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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausweichfunkkanal für Funkkanal 10?



p-m
17.10.2009, 01:35
Hallo zusammen

Anfrage vom Hauptsitz meines Brötchengebers: Welches ist der Ausweichfunkkanal für den Funkkanal 10?

Gemäss der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Basel 2000) und dem Handbuch über den Binnenschifffahrtsfunk ist der Funkkanal 10 der erste Kanal für den Verkehrskreis Schiff-Schiff [siehe Anhang 2, Fussnote e)]. Über den zweiten Kanal (Ausweichkanal) gibt es keine Angaben (mehr).

Wer weiss noch, welcher Funkkanal der Ausweichkanal für Kanal 10 ist? :fragkratz: Kleine Ratehilfe: Es kann nur ein Simplexkanal sein!
Mein Kollege ist der Ansicht, dass das wahrscheinlich niemand mehr weiss. Ich lasse mich gerne von vielen richtigen Antworten überraschen.

Freundliche Grüsse aus Basel

Peter

Dominic
17.10.2009, 02:36
Hallo,
ich meine gelernt zu haben, dass bei Belegung des Kanal 10 wg. Notverkehr, der Kanal 13 verwendet werden sollte.
Als Anhaltspunkt wird noch unter 6.4 "Aufzeichnungsmöglichkeiten" der Kanal 13 mit aufgeführt.

Bis dann

Dominic

Hartmut
17.10.2009, 09:32
Der dubbelte.
Ich hoffe das ist richtig geschrieben denn, ich kann kein holländisch.

Jürgen F.
17.10.2009, 11:07
Die niederländischen Kollegen hört man häufig Dubbelt sagen. Eigentlich ist es so, daß wir entweder einen höher oder einen tiefer gehen. Wahrscheinlich weil es am bequemsten ist. Freie Funkkanäle gibts wohl mehrere wie z.B. 15/17. Die haben wir immer mit den Handquetschen beim koppeln benutzt.

Schöne Grüße
Jürgen F.

weno54
17.10.2009, 13:44
Hallo, mit duppelt haben die Kollegen Kanal 77 gemeint. Ausweichkanal war wahrscheinlich 13 . Früher hatten viele nur 10/13.
Gruß Werner

Hartmut
17.10.2009, 13:55
Ja genau Kanal 77 der sogenannte Sozialkanal, ist oder war der Ausweichkanal.

So habe ich das mal in Duisburg bei Herrn Schwoll gelernt (gibst Herrn Schwoll eigentlich noch ?)

p-m
17.10.2009, 14:17
Hallo zusammen

Ich kann auch kein niederländisch. Gemäss Wörterbuch heisst "Dubbel" auf Deutsch "Doppel". Leider habe ich auch zu wenig praktische Erfahrung, um zu wissen, ob mit "dubbelt" Doppeleins (Kanal 11, d.h. einer höher), Doppelsieben (Kanal 77) oder die beiden Funkkanäle 15 und 17 des Verkehrskreises "Funkverkehr an Bord" gemeint sind.

Einen Kanal höher oder tiefer als Ausweichkanal für Kanal 10 ist sicher das Einfachste, Bequemste und auch nachvollziehbar, könnte aber eventuell (wenn's falsch läuft) zu einem Knöllchen führen. Die Kollegen der niederländischen Agentschap Telecom sind zweitweise sehr hellhörig und verschicken Verstossmeldungen an die Fernmeldeverwaltung des Heimatstaates des betreffenden Schiffs. :mad1:

Der Kanal 9 (einen tiefer) ist dem Verkehrskreis "nautische Informationen" zugeordnet und kann örtlich beschränkt [Handbuch, Anhang 2, Fussnoten a) und b)] auch beim Lotsen, Anlegen, Schleppen und bei anderen Vorgängen in der Schifffahrt benutzt werden. Der Kanal 11 (einen höher) ist dem Verkehrskreis "Schiff-Hafenbehörde" zugeteilt.

Die Funkkanäle 15 und 17 sind vorgesehen für Funkverbindungen an Bord eines Schiffes oder innerhalb einer Gruppe von Fahrzeugen,

die geschleppt oder geschoben werden, sowie bei Anweisungen für das Arbeiten mit Leinen und für das Ankern.


"Freie Funkkanäle" gibt es eigentlich keine, da jeder Kanal einem ganz bestimmten Verkehrskreis zugeordnet ist, d.h. heisst einen vorbestimmten Verwendungszweck hat. Natürlich gibt es viele Funkkanäle die in gewissen Regionen sehr wenig oder gar keine Belegung haben. Dadurch entsteht der Eindruck, sie seien "frei". Es gibt aber auch Schiffskanäle (Frequenzen), die gewisse Länder auf ihrem Hoheitsgebiet anderen Diensten, zum Beispiel dem mobilen Landfunk, zugeteilt haben. Funkfrequenzen sind nicht beliebig vermehrbar und werden in bestimmten Distanzen zu Wasserstrassen wieder für andere Zwecke verwendet. Dabei wird aber darauf geachtet, dass sie die beiden Frequenznutzer nicht stören.


Die Kanäle 77 und seit einiger Zeit auch 72 können für Nachrichtenverbindungen privater Art (Sozialkanäle) verwendet werden [Handbuch, Anhang 2, Fussnote k)]. Wobei speziell der auf Antrag der belgischen Verwaltung kürzlich für private Nachrichten freigegebene Kanal 72 örtlich beschränkt ist [Handbuch, Anhang 2, Fussnoten a), r), u)].



Ich lasse die Forummitglieder noch einige Tage nach dem Ausweichkanal für den Kanal 10 weiter raten.


Freundliche Grüsse


Peter

Tido
17.10.2009, 19:56
muß ich dir recht geben...unsere lieben Nachbarn sind ziemlich rigoros,wenn man zu lange auf irgendwelchen Kanälen rumsabbelt...mein Bruder hat mal eine Anzeige dafür bekommen,lag (zu DM-zeiten) bei etwas über 250 DM......und gleich mit dem Hinweis,das bei wiederholten Verstößen wohl das UKW Zeugniss eingezogen werden kann...soviel dazu,aber diesen Ausweichkanal kenn ich auch nicht..

Gruß Tido:wink:

Dewi
17.10.2009, 23:47
Hallo miteinander,

aber diesen Ausweichkanal kenn ich auch nicht
Ist dies heute noch ausschlaggebend, wenn man sich Unterhalten möchte?
Es lebe die Flatrate für`s Handy. Wie sich die Zeiten doch ändern.
Aber denn Ausweichkanal ist mir/war auch kein Begriff!

Gruß Dewi

p-m
18.10.2009, 02:23
Hallo miteinander,
Ist dies heute noch ausschlaggebend, wenn man sich Unterhalten möchte? Es lebe die Flatrate für`s Handy. Wie sich die Zeiten doch ändern.
Gruß Dewi

Hallo zusammen

Wie recht Dewi hat!

Als ich 1972 in Basel meine so genannte "Karriere" begann, war der Verkehrskreis "Öffentlicher Nachrichtenaustausch" (Funkkanäle 23 - 28 und 82 - 88) noch sehr aktiv. Die "Küstenfunkstellen für die Rheinschiffahrt" Basel Radio, Strassburg Radio, Koblenz Radio und Scheveningen Radio sowie sicher noch einige andere, mir namentlich nicht (mehr) bekannte, waren noch in Betrieb, es gab noch keine Mobiltelefone (Handy). Jedes Telefongespäch musste mit dem Schiffsfunkgerät bei diesen "Küstenfunkstellen" bestellt werden und wurde von der Telefonistin von Hand "gestöpselt" (handvermittelt). Über ankommende Telefonanrufe wurden die Schiffe mittels Selektivruf informiert. Die Sender und Empfänger von Basel Radio (Kanal 25) waren in der PTT-Mehrzweckanlage St. Chrischona oberhalb von Bettingen, wo sich heute noch Rundfunksender befinden. Der so genannten "Rheinfunkplatz" befand sich beim damaligen "PTT-Telephonauskunftsdienst" Mitten in der Stadt Basel (für Insider Hauptpost Basel 1).

Dann kamen die ersten Mobiltelefongeräte des A-Netzes und später des zusätzlichen B-Netzes auf dem Markt. Ich kann mich noch sehr gut an unsere ersten Geräte erinnern. Grosse Aluminiumkoffer der Firma Autophon, Typ TS (tragbar schwer). Darin war ein umgebautes Sprechfunkgerät SE 155 (160 MHz-Version) und ein Bleiakku (Autobatterie) sowie ein Bediengerät mit schwarzem Telefonhörer und Wählscheibe. Jedes Telefongespräch wurde nach 2 Minuten systembedingt unterbrochen, damit andere auch telefonieren konnten! Heute absolut unvorstellbar. Die A- und B-Netze wurden in 1980er Jahren durch die C-Netze nach der NMT-Technologie (Nordic Mobile Telephone) abgelöst. Das C-Netz war das erste analoge Cellulartelefonsystem, in den Niederlanden und in der Schweiz auf 900 MHz (NMT-900) im Rest von Westeuropa inkl. Skandinavien auf 450 MHz (NMT-450). In den 1990er Jahren begann der Siegeszug der GSM-Netze (Global System for Mobile Communications), ein volldigitales weltweites Cellulartelefonsystem. Diese Entwicklung bedeutete das Ende der "Küstenfunkstellen für die Rheinschiffahrt". Basel Radio, Strassburg Radio und Koblenz Radio wurden 1994 gleichzeitig geschlossen, das Aus von Scheveningen Radio folgte erst 1998, weil es auch Küstenfunkstelle für die Seeschifffahrt war. Heute ist es eine Selbstverständlichkeit, dass jede(r) mindestens ein Handy hat und meint, jederzeit überall erreichbar sein zu müssen.;-)

Theoretisch gibt es den Verkehrskreis "Öffentlicher Nachrichtenaustausch" mit den Funkkanälen 23 - 28 und 82 - 86 heute noch [Handbuch, Anhang 2, Fussnote m)]. Um 2 Frequenzen für AIS (Automatic Identification System) zu gewinnen, wurden die ehemaligen Duplexkanäle 87 und 88 in Simplexkanäle umgewandelt und stehen damit für diesen Verkehrskreis nicht mehr zur Verfügung. Ich habe keine Ahnung, ob es irgendwo in Europa noch eine Küstenfunkstelle für die Binnenschifffahrt gibt, bei der mit dem Schiffsfunkgerät Telefongespräche bestellt werden können, die handvermittelt werden.

Freundliche Grüsse

Peter

DanielSchulna
18.10.2009, 09:05
Hallo!

Ich habe in meinen Unterlagen folgendes gefunden:

Wenn Kanal 10 gestört ist oder dort z.B. Notverkehr angewickelt wird, muss während der Fahrt eines Schiffes der UKW-Kanal 13 abgehört werden.

Für Funkverbindungen sozialer Art dient der UKW-Kanal 77 im Binnenschifffahrtsfunk.

Nur die UKW-Kanäle 15 und 17 dürfen im Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" benutzt werden.


Was ich öfters von den Kollegen aus Haren Ems höre ist : "Gehe mal eben auf Bodo"

Gruß:wink:
Daniel

Dewi
18.10.2009, 09:53
Hallo Peter,

wie immer eine sehr ausführlich Erklärung. Man(n) merkt, Du bist vom Fach. :dream:

Gruß Dewi

p-m
18.10.2009, 11:49
Hallo Dewi

Danke für die "Blumen". Die Fernmelde- und Kommunikationstechnik hat in den vergangenen Jahrzehnten gewaltige Fortschritte gemacht und wird sich weiter entwickeln. Es war sehr interessant, mehr als 4 Jahrzehnte hautnah miterleben zu dürfen.

Freundliche Grüsse

Peter

Schifferfrau
18.10.2009, 12:57
Nicht nur Schiffer aus Haren/Ems kennen "BODO".... Kanal 68...

p-m
18.10.2009, 13:35
Hallo zusammen

Nur ist der Simplex-Kanal 68 eigentlich dem Verkehrskreis "Nautische Informationen" und nicht "Schiff-Schiff" zugeordnet. In den Niederlanden nicht so empfehlenswert, da die Kollegen von der Agentschap Telecom - wie erwähnt - zeitweise sehr hellhörig sein können. In Deutschland dürfte die Chance eher gering sein, deswegen zu einem Knöllchen zu kommen.

Für private (soziale) Gespräche im Verkehrskreis Schiff-Schiff steht neben dem bekannten Kanal 77 seit einiger Zeit auch der Kanal 72 zur Verfügung, allerdings mit örtlichen Beschränkungen [Handbuch, Anhang 2, Fussnoten a), r), u)].

Freundliche Grüsse

Peter

p-m
18.10.2009, 22:58
Hallo zusammen

Herzliche Gratulation an Dominic, weno54 (Werner) und DanielSchulna für die richtige Antwort. Der Kanal 10 ist der 1. Kanal für den "Verkehrskreis Schiff-Schiff" und der Kanal 13 ist der 2. Kanal und damit der Ausweichkanal, wenn der Kanal 10 beispielsweise durch Notverkehr belegt oder massiv gestört ist. Ich wusste doch, dass auf das Fachwissen im Forum Verlass ist, obwohl mein Kollege an unserem Hauptsitz der Ansicht war, dass das wahrscheinlich niemand mehr weiss.

Das Peinliche an der Geschichte ist, dass der Hinweis auf den Kanal 13 nur im "Regionalen Abkommen über den Rheinfunkdienst (Brüssel 1970)" sowie in der "Regionalen Vereinbarung über den Rheinfunkdienst (München 1976)" vorhanden war und beim Aushandeln der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschiffahrtsfunk (Brüssel 1996)" aus unerfindlichen Gründen verloren gegangen ist, und keine(r) hat's gemerkt! In der aktuell gültigen "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Basel 2000)" ist zwar der Kanal 10 als 1. Kanal für den "Verkehrskreis Schiff-Schiff" definiert [Fussnote e)], aber die Definition des 2. Kanals fehlt, was absolut unlogisch ist. Bei den Prüfungen wurde trotzdem munter nach diesem Ausweichkanal gefragt, obwohl seit 1996 weder in der Vereinbarung selber noch im Handbuch eine Grundlage für diese Prüfungsfrage vorhanden ist.

Ein ganz spezieller Dank geht an Dominic für den Hinweis auf die Ziffer 6.4 des Handbuchs über den Binnenschifffahrtsfunk, aber auch dazu fehlt in der Basler Vereinbarung vom 6. April 2000 die Grundlage.

Wie das ganze auskam? Eine benachbarte Fernmeldeverwaltung ist daran, ihren Prüfungsfragenkatalog im Sinne der Empfehlung Nr. 4 der Basler Vereinbarung zu überarbeiten und zu harmonisieren. Dabei stiessen die Kollegen auf die Frage und die Antwort nach dem Ausweichkanal für Kanal 10, fanden aber mit bestem Willen keine Grundlage dazu. Daher erging eine Anfrage an die Schweiz, ob wir noch etwas über diesen Ausweichkanal wissen. Ich musste sehr tief in meinem persönlichen Archiv graben und wurde fündig. Die Ergebnisse (gescannte Auszüge aus den Abkommen bzw. Vereinbarungen von Brüssel 1970, München 1976, Brüssel 1996 und Basel 2000) sind leider zu gross, um sie als PDF-Dateien hier anzuhängen. Wer daran interessiert ist, kann sie gerne per PN bei mir bestellen.

Es ist davon auszugehen, dass dieses Thema am 14. Meeting des Committee RAINWAT (Regional Arrangement concerning the Radiotelephone Service on Inland Waterways) vom 27. und 28. Oktober 2009 in Hamburg von den Vertretern der 16 Vertragsverwaltungen besprochen wird.

Freundliche Grüsse

Peter

Hans-Wurst
17.02.2011, 11:37
Hab mal bisschen durch alte beitrage gelesen und den Begriff Bodo gefunden! Weiß den jemand wie es zu dem Begriff kam und warum damit Kanal 68 gemeint ist? ;-) weiß das außer ein harener,jemand?