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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach Waldhof-Havarie: Ausfallzahlungen für Niederländische Unternehmen



Rheinlotse Klaus
30.03.2011, 17:43
Hallo Forum!

Es ist schon faszinierend, wie mit dem Problem der "Zwangsfestlegung" durch den Waldhofunfall umgegangen wird. Die Regierung unserer niederländischen Nachbarn zahlt also Schiffern, die festgelegen haben, eine Kompensation. Aber interessanterweise nur denjenigen mit Personal, die Schiffer, die ohne Personal fahren, gehen leer aus. Wie war das mit den Kleinen?

Und was macht unsere Bundesregierung in dieser Sache?
Gibt es da etwas für unsere Leute?:fragkratz:
Wie sieht es da mit gleichen Bedingungen in einem freien (?) europäischen Wirtschaftsraum aus?
Hier müssen die Schifffahrtsverbände mehr Druck machen!

Mit freundlichem Gruß vom linken Niederrhein,

Klaus

Stadt_Aschaffenburg
31.03.2011, 00:29
Hallo zusammen,

Ausgangspunkt dieser Diskussion war ein Zeitungsbericht aus den Niederlanden, in dem davon berichtet wird, daß niederländische Unternehmer Ausfallzahlungen aus dem WW-Pot (lt. Rene eine Leistung des Arbeitsamtes) bekommen könnten, wenn Sie Personal beschäftigt haben.

Ich denke, es wird sich hier um Leistungen handeln, die dem deutschen Kurzarbeitergeld ähneln. Genauere Informationen, auch dazu, ob sowas hier in Deutschland auch möglich (gewesen) wäre, sind natürlich willkommen.

Die Frage ist, ob die Regierung der Niederlande nicht auch für ihre Familienbetriebe einen Pot findet und warum auf sowas immer zuerst die Niederländer kommen.

LG
Micha

seebear
31.03.2011, 13:10
Jup, hier geht's allein erstmal um Kurzarbeit für die Reedereien / Betriebe
FG Werner

Stadt_Aschaffenburg
31.03.2011, 13:24
Hallo Werner,

hast du eine Ahnung, ob sowas auch hier möglich wäre, auch rückwirkend, wie in NL?
Das wäre eine Gesetzeslücke, denn sowas ist ja vorher kaum abschätzbar.

LG
Micha

magisternavis
01.04.2011, 19:42
Hallo Micha,

nee, da habe ich absolut keine Ahnung. Ich weis zwar, daß es Insolvenzausfallgeld gibt, aber sonst wüßte ich keinen Topf. Sorry.

Stadt_Aschaffenburg
01.04.2011, 20:16
Hallo Werner,

ich hatte auch den anderen Werner gemeint, denn seebear-Werner :) macht aber nix.
Die Frage war, ob man in solchen Fällen auch Kurzarbeit anmelden kann/hätte können.
Bei den Niederländern ist es ja zumindest in diesem Fall möglich.

LG
Micha