor dem Kanal da waren, drum warten wir mal, ob es noch was ofizielles gibt...

Elbianer
15.07.2009, 12:47
[B]Das Schiff mit 18 Passagieren an Bord hatte

Warum eigentlich nur 18 Passagiere?:fragkratz: Waren die anderen noch auf Landausflug und sind erst später zugestiegen oder ist die Auslastung derzeit wirklich so schlecht?
Das Deilmann die einzige Fluss-Kreuzfahrtreederei ist welche es trifft, kann ja auch nicht sein.

Gruß Thomas

Daniel_Rgbg
15.07.2009, 12:59
Die Ami-Schiffe sind immer recht voll... Ein Flugzeug pro Schiff...

Die Paxe waren sicher auf einem Landausflug.

Koppelmichel
24.07.2009, 09:25
Hallo liebe Gemeinde,

Viele Kabinenschiffe bieten Ihren Gästen Landausflüge an.
Dann werden diese in Nürnberg mit dem Bus abgeholt, schauen sich Nürnberg und Umgebung an. In dieser Zeit fährt das Schiff zum Anleger nach Roth und wartet auf die Busse. Das ganze geschied natürlich mit Vorrangschleusung. Es ist nur schade dass die Strassenverkehrsordung keine solche Bestimmung hat dass ein Bus mit Fahrgästen im Stau einen roten Wimpel setzen kann. Somit bleibt den Schiffen nichts anderes übrig als auf die Busse zu warten.
Da nicht alle Gäste solche Ausflüge warnehmen kommt es dass ein solch großes Schiff mit 18 Fahrgästen unterwegs ist.

Grüßle

z.Zt.: Oberösterreich

Ernst
24.07.2009, 09:39
Hallo, der "rote Wimpel" ist seit über 100 Jahren für den "normalen Binnenschiffer" ein Ärgerniss ! :confused::confused::confused:

Gruß Ernst

Elbianer
26.07.2009, 00:03
Hallo, der "rote Wimpel" ist seit über 100 Jahren für den "normalen Binnenschiffer" ein Ärgerniss ! :confused::confused::confused:

Gruß Ernst

Hallo Ernst,

du hast es zwar im Anführungszeichen gesetzt, aber nun doch die Frage: Sind Fahrgastschiffer keine "normalen Binnenschiffer"?
Jeder transportiert doch nur seine "Fracht", ob das nun Kohle, Kies oder "lebende Fracht" ist.
Ich war auch 17 Jahre in der Frachtschiffahrt und 5 Jahre an einer Fähre mit kleinen FGS.

Fahrgastschiffahrt hat einige Vorteile, aber auch so manche nervige Seite. Der größte Vorteil ist, dass ich abends in meinen eigenen Bett Zuhause schlafen kann.
Aber wenn man solche Fragen beantworten muss: "Wie lange dauert die einstündige Rundfahrt?".
Fahrgäste sind eine sehr schwer zu ladende "Fracht".

Übrigens ist das mit den roten Wimpel doch inzwischen seit vielen Jahren geändert. Das FGS darf nicht mehr sofort in die Schleuse, es muss die erste vor der Kammer liegende Schütze vorlassen!
Insofern bringt es nicht mehr Viel wenn der Fahrplan bei Rundfahrten eng aussieht.
Bei Kabinenschiffen ist es natürlich unter Umständen ein großer Vorteil.

Gruß Thomas

Koppelmichel
27.07.2009, 08:58
gutn morgen Elbianer,

es ist richtig dass die Regel des roten Wimpel geändert wurde. Auf dem Rhein und der Donau gibt es keine Vorrangschleusung für Kabinenschiffe mehr.
Auf dem Main und Main-Donaukanal wird aber die neue Regelung nicht angewendet. Sobald sich ein "Weißer" der Schleuse nähert muß alles liegenbleiben. Klar, man kann dann die WSP rufen und das abklären. Nur der Rang ist erst mal futsch. Im Main Donaukanal bedeutet dass vorneweg knapp eine Stunde Aufenthalt. Es gibt auch die Regel dass wenn das Kabinenschiff ohne Wimpel in den Vorhafen einläuft auf seinen Vorrang verzichtet. Nur das interesiert niemand. Wenn man die Steuerzentrale darüber informiert bekommt man die Aussage dass der Dienststellenleiter dass nicht von seiner Position aus sehen kann. Wenn der Kaptain des Kabinenschiffes das mitbekommt und keinen roten Wimpel hat wird auch schon die rote Flagge gesetzt. Was eine rote Flagge bedeutet brauche ich glaub ich nicht zu erklären.

Grüßle

Elbianer
28.07.2009, 00:12
Was eine rote Flagge bedeutet brauche ich glaub ich nicht zu erklären.
Grüßle

Grüßle zurück,

ja das kannst du gern mal erklären, ich habe nämlich keine Ahnung um was es geht.
Roter Wimpel ist klar, aber rote Flagge?:fragkratz::confused::fragkratz:

Meinst du die Signalflagge B = Bravo? Die bedeutet doch folgendes: "Ich lade/lösche/befördere gefährliche Güter".
Meint der Kabinenschiff-Kapitän dann damit, dass seine Passagiere zu gefährlichen Gütern werden, wenn das Schiff nicht pünktlich ans Ziel kommt?

Aus meiner Zeit als Regatta-Segler habe ich die Flagge B auch noch als "Protest-Flagge" in Erinnerung. Damit wurde der Regattaleitung ein Regelverstoß eines anderen Bootes angezeigt. Hat es damit was zu tun?:fragkratz:

Gruß Thomas

Koppelmichel
28.07.2009, 07:16
Meinst du die Signalflagge B = Bravo? Die bedeutet doch folgendes: "Ich lade/lösche/befördere gefährliche Güter".
Meint der Kabinenschiff-Kapitän dann damit, dass seine Passagiere zu gefährlichen Gütern werden, wenn das Schiff nicht pünktlich ans Ziel kommt?


Gutn morgen Elbianer,

das ist so nicht richtig.

Die rote Flagge ist ein Teil der Havariebeflaggung.
Teil 1.: Rotweiße Flagge: auf dieser Seite ist das passieren mit der nötigen Sorgfalt möglich.
Teil 2.: Rote Flagge: auf dieser Seite ist das passieren nicht möglich.
Das ist die Tagkennzeichnung von havarierten oder gesunken Fahrzeugen.
Wenn ein Havarist an Land bei liegt wird nur rotweiß gesetzt. Aber wenn der Havarist in der Mitte oder so liegt das es nicht eindeutig ist wo man passieren kann wird die rote Flagge mit gesetzt. Ist ja möglich dass der Havarist ein Tau oder einen Draht an Land nimmt um gesichert zu sein. Das wird des öfteren auf der Donau gemacht wenn sich ein Schiff festgefahren hat. Ein leeres Schiff kann ja noch da fahren wo ein geladenes nicht mehr kann. Oder Sportboote, die brausen ja überall. Wenn da ein Tau oder ein Draht gespannt ist? naja ist der Antrieb futsch.

Und für alle die den Unterschied von Flagge und Wimpel nicht kennen:
Flagge ist ein viereck mit mindesten 1 x 1 Meter
Wimpel ist ein Dreieck


Grüßle an alle :wink:

z.Zt.: Linz am laden

helmut1972
28.07.2009, 08:43
Hallo Koppelmichel!

Ich lese, da kennt sich jemand aus!
Leider hat die Bedeutung der rotweißen Flagge bzw. bei schwimmenden Geräten (etwa bei Baggern sind es Tafeln oder Bällen), für die Sportbootschifffahrt in Österreich scheinbar überhaupt keine Relevanz! Ich spreche hier aus leidvoller Erfahrung im Bezug auf die Brückenbaustelle in Tulln. Wenn sich ein Sportboot, an der Seite wo die Durchfahrt gesperrt ist, seine Z-Triebe im Lavierungsseil des Gerätes abreisst, na dann ist er selbst schuld, weil er die Regelungen der Wasserstraßen Verkehrsordnung nicht kennt. Auch bedeutet die rotweiße Flagge, Wellenschlag vermeiden! Man sollte nicht glauben welche Wellen Sportboote erzeugen können, speziell im Stauraum.

mfG helmut1972

Ernst
28.07.2009, 09:02
Ergänzung:

der rote Wimpel ist ein Dreieck von min. 1 m Länge und 0,5 m an einer Seite.

Gruß Ernst

Elbianer
28.07.2009, 13:10
Gutn morgen Elbianer,
das ist so nicht richtig.Die rote Flagge ist ein Teil der Havariebeflaggung.


Hallo Koppelmichel,

was ich da über die Signalflagge B geschrieben habe ist so schon richtig!!!! Allerdings wird die so in der Seefahrt und nicht in der Binnenschifffahrt eingesetzt.
Wenn ich geschrieben habe: "Meint der Kabinenschiff-Kapitän dann damit, dass seine Passagiere zu gefährlichen Gütern werden, wenn das Schiff nicht pünktlich ans Ziel kommt?", war das natürlich nicht ernst gemeint. Dies sollte doch wohl erkennbar sein.:roooll:

Die von dir geschilderte Bedeutung als Havariebeflaggung ist mir natürlich bekannt, allerdings gibt es diese Beflaggung auch an schwimmenden Anlagen, wie Helmut1972 richtig erwähnt.

Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist der Bezug zum Beitrag #9. Da heißt es, von dir geschrieben: "Wenn der Kaptain des Kabinenschiffes das mitbekommt und keinen roten Wimpel hat wird auch schon die rote Flagge gesetzt. Was eine rote Flagge bedeutet brauche ich glaub ich nicht zu erklären."

Da geht es doch aber um den Schleusenrang und das Recht auf Vorschleusung. Was also hat die Beflaggung eines Kabinenschiffes im Schleusenrang mit der Beflaggung eines Havaristen oder Schwimmenden Gerätes zu tun? :fragkratz::confused::fragkratz::confused:

Deshalb habe ich nachgefragt, welche rote Flagge du meinst. Über Aufklärung wäre ich dankbar. :wink::wink:

Gruß Thomas

Jürgen
28.07.2009, 13:56
Ich glaube erklären zu können, was Koppelmichel da gemeinthat:

Zum Wahrnehmen des Vorschleusungsrechtes muss ein roter Wimpel vorne drauf gesetzt werden.
In Ermangelung dessen wird häufig dann eine rote Flagge an der gleichen Stelle gesetzt.
Ergo: Es ist kein Wimpel sondern eine Flagge und hat somit eine andere Bedeutung.
Das ist wichtig zu wissen auf der Rhein-Main-Donau-Verbindung, da hier alles paragraphengenau von der WSV geregelt wird. Da hätte manche glorreiche preussische Verwaltung Respekt davor!

Jürgen
z.Zt. Windorf zu Berg

D21
28.07.2009, 18:40
Servus!

Besondere Bezeichnungen:
Fahrzeuge mit Vorrang: Fahrzeuge, denen die zuständige Behörde zur Fahrt durch Stellen, an denen eine besondere Reihenfolge gilt, einen Vorrang eingeräumt hat, müssen zusätzlich führen: einen roten Wimpel, dessen Länge mindestens 1 m beträgt, auf dem Vorschiff und so hoch, dass er gut sichtbar ist.

So hab ich's gelernt, zumindest auf der Donau, da gehört ja auch der Main-Donau-Kanal dazu :confused:

Schöne Grüße aus Oberösterreich
D21

Elbianer
28.07.2009, 23:16
So hab ich's gelernt, zumindest auf der Donau, da gehört ja auch der Main-Donau-Kanal dazu :confused:

Schöne Grüße aus Oberösterreich
D21

Hallo D21,

stimmt so auch nicht ganz, vielleicht überschneiden sich die Verordnungen, aber auf den Main-Donau-Kanal gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und auf der Donau nun mal Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV).

Gruß Thomas