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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nidda - MB - 05038600



reanna
28.09.2009, 22:13
Hallo zusammen !

Die Strompolizei Nidda habe ich heute im Unterwasser der Schleuse Kostheim gesehen.

Gruß
reanna

Schiffsdaten

Name: Nidda
gemeldet in: Aschaffenburg
Nationalität: :d_bund:
Europanummer: 05038600
MMSI-Nr.: 211661170
Rufzeichen: DA4696

Länge: 15,30 m
Breite: 4,40 m
Verdrängung: 25,40 t

Maschinenleistung: 150 kW / 200 PS
Maschinen-Hersteller: MTU 6R 183 AA62
Geschwindigkeit: 8,9 kn

Baujahr: 2000
erbaut in: :d:
Bauwerft: REAN GmbH, Sassnitz

Cantor
28.09.2009, 22:58
Hallo reanna

In deinen Bildern ist die Nidda mit DP 3749 unterwegs. Die Strompolizei Nidda ist ein kleines Sb und DP steht für Deckprahm. Darunter ist ein besonders kleiner Leichter mit einem flachen Deck zu verstehen. Darauf können allerlei Geräte und Hilfsmittel für die Arbeiten transportiert werden, die weiter unten erklärt sind.

Nidda und DP 3749 sind gemeldet beim WSA Aschaffenburg. Es gibt ja im Unterlauf des Mains keine andere Wasser- und Schifffahrtsbehörde. Frankfurt und Hanau haben lediglich Außenstellen dieses WSAs.

Die beiden Wasserfahrzeuge, die Du hier im Bild festgehalten hast, fahren als kleinster Schubverband den Main rauf und runter und führen Arbeiten an den Ufern durch, zum Beispiel nach einem Sturm oder im Zuge von Baumfällarbeiten entlang der Uferwege. Sie können natürlich auch mit notwendigen Maßnahmen auf oder unter der Wasseroberfläche zu tun haben.

Schönen Gruß
Eberhard

reanna
28.09.2009, 23:41
Hallo Eberhard !

Vielen Dank für die Erklärung !!

Ich muß gestehen, ich habe meiner Tochter mal erzählt, dass die Nidda den gleichen Dienst macht, wie die HE oder WSP.
Ich fürchte mal, dass das falsch war....:roooll:
Leider habe ich noch kein anderes Behördenfahrzeug auf dem Main gesehen :fragkratz:

Also dann frage ich mal:
Kontrolliert die Nidda auch die Schiffe, verteilt Knöllchen, etc ???

Gruß
Rebecca

Cantor
29.09.2009, 10:06
Hallo Rebecca

die Strompolizei kontrolliert den "Strom", in diesem Falle den Fluss, und nicht die Schifffahrttreibenden und deren Wasserfahrzeuge. Die von Dir genannten, WSP und HE z.B., also Boote der Wasserschutzpolizei und dem Hessischen Abschnitt der Wasserhoheit des Bundes, sind für die Einhaltung der Regeln gemäß den Schifffahrtakten zuständig. Die Dienst-
habenden auf diesen Booten überprüfen also Patente, kontrollieren die Fahrzeiten der Sfr, schauen nach der richtigen Kennzeichnung der Ladung z.B. bei Gefahrgut usw.

Gruß
Eberhard

Dominic
29.09.2009, 18:58
Hallo,
als Erklärung der Begrifflichkeiten:

Strompolizei vs. Schifffahrtspolizei (http://www.forum-f%C3%83%C2%BCr-interessierte-der-binnenschifffahrt.de/forum/showthread.php?p=48877#post48877)
http://www.forum-für-interessierte-der-binnenschifffahrt.de/forum/showpost.php?p=20852&postcount=5

Der schifffahrtspolizeiliche Vollzug (Kontrolle der Schifffahrt und Ermittlungen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Bereich der Schifffahrt) wird auf den Bundeswasserstraßen überwiegend durch die Wasserschutzpolizeien der Länder wahrgenommen. Dies ist durch eine Vereinbarung des Bundes mit allen Bundesländern (außer Thüringen) geregelt. Die Aufgaben der Strom- und Schifffahrtspolizei bleiben aber in der Zuständigkeit des Bundes und die Landespolizeien werden hier nur in Vertretung der WSV tätig.

Das die Polizeien der Länder hier diese Aufgaben auch wahrnehmen hat praktische Gründe. Die Länder sind nach deutschem Recht grundsätzlich für die Strafverfolgung (Vergehen und Verbrechen nach StGB) zuständig. Demnach würde deren Zuständigkeit aber da enden, wo keine Straftat nach StGB vorliegt, z.B. bei den weitaus häufigeren Ordnungswidrigkeiten.
Dies würde zum einen deren rechtliche Möglichkeiten bei Ermittlungen stark einschränken und es würde dazu führen, dass die WSV für vergleichbare Aufgaben im Ermittlungsbereich von Ordnungswidrigkeiten eigene Kräfte parallel dazu vorhalten müsste. Deshalb hat man sich der Bund mit den Ländern über die Einrichtung und Befugnisse der WSP geeinigt.

Als Bsp. der Aufgabenteilung:
Bei Ordnungswidrigkeiten ermittelt die WSP, aber die Bußgeldstelle liegt bei der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion.

Wie schon oben geschrieben, bleibt der Bund aber im Bereich der Schifffahrtspolizei zuständig. Dazu sind weiterhin Kräfte der WSV zum schifffahrtspolizeilichen Vollzug berechtigt. Dazu gehören die Beamten und gleichgestellten Beschäftigten mit den folgenden Aufgaben:
Leiter der Außenbezirke, Schichtleiter der Schleusen, Schifffahrtssachbearbeiter, Sachbearbeiter Ordnungswidrigkeiten und Schiffsführer WSV-eigener Fahrzeuge.

Das heißt die angesprochenen Boote könnten Fahrzeuge kontrollieren, tun es aber im üblichen Tagesgeschäft nicht, da diese Aufgaben von der WSP abgedeckt werden.

Bis dann

Dominic

reanna
29.09.2009, 20:58
Hallo Eberhard, hallo Dominic !

Vielen Dank dafür, dass Ihr beide mir Licht ins Dunkel gebracht habt.
Werde es sofort an meine Tochter weiter geben.
Die Verwirrung entstand tatsächlich nur, da in dem Wort "Strompolizei" das Wort "Polizei" drin steckt.

Aber zum Glück sind in diesem genialen Forum User, die gerne bei Fragen helfen.
Ihr seid SUPER !!!

Gruß
Rebecca :wink:

Ouzo
12.11.2010, 01:07
..... fahren als kleinster Schubverband den Main rauf und runter.....

Da hätte ich mal eine Frage:

Zählt die Nachtigall (http://www.binnenschifferforum.de/showthread.php?22862-Nachtigall-Strompolizei&highlight=nachtigall) nicht zu den SB?

Anbei einige Bilder der Nidda von meiner FP.

Gruß Ouzo

R. S. Koeln
29.09.2013, 18:41
Hallo,

die Strompolizei Nidda, im Sept. 2013 an der Schleuse Kostheim.

Gruß
R.S.

Power-Ship
09.03.2014, 22:43
Die Nidda im März 2014 an der Schleuse Eddersheim.

Gruß
Arnold

Poettekucker001
04.11.2016, 21:57
Moin

Die Nidda habe ich vor kurzem in Frankfurt abgelichtet.

Gruß Marcus