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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrgastschiff trieb führerlos auf dem Main-Donau-Kanal



binnenvaart
25.04.2011, 15:34
Riedenburg (dapd). Ein führerlos auf dem Main-Donau-Kanal in Niederbayern treibendes Fahrgastschiff hat bei der Polizei am Sonntagabend Alarm ausgelöst.

Fahrgastschiff trieb führerlos auf dem Main-Donau-Kanal (http://www.boulevard-baden.de/ueberregionales/panorama/2011/04/25/fahrgastschiff-trieb-fuhrerlos-auf-dem-main-donau-kanal-355095)

Pedro
25.04.2011, 15:53
Is ja nochmal gutgegangen...

Warum fallen mir jetzt von Brücken fallende Steine/Flaschen ein...

Gruß vonne Ruhr Pedro - der die vielen abgebauten Möglichkeiten für Jugendliche bedauert.

Radarman
25.04.2011, 20:08
Moin moin,
man muß sein "Fahrgastschiff" am Steiger mit Drähten und Schlössern sichern. In Duisburg war schon jedes Fahrgastschiff einmal
losgemacht worden. Beim letzten mal die "Wilhelm Lembruck" am Schwanentor, dabei waren Fenster zu Bruch gegangen.
An den Anlegern sind immer Typen unterwegs.
Sichert Euren Arbeitsplatz...
Viele Grüße
Radarman

Mignon 600
25.04.2011, 20:19
Hallo,

wie war das noch mal... RheinSchUO und RheinschPV.. Stilliegende Fahrzeuge haben eine Bordwache an Bord zu haben... Gruss von der Versicherung.....
Gruss MIG

Elbianer
25.04.2011, 21:05
Stilliegende Fahrzeuge haben eine Bordwache an Bord zu haben

Einspruch eurer Ehren,

nach § 7.08 Wache und Aufsicht der RheinschPV muss sich laut Absatz 1 eine Wache auf Schiffen mit Gefahrgut befinden und laut Absatz 2 auf einen stilliegenden Fahrgastschiff mit Fahrgästen an Bord. Beides trifft bei einen stilliegenden FGS ohne Fahrgäste nicht zu.
Wenn Fahrgäste an Bord sind muss laut der Verordnung über Sicherheitspersonal in der Fahrgastschifffahrt ohnehin der Sicherheitsfachmann der Fahrgastschifffahrt an Bord sein.

Bleibt also Absatz 3 "Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden, es sei denn, die Aufsicht ist wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich oder die zuständige Behörde lässt eine Ausnahme zu."

Was muss man also unter "einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen" verstehen? Ist wieder ein typisches Beispiel dafür wie die Gesetze in diesen Land gestaltet sind. Wer einen guten Anwalt hat und sich in den Gesetzen aus kennt ist fein raus. Alle anderen beißen die Hunde.

Gruß Thomas

Mignon 600
25.04.2011, 21:10
Hallo Thomas,

natürlich wird es an Bord der "kleinen" Tagesschiffe so ausgelegt das man es nicht muss... Ist aber im Bedarfsfall hilfreich.... Bei den Versicherungen sitzen clevere Jungs....

Grusss aus Amsterdam mit Bordwache und Nachtwache....

MIG

Heidi 1920
25.04.2011, 21:46
Hallo,
in Traben-Trarbach war auch mal so ein Verrückter der die Personenschiffe losgebunden hat. Es blieb nichts anderes übrig als die Schiffe anzuketten, da kam man morgens hin und es war alles los bis auf die Kette. Es stand immer in der Zeitung und die Bevölkerung wurde aufmerksam, ein Nachtangler hat dann jemanden beobachtet und die Polizei gerufen, von da an war in Traben-Trarbach Ruhe.
Das letzte mal das so was vorgefallen ist war in Bullay am Weinfest, da trieb die Romantica im Fahrwasser, der talfahrende Somnium Vitae noch als Einzelfahrer, hat die Romantica mit nach Aldegund genommen.
Axel

Elbianer
25.04.2011, 22:21
Hallo Mig,
was du schreibst habe ich ja in meinen letzten Absatz erläutert. Wie soll das in der Praxis denn ablaufen?
Was ist dann mit "Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen"? Da muss man jetzt auf jeden Steiger und jeden Bootssteg auch noch einen Nachtwächter setzten?

Diejenigen welche ein Schiff los binden, werden, selbst wenn sie erwischt werden, kaum bestraft.
Es kann doch nicht sein, dass man für das nicht vorhanden sein einer Bordwache bestraft wird, wenn diese laut Gesetz nicht eindeutig vorgeschrieben ist?

Elbianer
25.04.2011, 22:30
P.S. da fällt mir noch ein, dass das ganze Thema Bord- und Nachtwache in der Binnenschiffahrt nicht geklärt ist. Die Bezahlung ist fast nirgends richtig geklärt und auch der Umfang der Bordwache nicht? Muss ich einfach nur an Bord sein? Muss ich in bestimmten Abständen Kontrollgänge machen? Wie ist es dann mit der Nachtruhe und den Ruhezeiten? Wenn ich Bordwache habe, Nachts was höre und aufstehe um zu kontrollieren ist meine Nachtruhe doch wohl hinüber?
Wie verhält sich dies? Das konnte mir schon früher auf Schifffahrt keiner erklären.