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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 04/10 Potsdam: Schiffskapitäne verwarnt



binnenvaart
19.04.2010, 17:14
Erst nach Zahlung von Verwarngeld konnten am Sonntagabend und Montag früh zwei Kapitäne die Fahrt mit ihren Gütermotorschiffen auf dem Sacrow-Paaretzer-Kanal fortsetzen.

Potsdam: Schiffskapitäne verwarnt (http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11780028/63579/Potsdam-Schiffskapitaene-verwarnt.html)

Stadt_Aschaffenburg
19.04.2010, 21:39
Hi,

...wegen sowas kommt man aber auch nur in die Zeitung, wenn man ein Schiff fährt. :roooll::roooll::frown1: Man stelle sich vor, jeder abgelaufene Verbandskasten beim Auto und jede fehlende Rettungsweste bei LKW-Fahrern würde einen gleich in die Zeitung bringen :roooll: Gibts nichts interessanteres zum schreiben????

Langsam regt mich die schreibende Zunft auf!

LG
Micha

Elbianer
19.04.2010, 22:05
Hi Micha,

in Sachsen haben die an einer Fähre wegen "Fehlen des Handbuches über den Binnenschifffahrtsfunk", genau wie im Beitrag, Bußgeld kassiert.

Laut Gesetz haben die Entenpolizisten auch noch Recht. Aber wozu bitte soll auf einer Fähre die nur 100 m von einen Ufer zum andren fährt so ein Handbuch liegen?:fragkratz::fragkratz:

Da haben sich seit 20 Jahren keine Funkkanäle geändert. Die Fähre hat sowieso nur ein Funk Gerät und das steht auf den allseits bekannten Anrufkanal 10.
Ob der Fährmann zwischendurch auf den Nautischen Informationsfunk die Meldungen abhört ist doch seine Sache. Um die Wasserstände wird es sich schon kümmern, sonst kann er sich nämlich den Arsch aufreißen wenn der Fährponton auf den trockenen Sitz. Aber diejenigen Sesselfurzer, denen solche Körperliche Ausarbeitung fehlt, sind es doch die sich solchen Schachsinn ausdenken vor lauter Langeweile im Büro.
Wohlgemerkt, es ging nicht darum, dass überhaupt kein Handbuch da war, sondern darum, dass keine aktuelle Ausgabe an Bord war.
Was soll der Fährmann in Sachsen mit den aktuellen Funkkanälen von Hamburg, Rotterdam und Co.:fragkratz::fragkratz:

Gruß Thomas

Jürgen F.
19.04.2010, 22:29
Da gibt es nur eine Antwort:

Ohne Worte:roooll::roooll::dream::dream:

Gruß Jürgen

p-m
19.04.2010, 22:34
Hallo Micha und Thomas
Hallo zusammen

Stellt euch mal bildlich vor, wieviele Leute sich mit diesen beiden in der Zeitung veröffentlichten ausserordentlich schwerwiegenden Vergehen beschäftigt haben müssen. Da wohl kein Vertreter der schreibenden Zunft bei den Tatbestandsaufnahmen, den Urteilsverkündungen und den Verwarngeldinkassos dabei gewesen sein wird, dürfte die zuständige "Entenpolizeidirektion" eine Medienmitteilung herausgegeben haben.

Die Binnenschiffahrts-Verlag GmbH in Duisburg als von der ZKR beauftragte Herausgeberin des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk muss schliesslich auch irgendwie zu Umsatz und Gewinn kommen. Der aktuelle Inhalt des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk kann übers Internet auch kostenlos heruntergeladen werden www.ccr-zkr.org (http://www.ccr-zkr.org) [Herunterladen von Dokumenten] Aber wahrscheinlich muss das ganze Handbuch danach auch noch vollständig ausgedruckt werden, damit es bei Kontrollen in Papierform vorgelegt werden kann. Eine entsprechende CD und ein PC oder Laptop zum Lesen dürfte kaum genügen.

Bitte nicht zuviel über Vorschriftstheorie und logische Praxis nachdenken, das könnte mit der Zeit gesundheitsschädigend wirken. Gesetze und Vorschriften waren noch nie logisch und praxisorientiert, da sie in der Regel von Theoretikern gemacht werden.

Freundliche Grüsse aus Basel

Peter

Ernst
19.04.2010, 22:39
da sie in der Regel von Theoretikern gemacht werden.
und von was für welchen !!!

Gruß Ernst

reanna
20.04.2010, 00:13
Hallo zusammen !

Ich hatte letzten Sonntag ein langes Gespräch mit einem mir bekannten :n:- SF.
Dabei kamen wir dann auch auf das Thema WSP.
Er erzählte mir von einer Kontrolle im letzten Monat. Nachdem die Beamten fertig waren, fiel einem Beamten noch ein, nach einem bestimmten Handbuch zu fragen, routinemäßig.
Der SF ging einen Schritt zur Seite und ließ dem Beamten einen Blick auf seinen Laptop werfen.
Er sei allzeit auf dem aktuellsten Stand der Dinge, gab er zur Antwort.
Dies genügte dem Beamten.

Nun, es kann sein, dass die eine WSP darauf besteht, ein bestimmtes Handbuch in Papierform zu sehen; andere wiederum sehen ein, dass im 21.Jhd. der technische Fortschritt auf den Schiffen Einzug gehalten hat, und belassen es dabei.

Im oben genannten Fall muß man bedenken; Weihnachten ist schon in 8 Monaten :pleased:

Gruß
reanna

Dominic
20.04.2010, 01:37
Hallo,
das Vorhandensein des Handbuches in elektronischer Form ist vollkommen in Ordnung, wenn es jederzeit sichtbar gemacht werden kann. Also PC/Laptop im Ruderhaus, was ja mittlerweile recht verbreitet sein sollte, reicht nach Meinung der Bußgeldstellen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen aus.
Auch reicht es aus, wenn sich der jeweilig gültige Regionale Teil des Handbuches für die durchfahrende Strecke an Bord befindet, ebenfalls ggf. auch in elektronischer Form.

Also immer schön locker durch die Hose atmen und alles wird gut. :cool1:

Bis dann

Dominic

Stadt_Aschaffenburg
20.04.2010, 22:54
....und selbst wenn müssen sie einen deswegen nicht gleich in der Zeitung anprangern, als wenn man die Bilge in den Kanal gepumpt hätte :mad1:

LG
Micha

Dominic
21.04.2010, 00:50
Hallo,
dat stimmt schon, aber ernsthaft, ich lese jeden Tag Nachrichten aus der Region, wo ich über deren Wichtigkeit bzw. deren Belanglosigkeit ich mir schon lange keine Gedanken mehr mache. Diese Woche waren bei uns z.B. die bösen Motorradfahrer dran.

Ich würde mir jetzt auch nicht nen großen Kopp darüber machen, wenn es mal die Binnenschifffahrt als Lückenfüller trifft.

Bis dann

Dominic

p-m
21.04.2010, 01:36
Hallo Rebecca und Dominic

Vielen Dank für die Informationen über das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk in elektronischer Form. Immerhin ein Lichtblick in Richtung Papiersparen und elektronische Unterlagen. Ich hoffe, alle WSP-Kontrollbeamten vertreten in dieser Sache eine einheitliche Vorschriftenauslegung.

Freundliche Grüsse

Peter