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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was tun, wenn der Rhein dicht ist? Ruf nach neuem Konzept für Binnenschifffahrt



binnenvaart
11.05.2011, 09:13
Der Rhein ist eine Rennstrecke. Ist die internationale Verkehrsader blockiert, hat das weitreichende Folgen, eine Umleitung gibt es nicht.

Was tun, wenn der Rhein dicht ist? Ruf nach neuem Konzept für Binnenschifffahrt (http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/10726352.htm)

Schappes
11.05.2011, 10:09
Hallo zusammen,
ein Dankeschön mal wieder an binnenvaart für das Einstellen dieses Zeitungsartikels und natürlich ein grosses Dankeschön an Frau Ulrike Würzberg für Recherche und Aufbereitung dieses Artikels.
Das sollten sich Gegner und Befürworter der Binnenschiffahrt mal in Ruhe und ganz genau durchlesen.
Ausserdem sollte dieser Artikel nach aussen getragen werden, weitergeleitet an die Politik, Abgeordnete und die zuständigen Stellen in der EU.
Ich für meinen Teil werde einige Politiker darauf hinweisen.

mit freundlichem Gruss der schappes

grotefendt
11.05.2011, 10:36
Hallo User

Akt der Verzweiflung! Das kommt mir eher so vor,als ob da ein Politiker
die" Mannheimer Akte" nicht kennt!

Ein Glück ,das da keiner im Alleingang etwas machen kann!

Grüße Grotefendt

Schappes
11.05.2011, 10:55
Hallo
hier mal einige Info's zur Mannheimer Akte. Von mir für Politiker zum Nachlesen empfohlen.
(Auszug aus dem Wiesbadener Kurier vom 11.05.2011)
freundlichst der schappes


Mannheimer Akte

Die Schifffahrt auf dem Rhein wird durch die Mannheimer Akte geregelt, die als völkerrechtlicher Vertrag gilt und nicht einseitig gekündigt werden kann. Das internationale Abkommen ist zuletzt 1868 revidiert worden, nachdem die Schifffahrt auf dem Rhein schon im Westfälischen Frieden 1648 erstmal geregelt worden ist. Vertragspartner sind die Rheinanliegerstaaten als Nachfolger der Unterzeichner von 1868: Deutschland, Belgien, Frankreich, die Niederlande und die Schweiz. Die Mannheimer Akte kann nur im Einvernehmen dieser Staaten geändert oder aufgehoben werden.

Die Mannheimer Akte regelt die freie Schifffahrt auf dem Rhein und die Freistellung von Schifffahrtsabgaben. Geregelt sind auch die Gleichbehandlung aller Schiffe und Schiffer, die Vereinheitlichung der Vorschriften und Gesetze sowie der Schifffahrtsgerichte.

Überwacht wird die Einhaltung der Mannheimer Akte durch die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, die seit 1920 ihren Sitz in Straßburg hat. Ihr gehören Vertreter aller Mitgliedsstaaten an. Diese Kommissare treten zweimal im Jahr zusammen, um Probleme zu beraten, die unter anderem aus der Schifffahrt an sie herangetragen werden. In Fachausschüssen und Arbeitsgruppen werden häufig Sachverständige hinzugezogen.

Stadt_Aschaffenburg
11.05.2011, 13:03
Hallo Schappes,

gut daß Du darauf mal wieder verweist. Zwar ist die Mannheimer Akte nichts anderes als die Niederschrift von Regeln, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, das scheint jedoch manchen Personen der aktuellen Zeitgeschichte gänzlich abzugehen.

Dumm nur, daß es für die Elbe keine Mannheimer Akte gibt, so kann man mit den Tschechen nach Belieben Katz und Maus spielen...

LG
Micha

Elbianer
11.05.2011, 22:12
Hallo Micha :wink:,

und was ist mit der Wiener Kongreßakte vom 1815:fragkratz: Da steht im Artikel 108 - Schifffahrt auf Strömen, welche durch mehrere Staaten fließen.

"Die Mächte, deren Staaten durch einen und denselben schiffbaren Fluß getrennt oder durchschnitten werden, verpflichten sich, alles, was auf die Schifffahrt dieses Flusses Bezug hat, gemeinschaftlich zu reguliren."

Ich dachte immer diese Akte ist auch noch gültig:kopfkratz:

Wenn Deutschland nun einseitig beschließt die Elbe nicht mehr ordnungsgemäß als Wasserstraße zu unterhalten, verstößt es doch auch gegen diese Akte.

Gruß Thomas