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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AIS auf Binnensportbooten - Segen oder Fluch für Berufsschiffer



joe100
28.01.2011, 10:27
Hallo Berufsschiffer,

seit Jahren überlege ich, ob ich auf meinem 28´Kabinenboot aus GFK einen 2-Kanal AIS einbauen lassen sollte.

Natürlich spielt ein wenig mein Faible für Technik eine Rolle, denke aber eben auch an den eventuellen Sicherheitseffekt.

Gebe unumwunden zu, dass ich mich mit dem Thema bisher nur in Katalogen beschäfigt habe, wenig darüber weis, wie ein AIS Signal tatsächlich auf der Anzeige aussieht.

Fahrtgebiet: Hauptsächlich Mosel, Rhein mit Nebenflüssen

1.) Wie gut ist ein GFK 9 Meter Boot normalerweise auf eurem Radar sichtbar, wenn es keinen Radarreflektor hat ?
Ergo, wie gut seht ihr mich heute auf dem Radar ?

2.) wie denkt ihr Berufsschiffer darüber, wenn ein Sportboot AIS hat ? Nerven die vielen Signale auf dem Schirm ? Ist es gut zu sehen, wer da in meiner NÄhe ist und wie ich den ansprechen kann ?

Habe ich eventuell total falsche Vorstellungen vom AIS ?

Vielen Dank im voraus für euren Input.

Dieter

Unregistriert
28.01.2011, 12:30
Hallo zusammen,

also ich bin der Meinung,
dass Sportboote nur maximal mit einem Class B Transponder ausgerüstet werden dürfen,
da schon jetzt sehr viele AIS Signale empfangen werden,
wäre dies sonst zu viel an Information.

Zu bedenken ist auch:
AIS ersetzt nicht RADAR!!!
darum müssten alle Sportboote mit einem RADAR-Reflektor ausgerüstet werden.

VG

Hedo
28.01.2011, 19:48
Hallo Dieter,

ich bin vor ein paar Wochen oberhalb Krefeld bei eingeschränkter Sicht (zwischen ca. 200 und 500m) zu Tal gefahren und habe ein recht langsam vor mir fahrendes Sportboot überholt. Dieses Sportboot war mit AIS ausgerüstet und war mit Namen und Geschwindigkeit auf meinem Bildschirm zu sehen. Allerdings konnte ich anhand des ausgesendeten Transpondersignals nicht auf Anhieb erkennen, dass das vor mir fahrende Fahrzeug ein Sportboot war. Dies verdeutlichte mir erst das Radarbild aufgrund des entsprechend kleinen Echos.

Darum kann man Deine Fragen aus meiner Sicht so beantworten:

1.: Auch kleinere Fahrzeuge sind im Radarbild zu erkennen, allerdings ist das Echo natürlich klein und kann u.U. zeitweilig als Fehlecho missdeutet werden. Insbesondere im Bereich von Hochspannungen oder Brücken, darum kann es

2.: durchaus hilfreich sein, wenn man bei schlechter Sicht auch kleinere Fahrzeuge zusätzlich mit AIS Signal orten kann, sofern diese auch gleichzeitig als (beispielsweise) Sportboot zu erkennen sind und natürlich auch auf UKW hörbereit sind.

Du solltest aber bedenken, dass noch längst nicht alle Fahrzeuge mit AIS ausgerüstet sind und das Thema auch noch kontrovers diskutiert wird. (m.E. auch zurecht wg. Datenschutz) Darum ist es ein Hilfsmittel auf das Du Dich noch nicht verlassen kannst. Verlässlichkeit bringt nur das Radarbild.

Ich gebe dem Gast User vor mir auch recht, dass es wenig Sinn macht, wenn jetzt alle Fahrzeuge mit AIS ausgerüstet wären. Das wäre bei einer Regatta auf dem Rhein das reine Chaos (was jetzt schon manchmal der Fall ist) und völlig kontraproduktiv.

Wenn ich richtig informiert bin, kann man Class B Transponder bei Bedarf einschalten und ansonsten eben ausgeschaltet lassen. Das halte ich für sinnvoll.

Ansonsten kann ich einen gegenseitigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch nur begrüßen und hoffe, dass ich zu Deiner Meinungsbildung etwas beitragen konnte.

Viele Grüße
Heinz

Jürgen II
29.01.2011, 20:01
Hallo zusammen,
also ganz ehrlich, ich verstehe hier die ganze Disskussion nicht.Klar ist doch: Sportboote dürfen bei unsichtigem Wetter nicht fahren. Weder mit Radar und Radarpatent, auch nicht wenn der Schiffsführer das große Patent mit der entsprechenden Strecke hat.
Schöne Grüße vom Mittelrhein
Jürgen

Ernst
29.01.2011, 20:34
Sportboote dürfen bei unsichtigem Wetter nicht fahren.... na das kenn ich aber anders !


1.1.2004
- 35 -

Abschnitt III. Radar

§ 4.06
Radar

1.1 Fahrzeuge dürfen nur dann Radar benutzen, wenn

a) sie mit einem für die Binnenschifffahrt geeigneten Radargerät und einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit des Fahrzeugs ausgerüstet sind. Das gilt auch für Inland ECDIS Geräte, die unter Verwendung von Inland ECDIS beim Steuern des Fahrzeuges mit überlagertem Radarbild betrieben werden können (Navigationsmodus). Die Geräte müssen in gutem Betriebs- zustand sein und einem von der zuständigen Behörde eines Rheinuferstaates oder Belgiens für den Rhein zugelassenen Baumuster entsprechen. Nicht frei fahrende Fähren brauchen jedoch nicht mit einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit ausgerüstet zu sein;

b)2sich an Bord eine Person befindet, die das Radarpatent oder ein anderes nach der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten anerkanntes Zeugnis besitzt; bei guter Sicht kann jedoch Radar zu Übungszwecken verwendet werden, auch wenn sich eine solche Person nicht an Bord befindet.

Kleinfahrzeuge müssen außerdem mit einer in gutem Betriebszustand befindlichen
Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff--Schiff ausgerüstet sein.

2. Bei Schubverbänden und gekuppelten Fahrzeugen gilt die Nummer 1 nur für das Fahrzeug, auf dem sich der Führer des Verbandes oder der gekuppelten Fahrzeuge befindet.

3. Schnelle Schiffe in Fahrt müssen Radar benutzen. Gruß Ernst

Dominic
29.01.2011, 21:19
Hallo,
Kleinfahrzeuge (egal ob Sportfzg.) dürfen unter den gleichen Vorraussetzungen bei unsichtigen Wetter fahren, wie alle übrigen Fahrzeuge auch.
In D sieht man jedoch selten Sportboote, die mit Radar für Binnenreviere ausgestattet sind. Findet man i.d.R. nur bei nachträglich für die rein private Nutzung umgebauten Berufsfahrzeugen, wo die Eigner auch mal in der gewerblichen Binnenschifffahrt mit den entsprechenden Patenten unterwegs waren.

Bis dann

Dominic

Wasserfloh
29.01.2011, 22:17
Mann muss dazu sagen, dass die Radargeräte gewisse technische Anforderungen ( zB eine 1m Antenne) erfüllen müssen...das haben die wenigsten Sportboote.

Grüße vom Mäuseturm
Floh

Elbianer
29.01.2011, 22:29
also ganz ehrlich, ich verstehe hier die ganze Disskussion nicht.Klar ist doch: Sportboote dürfen bei unsichtigem Wetter nicht fahren.

Hallo Jürgen,

also ganz ehrlich, ich verstehe deinen Beitrag nicht!
Wenn du so etwas behauptest, dann sage uns doch bitte auch in welcher Verordnung es wo genau steht.
Und mal von den ganzen Vorschriften abgesehen, wo eh kein Mensch mehr durchblickt.
Gegen Abend ist bekanntlich mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen und Dunkelheit zählt nicht als unsichtiges Wetter.
Radar und AIS machen aber bei Dunkelheit schon Sinn. Auch bei guter Sicht ermöglicht das AIS-Signal ein gezieltes Ansprechen über Funk mit den Schiffs-/ Bootsnamen.
Und außerdem hat es doch fast Jeder schon erlebt, dass man bei guter Sicht losfährt und hinter der nächsten Kurve gibt es eine Nebelbank.
Die Regelung wurde, nach meiner Kenntnis, so geändert, dass bei unsichtigen Wetter (unter 1000 m Sicht), nur noch Fahrzeuge mit Radar fahren dürfen.
Deshalb dürfen die meisten Sportboote bei unsichtigen Wetter nicht fahren. Eben weil die meisten kein Radar haben, aber nicht weil es generell verboten ist.
Es gibt auch noch Berufsschiffe ohne Radar und Kollegen die keinen Radarschein haben.
Die müssen dann den nächsten geeigneten Liegeplatz aufsuchen. Bis sie diesen erreicht haben fahren sie aber eben auch bei unsichtigen Wetter. Denn in Luft auflösen kann sich ein Sportboot genau so wenig wie ein Koppelverband.
Also ich denke, wie weiter oben bereits gesagt, ein AIS-Transponder denn man bei Bedarf einschaltet, macht auch bei Sportbooten Sinn.

Gruß Thomas

Jürgen II
29.01.2011, 23:29
Hallo Thomas,
ich habe halt vor Jahren das mal gelernt, dass Sportboote bei unsichtigem Wetter nicht fahren dürfen. Auch klar unsichtig ist: Nebel, starker Regen und Schneefall, also nicht Dunkelheit. Leider habe ich vor vielen Jahren meine Bücher zum Sportbootführerschein weiterverschenkt, weil ich dachte ich brauche sie nicht mehr. Deswegen kann ich auch hier nicht auf Anhieb sagen, wo diese Verordnung steht. Aber mal was anderes. Ich mache ja ab und zu noch Lotse auf dem Rhein. Wenn mir dann jemand entgegenkommt, und ich will ihn ansprechen sage ich dann z.B.: " Talfahrer am guten Mann" und der Kollege weiss sofort wer angesprochen ist. Wenn unser guter Joe100 ein Faible für Technik hat ist da nix gegen einzuwenden. Ich werde trotzdem versuchen mich schlau zu machen. So lassen wir es zuerst mal so stehen, dass auch Sportboote mit entsprechender Ausrüstung (Radar) bei unsichtigem Wetter fahren dürfen.
Schöne Grüße vom Mittelrhein
jürgen

Jürgen II
29.01.2011, 23:45
Hallo,
ich hab gerade mal den Fragekatalog zum Sportbootführerschein gegoogelt. Ich entschuldige mich hiermit in aller Form, da war ich falsch gepolt. Bei Frage 245 ist ganz klar definiert, dass auch Sportboote unter den gegebenen Voraussetzungen ( Radar und Funk ) bei unsichtigem Wetter fahren dürfen.
Gruß Jürgen

Ernst
30.01.2011, 01:40
Fahren bei unsichtiges Wetter..

1995 war ich mit meinem Boot zu Tal am Dornicker Grund, (ca. Km 849) als von Emmerich aus eine Regenwand auf mich zu kam. (wenn ich Wand schreibe dann meine ich auch Wand !)

Schnell die Positionslampen an, einen Blick achteraus (denn da kam, kurz hinter mir, ein leerer Vierer-Verband zu Tal) und schon war die Sicht gleich Null (keine 50 m mehr) und der Wind mit Böen das es nur noch so gepfiffen hat!

Drehzahl zurück nehmen, Ruder nach Stb. um möglichst dicht an die Kribben zu fahren, weil von achtern der Schuber „angesegelt“ kam.

Das war nicht ganz einfach weil die Sicht nicht von Kribbe zu Kribbe reicht.

Kurz vorm Industriehafen kam dann der Schuber, vollan voraus mit Kopf in den Wind und Arsch in die Kribben, an Bb an mir vorbei.

Da waren keine 5 m Platz dazwischen.

In solchen Situationen ist man machtlos !

Nach welchem Paragrafen oder welcher Verordnung hätte ich mich verhalten sollen ?

Ich konnte weder vor Anker gehen, noch mich in Luft auflösen.

Ob mir da Radar oder AIS geholfen hätten ?

Ich sag mal nein.

In Höhe vom ersten Steiger, in Emmerich, war der Spuk dann vorbei und die Sonne kam wieder raus.


Ein normaler Wassersportler, wie viele auf dem Rhein fahren, wäre der Situation wohlmöglich nicht gewachsen gewesen.


Gruß Ernst

Dominic
30.01.2011, 02:29
Hallo,
man könnte jetzt auch sagen "was hilft mir Radar, wenn mein Schiff brennt". :lool:

Im Ernst, AIS ist ein Hilfsmittel, wie Radar und Sprechfunk auch, vorausgesetzt man sieht es als solches an und weiß mit den Informationen die sich daraus ergeben umzugehen. Es ersetzt keine nautische Ausbildung, kein "fahrerisches Können" und ist ohne die Richtige Anwendung nutzlos.

Warum sollte man aber jmd. der sich einen Transponder anschaffen möchte, was nur einen zusätzlichen Sicherheitgewinn bietet also davon abhalten. Das vorher genannte vorausgesetzt. Man muss halt derzeit binnen in Deutschland noch damit rechnen, dass nicht alle die Möglichkeiten von AIS nutzen (wollen/können).

Bis dann

Dominic

JuergenKoblenz
30.01.2011, 13:38
Hallo
Normal halte ich nichts von AIS wegen versch. Datenrechtlichen und auch Sicherheitsrelevanten Problemen.In Bezug auf Sicherheitsrelevant meine ich Insbesonders die Gefahr von Anschlägen auf Tanker etc. in der heutigen Zeit des Terrors!Ist doch Praktisch -Mit Laptop und Internet auf brücke gehen in Köln und schauen bzw. vorher Planen welchem Tanker oder Gaser ich ne Bombe oder Molotowcocktail an deck schmeiße!
Aber wenn es sein muss ist es schon sinnvoll Boote ab einer gewissen größe mit AIS auszurüsten-dann sehen wir auch rechtzeitig unsere Kollegen der Weiß Blauen Zunft-Grins:captain1::tongue:
Gruß
Jürgen

meckisteam
30.01.2011, 18:31
Bei der recht geringen Geschwindigkeit eines Binnenschiffes braucht es doch für diese Art von Terrorismus gar kein AIS. Man schaut sich an der Mülheimer Brücke an was so kommt und fährt dann ganz gemütlich zur Rodenkirchener Brücke ...

Machen wir uns nichts vor, AIS als Pflicht für die Berufsschifffahrt wird wohl kommen. Ich finde aber die Ursprungsfrage des Threads ganz interessant. AIS bei Freizeitschiffen/Booten ja oder nein ? Wenn ja ... ab welcher Bootsgröße und mit was für einer Technik ? Es betrifft mich als Sportbootfahrer ja auch. Ich bin mir noch sehr unschlüssig.


Ganz nebenbei kommen mir die Bedenken (Datenschutz etc.) sehr bekannt vor. Auch bei der Einführung der Lkw-Maut und der Einführung von GPS und Fahrerkarte kam die gleiche Diskussion auf. Und heute ? Heute hat man das Zeugs und muss damit leben. Die großen Diskussionen aber sind Geschichte. Gebracht haben sie nichts. Demokratie ist bei solchen Fragen nicht gefragt. Die Schlipsträger in Industrie und Politik machen eh was sie für richtig halten. Und zwar ohne jede Form von Absprache mit den Leuten aus der Praxis.

VG, Holger

SW11
31.01.2011, 11:50
Fahren bei unsichtiges Wetter..

1995 war ich mit meinem Boot zu Tal ....
....
Nach welchem Paragrafen oder welcher Verordnung hätte ich mich verhalten sollen ?


Bei unsichtigem Wetter gilt BinSchStrO §§ 6.3 ff.

1995 durfte man noch ohne Radar weiterfahren. 2011 nur noch bis zum nächsten Liegeplatz.

SW11
31.01.2011, 12:00
Ich kann mir vorstellen, dass ein Mensch, der nicht täglich dem Funkverkehr ausgesetzt ist, eher reagiert, wenn er direkt angesprochen wird, also "Boot DÖDL " und nicht der "Talfahrer an km 688", insbesondere, wenn das Boot als NichtRadarFahrer gar nicht weiß, ob er am angesprochenen Ort alleine ist, geschweige denn, dass er überhaupt weiß , wo er ist...

Aus Erfahrung einiger Kleinfahrzeugführer im Hamburger Hafen verbessert es wohl die Wahrnehmung, aber nicht die Rücksichtnahme.

Ernst
31.01.2011, 13:36
@ #15


Bei unsichtigem Wetter gilt BinSchStrO §§ 6.3 ff.

Den § kenne ich !
Nur was hätte der mir in der beschriebenen Situation genutzt ?
(bitte meinen Beitrag nochmals genau lesen !)

Gruß Ernst

SW11
31.01.2011, 20:12
@ #15




Nur was hätte der mir in der beschriebenen Situation genutzt ?

Gruß Ernst

Neue Frage, neue Antwort :
(Präfix)Der Verordnungstext gibt praktische Hinweise zum Verhalten einer theoretischen Situation.

Der Nutzen.... Singulär: Im Schadensfalle hast du dich regelrecht verhalten, wenn du der Verordnung Folge geleistet hättest.
Gibt ggf. Knete von Versicherung und schlechtestenfalls ne nette Inschrift... "Er war im Recht".

Allgemein gibt die Verordnung aber einen Verhaltenskodex vor, den man im täglichen Leben voraussetzen kann, so dass man sich halt NUR noch in Ausnahmesituationen separat absprechen muss. Dafür gibt es in diesem speziellen Fall das Funkgerät, das eigentlich auch im Regen zuverlässig funktioniert.

Und als Kleinfahrzeug hast du bei Begegnungen aller Art immer vorrangig den InLuftAuflösModus zu wählen. Das ist wiederum mit AIS (s.o. #16 ) nicht anders und nicht besser. Nur ist mit Funk / Radar und AIS die jeweilige Wahl der Sphäre des Verschwindens extern einfacher nachzuvollziehen.


Gruß!
SW11

Steffen
31.01.2011, 23:25
Hallo
Ich werde sehr oft mit der Frage konfrontiert AIS ja oder nein ,AIS A oder B (auf Segelyachten)
Vor einigen Jahren war die selbe Diskussion Radar auf Sportbooten oder nicht .
Der Trend wird eindeutig hin zu immer mehr und besserer Technik auch auf Sportbooten gehen.
Alte Radargeraete baue ich inzwischen regelmaessig aus und ersetze Sie durch Tagessicht-Farbplotter mit Radar-Overlay.
Ich selber sehe ein AIS B eher als sinnvoll an auf Sportbooten .Ohne eingeschalteten Tarnmodus wie bei einigen Typen
moeglich.
Ich bin selber sehr oft auf dem Ijsselmeer und der Wattensee unterwegs (lebe hier) aber manchmal ist es wuenschenswert
den einen oder anderen doch mal persoehnlich anzusprechen.Wassersport ist in den letzten 10-15 Jahren immer mehr zum
Trend geworden . Immer mehr Boote aber LEIDER auch immer weniger Seemannschaft .
Da es die technischen Moeglichkeiten gibt Boote und Schiffe eindeutig zu Indentifizieren sollten auch so viele wie moeglich
diese nutzen.
Bin selber 13 Jahre gefahren und haette mir gewuenscht den einen oder anderen mal mit Namen Adresse zusammenzu...
Sportbootfahrer bitte nicht boese werden bin jetzt selber einer.

LG Steffen

Ernst
31.01.2011, 23:38
@
Dafür gibt es in diesem speziellen Fall das Funkgerät, das eigentlich auch im Regen zuverlässig funktioniert. Hallo SW11, wir beide sprechen immer noch nicht die selbe Sprache !

Was hätte ich denn dem Kap. auf der Schubboot (dem vermütlich der Schweiß auf der Stirn gestanden hat und der Arsch über Grundeis gegangen ist weil er trotz seinen vielen PS die seitlichen Windkräfte nur durch das Manöver Kopf in den Wind und dadurch bedingt den Arsch in die Kribben abfangen konnte) denn tröstendes sagen sollen ?

"Hi Kap. kannst mich ruhig unterbügeln"

Frag mal den Norbert wie es sich mit vier Leeren vom Kopf bei Starkwind zu Tal fährt. (Da wird son Schubverband ganz schnell zum "Segelschiff" !)
Der weis wovon er spricht und kennt auch die von mir geschilderten Örtlichkeiten.

Gruß Ernst, der keineswegst "Funkfaul" ist.

Norbert
02.02.2011, 02:01
@ SW11,

ich kann Ernst nur beipflichten. Wenn du mit einem Vierer oder Sechserverband zu Tal in so ein Wetter kommst und von der Seite richtig einen verbügelt bekommst "Herzlichen Glückwunsch". Selbst mit 5.000 Ps und Bugruder hast du zu tun das du da rauskommst.
Ein leerer Viererschubverband hat eine seitliche Windangriffsfläche von über 2.000 m² das entspricht der Segelfläche der GORCH FOCK.

Gruß Norbert

Zeeleeuw
02.02.2011, 18:19
Hallo Norbert
Wir sind im November 1985 bei Windstärke 11 in d er Nacht bei Wasserstand 2,70 an der Ruhr in Wesel am Jachthafen gestrandet.
Keine Chance trotz 2 Kopfrudern und 5400 Ps kein Platz dar die Bergfahrt meinte noch den Victor Milet in der Berfahrt zu überholen.
Sind dann gerade noch mit dem Boot in die Yachthafen einfahrt gekommen ,mussten aber dort 10 Stunden verweilen weil es nicht möglich war
bei diesem Wind wieder vernünftig den Verband auf zustrecken

Gruss Ralf

Unregistriert
12.02.2011, 09:59
Was hätte ich denn dem Kap. auf der Schubboot (dem vermütlich der Schweiß auf der Stirn gestanden hat und der Arsch über Grundeis gegangen ist weil er trotz seinen vielen PS die seitlichen Windkräfte nur durch das Manöver Kopf in den Wind und dadurch bedingt den Arsch in die Kribben abfangen konnte) denn tröstendes sagen sollen ?

"Hi Kap. kannst mich ruhig unterbügeln"


Du sagst ihm ggf. gar nichts. Wenn du ein AIS an Bord hast, taucht der Verband nicht plötzlich aus der Regenwand auf, sondern die siehst die ganze Zeit anhand der empfangenen AIS Daten viel besser als auf dem Radar, was das Schiff macht und kannst dich besser drauf einstellen. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Yacht-AIS Software, die direkt die Annäherungsdaten (CPA, tCPA) ausrechnet und in der graphischen Darstellung auch durch vorauskoppeln anzeigt, wo es bei einer kritischen Begegnung sinnvoll ist hinzufahren.

Gruß Rawi

joe100
14.02.2011, 15:03
Hallo,

vielen Dank für die vielen Beiträge; ich hoffe auf noch mehr, bin über jede Hilfe, jeden Rat dankbar, der mein Fahren sicherer macht und den Binnenschiffern das Leben mit mir einfacher.

Meine Entscheidung ist gefallen, ich lasse mir ein Raymarine AIS500 einbauen.

Ist ein Klasse B Transceiver, der mir auf meinem GPS Plotter mit Navionics Karte im Overlay die AIS DAten anzeigen wird.

Bei reinen Juxfahrten/hin und her dümpeln zwischen zwei Schleusen, werde ich das AIS ausgeschaltet lassen, um euch nicht mit dem Signal zu nerven.

Allzeit Gute Fahrt
Dieter

Joana
14.02.2011, 15:37
Hallo,
solange sich Sportbootfahrer so verhalten wie hier auf dem Bild,
nützt die beste Technik nichts.
Gruss Joana

seagull
16.02.2011, 13:09
Hallo Joana,
auf dem Foto handelt es sich nur um ein Ruderboot,
am Wochenende mal ein wenig spazieren fahren.
Klar sollte es auch diesen Leuten bewusst sein in welcher Gefahr sie sich begeben,
doch selbst größere Motorboote, deren Skipper doch eine Fahrprüfung abgelegt haben,
verhalten sich so, sollten besser geschult werden.
Vor Jahren stand ich im Steuerhaus eines Frachtschiffes,
als Gast, den Main Stromauf, weit hinter Aschaffenburg, war eine sehr Kurvenreiche Strecke,
der Schiffsführer setzte die blaue Flagge…,
zunächst keine Reaktion auf dem ca. 12 Meter langen Sportboot, dann änderte es seinen Kurs so, dass es uns an Steuerbord hätte passieren müssen, irgendwo in einem Bereich zwischen 50 und 100 Meter vor dem Bug war das Sportboot optisch nicht mehr wahrnehmbar, der Schiffer sprang auf, ging vor die Steuerhaustür um an seinem Schiff vorbei schauen zu können, da war kein Sportboot, sichtlich erschrocken kam er zurück, in diesem Moment zog das Sportboot in geringem Abstand an Backbord vorbei.
Es war ab einer bestimmten Entfernung nicht mehr möglich zu erkennen wie sich das entgegen kommende Boot verhält…mit AIS…wäre es bestimmt möglich gewesen,
gut das hätte an dem Fahrfehler nichts geändert, doch der Schiffsführer wäre nicht so beunruhigt gewesen,
ob er das Sportboot überfährt oder nicht.

Gruß Seagull

Joana
16.02.2011, 14:01
Hallo seagull,
dieses Bild ist auch nur ein Beispiel. Ich hab schon viele brenzlige Situationen gesehen, nur nicht immer die Camera zur Hand. Was die Ausbildung der Sportbootfahrer betrifft, nehmen diese einige Leute nicht ganz ernst. Sie lernen nur für den Schein und vergessen dann viel wieder. Hauptsache man kann fahren. Über die Gefahr dabei sind sich viele nicht bewusst. Wenn man sich mit einigen unterhält, wissen sie z.b. nicht was die blaue Tafel bedeutet, oder wie stark sich Sog oder Wellenschlag auswirken können. Manche begeben sich auch in Gefahr wegen des Nervenkitzels. Trotz allem wäre ich sehr dafür wenn auch Sportboote Funk und AIS an Bord haben müssen.
Es würde die Sicherheit zumindest etwas erhöhen.
Gruss Joana

D21
16.02.2011, 16:36
Hallo Joana!


Trotz allem wäre ich sehr dafür wenn auch Sportboote Funk und AIS an Bord haben müssen.
Es würde die Sicherheit zumindest etwas erhöhen.


Dafür bin ich auch, aber es ist doch von der Größe abhängig.
Die MS-APOLLO hat sich AIS mit ihren fast 20 m geleistet, Funk hatten wir von Anfang an. Auch ein Radar, das aber für den Fluß nicht geeignet war. Mit dem Raymarine C70, Kartenplotter mit Radarüberlagerung haben wir das Auslangen gefunden. Mit dem Schiff wollen wir uns auch nicht als Sportbootfahrer bezeichnen, schon gar nicht, wenn wir mit 60 Personen an Bord unterwegs sind.
Auf unserem Sportboot ATHENE (7 m) denken wir über Funk nach, in ein AIS werden wir hier aber nicht investieren.
Und nun zum kleinen AJAX die Schale misst 3,8 m, da wissen wir jetzt schon nicht wohin mit der ganzen vorgeschriebenen Bordausrüstung und dann noch Funk und AIS. Irgendwo kann man alles übertreiben.
Unsere Kollegen von der rudernden Fraktion, da ist es wie auf der Straße, vorrausschauend fahren, wenn's passiert ist der große so oder so der dumme.

Schöne Grüße von der Donau
D21

Schappes
16.02.2011, 17:02
Hallo zusammen,
zum Thema "Funk" auf allen Sportbooten...:zweifel:

ich kann mir vorstellen, es würde unter dem Stichwort "lustige Sprüche am Funk" wohl heftig hergehen, der Unterhaltungswert würde unendliche Ausmaße annehmen.
Denn viele die dann so ein Funkgerät an Bord haben (nicht alle, da gibt es ja sehr viele Verantwortungsbewusste) möchten das ja dann auch nutzen. Ich denke für die wirklich wichtigen Verbindungen wäre nur noch wenig Platz.

freundliche Grüsse vom schappes

Joana
16.02.2011, 23:14
Hallo D21,
Funk wäre auch für die kleinen Kisten empfehlenswert ( Ais etwas übertrieben, Radarreflektor wäre da nicht schlecht ), da könnte man doch mithören was da so entgegenkommt, bzw. sich auchmal selbst melden. Die Funkausbildung der Sportbootfahrer ist die gleich wie die der Berufsfahrer, das heisst sie wissen genau, dass es für die Verabredung zum Bier extra Kanäle gibt. Die Gespräche der Berufsschiffer über die Privatkanäle sind oft auch nicht ohne.
Gruss Joana ( natürlich auch in das schöne Allgäu, bin da gerne, aber mehr im Süden)

Tido
16.02.2011, 23:57
na na na....wer lauscht denn da...

geb ich euch recht,auch die kleineren Boote wäre mit Funk in vielen Fällen auf der sicheren Seite,wenn die Gesetze da nur nicht so selten dämlich wären...

Hab das Problem mit meiner 4 meter Nußschale nämlich gehabt,sprich,mir eine Handfunke zugelegt,ATIS eintragen lassen,Frequenzzuteilung beantragt etc pP....und dann sagt man mir,das ich ein Handfunkgerät allein nicht nutzen darf...müßte fest eingebaut sein! - witzig,wenn man a.) nicht mal genügend Strom an Bord hat, b.) geschweige denn PLATZ um so eine Kiste irgendwo einigermaßen sinnvoll einzubauen.!!!Betrifft allerdings nur den Binnenbereich,auf Seewasserstraßen siehts noch wieder anders aus...:roooll:
Naja,unsere Bürokratie eben...also kommt das gute Stückeben erst auf der Ems aus der Tasche...:evil:
Und was die Disziplin angeht..nun ja..wenns ernst wird find ich schon,das jeder weiß was zu tun ist...ansonsten stört mich die verbale Inkontinenz mancher Kollegen eher wenigier:lool:

Gruß Tido

p-m
17.02.2011, 01:21
... Hab das Problem mit meiner 4 meter Nußschale nämlich gehabt, sprich, mir eine Handfunke zugelegt, ATIS eintragen lassen, Frequenzzuteilung beantragt etc pP.... und dann sagt man mir, das ich ein Handfunkgerät allein nicht nutzen darf... müßte fest eingebaut sein! - witzig, wenn man a.) nicht mal genügend Strom an Bord hat, b.) geschweige denn PLATZ um so eine Kiste irgendwo einigermaßen sinnvoll einzubauen.!!! Betrifft allerdings nur den Binnenbereich, auf Seewasserstraßen siehts noch wieder anders aus... Naja, unsere Bürokratie eben... also kommt das gute Stück eben erst auf der Ems aus der Tasche... Gruß Tido

Hallo Tido
Hallo zusammen

Gemäss der international geltenden "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Basel 2000)" haben meine ehemaligen Kollegen der Bundesnetzagentur BNetzA bedauerlicherweise Recht. Handsprechfunkgeräte dürfen leider nur auf Schiffen über 20 Meter Länge zusätzlich zu den eingebauten Geräten und nur im Verkehrskreis Funkverkehr an Bord (Kanäle 15 und 17) eingesetzt werden, nicht aber auf Kleinfahrzeugen.

Die Bürokraten und Theoretiker haben Bedenken wegen der reduzierten Reichweite von Handfunkgeräten im Vergleich zu eingebauten 25 Watt Geräten. Einige Vertragsstaaten (unter anderem die Niederlande und die Schweiz) können diese Bedenken nicht nachvollziehen, denn eine "Handfunke" auf einem Kleinfahrzeug ist alleweil besser als gar kein Funkgerät. Es kommt noch dazu, dass die Sendeleistung im Verkehrskreis Schiff-Schiff (Kanal 10) automatisch auf 1 Watt reduziert wird. Sie versuchten daher, diese unsinnigen Bestimmungen in der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk" zu ändern, was leider nur mit der Einstimmigkeit aller 17 Vertragsstaaten machbar ist. Da gibt's halt einige, die nicht mitmachen wollen, und die nicht von ihren Bedenken abzubringen sind. Wie Du richtig schreibst, geht es auf Seewasserstrassen auch, aber ich muss nicht mehr unbedingt alles verstehen...
:confused1::fragkratz:

Die Niederlande und die Schweiz (vielleicht auch noch einige andere, die mir nicht bekannt sind) haben nationale Bestimmungen erlassen und erteilen Funkgenehmigungen mit Funkrufzeichen und dazugehörendem ATIS für Handfunkgeräte mit allen 55 Kanälen (01-15/17-28 und 60-69/71-88) auf Kleinfahrzeugen. Diese Genehmigungen sind aber nur auf den entsprechenden nationalen Gewässern (in der Schweiz ausschliesslich auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel, nicht aber auf Seen!) gültig.

Ich kann Dir nur raten, das 13. Gebot (Du sollst Dich nicht erwischen lassen!) zu beachten. :pfeif:

Liebe Grüsse

Peter

Schappes
17.02.2011, 09:28
Hallo zusammen,

da seht Ihr...welch unsinnige Bestimmungen es gibt. Auch hier geht es doch um Sicherheit "Einige Vertragsstaaten (unter anderem die Niederlande und die Schweiz) können diese Bedenken nicht nachvollziehen, denn eine "Handfunke" auf einem Kleinfahrzeug ist alleweil besser als gar kein Funkgerät."
Das leuchtet wohl Jedem ein, der mit einem halbwegs gesunden Hirn unterwegs ist, ausser den zuständigen ..............

Es ist allerdings, wie in vielen anderen Bereichen der Sicherheit auf Flüssen, Kanälen oder Seen nicht zu erkennen, ob sich da in Zukunft etwas ändert.

mit freundlichem Gruss der schappes

Unregistriert
18.02.2011, 00:38
Hallo an alle
Ich habe mich vorsichtshalber mal abgemeldet
Ich bin ein Ex , aber nur noch mit dem Sportboot unterwegs .
Mir sind die Bestimmungen zum Betreiben einer Funkanlage zu dumm.
Ich habe zur Sicherheit eine Handfunke an Bord , habe sie aber all die Jahre noch nie benutzt. Wenn es notwendig sein sollte dann , funke ich auch ohne Genehmigung oder was auch immer .
Viele unserer Deutschen Vorschriften sind kontraproduktiv ,sinnlos oder werden einfach zu teuer.
Etliche Sportbootfahrer sind nach bestandenem Funkzeugnis und vielen Euro weniger so stolz endlich die Lizenz zu habe ,das sie nur nerven.
Es muss nicht alles so scharf reglementiert werden. Manchmal ist weniger mehr.
Um normal zu kommunizieren benutzen heute alle Menschen das Telefon.
Eine Bitte an die Telekom lockert das Funkgesetz , es dient der Sicherheit.
Geld ist damit immer weniger zu verdienen .(Ausbildung, Anmeldung, Betrieb....)

PS. meine Kurzwellenkennung ist vp8 und das ist sicher nicht Deutschland

p-m
18.02.2011, 01:46
Hallo zusammen

Diese Bestimmungen, wonach Handsprechfunkgeräte nicht auf Kleinfahrzeugen eingesetzt werden dürfen, haben einen geschichtlichen Hintergrund.

Im "Regionalen Abkommen über den internationalen Rheinfunkdienst auf Ultrakurzwellen (Brüssel 1957)", im "Regionalen Abkommen über den Rheinfunkdienst (Brüssel 1970)" und in der "Regionalen Vereinbarung über den Rheinfunkdienst (München 1976)" gab es noch keine Bestimmung über tragbare Funkanlagen auf Kleinfahrzeugen.

Erst in der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschiffahrtsfunk (Brüssel 1996)" bestimmten die 6 damaligen Vertragsstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Schweiz:
"Kleinfahrzeuge, wie in der Definition der Rheinschiffahrtspolizeiverordung festgelegt, dürfen mit tragbaren Funkanlagen für den Verkehrskreis Funkverkehr an Bord nicht ausgerüstet sein. Die tragbaren UKW-Funkanlagen sind nur für den Verkehrskreis Funkverkehr an Bord zugelassen."

In der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Basel 2000)" wurden diese Bestimmungen übernommen und neu formuliert:
"Ein Schiff, das mit einer fest eingebauten VHF-Funkanlage nach den Bestimmungen die­ser Vereinbarung ausgerüstet und deren Betrieb genehmigt ist, darf außerdem tragbare VHF-/UHF-Funkanlagen *) für den Verkehrskreis Funkverkehr an Bord verwenden. Auf Kleinfahrzeugen im Sinne der Europäischen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (CEVNI) ist die Benutzung des Verkehrskreises Funkverkehr an Bord nicht gestattet."

Am 25.6.2007 wurden die Bestimmungen von 2000 auf Antrag der Niederlande und der Schweiz wie folgt gelockert:
"Zusätzlich zu den alten Regelungen dürfen die Verwaltungen, die es wünschen, die Benutzung der tragbaren VHF-Funktelefone erlauben für die Dienstkategorie Schiff-Schiff, nautische Information und Schiff-Hafenbehörden an Bord der Freizeitboote auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Wenn man diese Benutzungsart erlaubt, werden den Verwaltungen empfohlen, die folgenden Aspekte in ihren Betrachtungen zu berücksichtigen:
- das Versorgungsgebiet der eigenständigen tragbaren VHF-Funktelefone;
- die Eigenschaften der Antenne der Funkanlage;
- die (begrenzte) Batteriekapazität;
und wie man jeden möglichen Missbrauch des eigenständigen tragbaren VHF-Funktelefons vermeiden kann, zum Beispiel, indem man die ERP **) auf 2.0 W begrenzt.
Die Verwendung tragbarer VHF-Funkanlagen ist auf die Kanäle 15 und/oder 17 beschränkt. Nur in den Niederlanden und in der Schweiz dürfen auf Sportbooten tragbare VHF-Funkanlagen für alle Verkehrskreise auf den in diesen Ländern dafür vorgesehenen Kanälen verwendet werden."

Wie schon von Tido (Beitrag #31) und von mir (Beitrag #32) erwähnt, sind Handfunkgeräte auf Kleinfahrzeugen auf Seewasserstrassen zugelassen, weshalb nicht auch auf Binnenwasserstrassen? Die international geltenden Rechtsgrundlagen sind seit dem 25. Juni 2007 vorhanden. Es liegt jetzt an den übrigen 15 Vertragsstaaten, diese Lockerung für ihre Hoheitsgebiete zu übernehmen, und Handfunkgeräte mit allen 55 Kanälen auf Kleinfahrzeugen auch auf Binnenwasserstrassen zuzulassen. Vielleicht fehlt es am notwendigen Druck der interessierten Freizeit- und Sportbootbesitzer sowie ihrer Organisationen auf ihre nationalen Fernmeldeverwaltungen. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur BNetzA.

Entschuldigung für dieses schwerfällige und schwer verständliche Juristendeutsch, ich habe das nicht geschrieben, nur wörtlich zitiert.

Freundliche Grüsse

Peter

*) VHF = Very High Frequency = 30 - 300 MHz / UHF = Ultra High Frequency = 300 - 3000 MHz
**) ERP = Effective radiated power = effektiv abgestrahlte Leistung


Nachtrag:

Der ganze Vertragstext kann bei http://www.rainwat.bipt.be/rainboat.html (auf Arrangement klicken) eingesehen und im MS-Word-Format heruntergeladen werden.

RAINWAT steht übrigens für Regional Arrangement concerning the Radiotelephone Service on Inland Waterways und BIPT für Belgisch Instituut voor postdiensten en telecommunicatie, das ist die belgische Post- und Fernmeldeverwaltung, welche für die "Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Basel 2000)" federführend ist.

youk
29.06.2011, 15:50
Diesen Link kennen wahrscheinlich schon alle, aber ich habe ihn erst seit kurzem.

http://www.marinetraffic.com/ais/de/default.aspx#

Das macht einem Wochenendskipper wie mir richtig Laune!!

RIA_Ingo
05.08.2015, 16:10
Hallo,

ich wollte das Thema mal wieder vorkramen.
Mittlerweile sind ja ettliche Jahre ins Land gegangen.
Da die AIS Class B Sender langsam erschwinglich werden spiele auch ich mit dem Gedanken auf meinem 10x3 Verdränger so ein Ding anzuschließen.

wie ist denn aktuell die Binnenschiffermeinung ?

LorenzE
05.08.2015, 17:24
HAllo Ingo

Das Thema wurde kürzlich mal wieder Diskutiert.

http://www.binnenschifferforum.de/showthread.php?70975-AIS-Berufer-vs-Sportboot

Liebe Grüsse,
Lorenz