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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1964 - Haverie Kornsand - Oppenheim 1964



Navico 2
25.01.2010, 18:01
Wer kann Angaben machen. Die beiden Aufnahmen habe ich in meinem Archiv gefunden.
Ich meine, ungfähr Anfang 1960-1965.

Stolzeneck
29.06.2010, 20:14
Hallo Navico 2,

betrifft: Havarie Kornsand - Oppenheim 196?

Meines Wissens ereignete sich die Havarie am 14. Juli 1964.
Das Schiff hieß „Barbara Claudia“.
Bei dem Unfall starb eine Frau die am 16. Juli 1964 gegen 7 Uhr 30 in Mainz-Kastel bei Stromkilometer 498 tot aus dem Rhein geborgen wurde. Ihr Sohn erlag seinen schweren Verletzungen etwas später im Krankenhaus.
Laut meiner Informationsquelle ist der Schiffsführer auch bei dem Unglück ums Leben gekommen.
Mein Vater, der damals Matrose auf der „Barbara Claudia“ war, überlebte das Unglück unverletzt.

Das Unglück wurde durch ein Explosion von Treibstoffgasen ausgelöst.

Gruß Stolzeneck

Ouzo
23.01.2011, 20:20
Hallo Stolzeneck,

das Bild von Navico 2 zeigt ja eindeutig den Kornsand, Rheinkm 481.

Jetzt habe ich einen Artikel (http://www.binnenschiffahrtsrecht.uni-mannheim.de/db/bischi_profisuche.php?lang=&id=1451&Anfangsposition=-1&act=2&katid=9&leitsatz_anz=1&sw_anz=1&ergebnisse=20&volltext_suche2=rhein%201964%20Explosion&e_sort_auswahl=0) gefunden in dem steht, dass am 14.07.1964 eine Havarie mit Explosion (Cyclohexan) und 5 Todesopfern bei Km 449 -452 war, also die Gegend Rheindürkheim - Biblis.

Hier wird auch von einem MS „BC" berichtet. BC wie Barbara Claudia?

Dann müsste das am Kornsand eine andere Havarie gewesen sein :fragkratz:

Gruß
Ouzo

Wasserratte
24.01.2011, 01:39
1. Der BGH hält die Abgabe von Achtungssignalen für eine in derartigen Fällen zu treffenden Maßnahme. Er lässt jedoch außer Acht, dass keines der in der RheinSchPVO vorgesehenen Zeichen für den Fall gilt, dass gefährliches Ladegut frei wird. Andere als die in dieser Polizeiverordnung vorgesehenen Zeichen und Lichter dürfen aber nach § 25 Rhein-SchPVO nicht gebraucht werden; sie dürfen auch nicht unter anderen als denjenigen Umständen gebraucht werden, für die sie vorgeschrieben oder zugelassen sind. Allenfalls der „lange Ton" nach § 24 Nr. 1 a RheinSchPVO hätte gegeben werden können, „um andere Fahrzeuge aufmerksam zu machen". Wie hierdurch der Gefahrenlage hätte begegnet werden können, ist jedoch nicht erkennbar. Es wäre eher die Folge eingetreten, dass andere Fahrzeuge zur Hilfe geeilt wären, wodurch erst recht eine Gefahrenlage entstanden wäre. Die Möglichkeit der Abgabe von „wirksamen" Achtungssignalen war also nicht gegeben; sie fehlt, solange das vom Schifffahrtsgewerbe seit vielen Jahren beantragte „Bleib-weg-Signal", ein gekoppeltes akustisches und optisches Zeichen, nicht eingeführt bzw. zugelassen wird. Das akustische Zeichen ist übrigens von der Schifffahrt bereits selbst entwickelt worden.

Wie geht denn das Bleib-Weg-Signal? Ich weiß nur noch, dass wir um Tanker möglichst einen grooooßen Bogen gemacht hatten und es mir immer unangenehm war, wenn wir mal bei einem auf Seit liegen mußten, bzw. einer bei uns auf Seit kam. Z.B. vor Schleusen, wo es unumgänglich war.

han.lud
01.02.2011, 17:01
Um endlich Klarheit in das Thema zu bekommen,habe ich aus dem Archiv vom "Darmstädter Echo" (http://www.echo-online.de/)
eine Kopie des Artikels vom 16.Juli 1964 mit der freundlichen Genehmigung zur Veröffentlichung bekommen.



Gruß han.lud

Stolzeneck
01.02.2011, 18:22
Hallo han.lud,

Erst einmal danke für Deine Nachforschungen.

Also ergibt sich folgendes Szenario:

TMS – Eildienst 17 hatte eine Havarie mit GMS – Hedwig bei Rheindükheim.
Eildienst 17 verlor daraufhin Zyklo-Hexan (flüssiger Kohlenwasserstoff).
Dieser trieb zu Tal und entzündete sich aufgrund einer offenen Feuerstelle auf einem der Beiden zu Berg fahrenden Schiffe (GMS–Maria und GMS – Barbara Claudia).

Gruß Stolzeneck

Ouzo
01.02.2011, 18:41
@Stolzeneck, han.lud,

im Artikel steh Absperrung Oppenheim-Worms.
Dann müssten die Bilder im Beitrag 1 nur die Absperrung für die Havarie in Rheindürckheim gewesen sein:kopfkratz::fragkratz:

Gruß
Ouzo