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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer darf Gefahrgut auf der Donau Transportieren ?



Teo
14.12.2011, 11:13
Hallo liebe Freunde,

wer von euch kann mir helfen und sagen ob auf der Donau erlaubt ist Gefahrgut - Klasse 9(fat), UN-Stoff-Nr.:3077, Klassifizierungscode - M7, Gefahr-Nr.(Kemler-Zahl) - 90 zu transportieren und wenn ja in welcher Form - lose, verpackt in Big-Bag, Container oder anders? Das Material ist kein Abfall, sondern Kupfer-Blei-Erz mit vielen anderen chemischen Legierungen(SnCuNiCuFe), Sulfide(Cu2S,CuPbS), Oxide(PbO), Sulfate(FeSO4), Silikate(PbSiO).

Was für ein Schiff ist dafür geeignet?

Ware kommt aus Deutschland und muss bis Bulgarien transportiert werden.

Danke sehr.

Teo:fragkratz:

Evolution
14.12.2011, 23:36
Hallo Teo,

interessante Frage! Falls hier bei Deinem buntem Chemiekastengemisch keiner weiterhelfen kann, würde ich einfach mal mit einem telefonischen Rundumschlag anfangen.
Was mir spontan beim Lesen eingefallen ist, wäre z.B. die Firma Heinrichs (http://www.heinrichs-stauerei.de/willkommen/geschaeftsfelder.php), die Cantor die Tage vorgestellt hat (http://www.binnenschifferforum.de/showthread.php?38267-Binnenh%E4fen-mit-Schwergutumschlag&p=152957&viewfull=1#post152957) und mich total begeistert hat.
Hab' mich echt an der informativen Seite verweilt und auch gelesen, dass sie ggf. deutschlandsweit beraten/helfen. Selbst wenn sie Dir nicht direkt unter die Arme greifen können, so denke ich, dass sie vielleicht dennoch ein paar Hinweise o. ä. geben können. Versuchen kostet ja nichts, die Firma macht echt einen super kompetenten Eindruck! Und es ist immer interessant, wenn man mal neue Türen öffnen kann! :wink1:

Viel Erfolg,
Evo

Dominic
15.12.2011, 09:35
Hallo,
du kannst ja schonmal im ADN 2011 (http://ccr-zkr.org/files/documents/reglementADN/ADN_2011.pdf) nachschlagen, ich meine die Stoffnummer findest du auf Seite 444. Als Versender wirst du vermutlich auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
Das alles zu ergründen, da nehmen Fachfirmen entsprechend Geld für. Würde ich auch, wenn ich mich mit dem ADN so gut auskennen würde. :lool:
Ich denke jmd. mit einem GMS mit Zulassungszeugnis wird dir auch sagen können, ob er das Produkt überhaupt und unter welchen Voraussetzungen transportieren darf.

Bis dann

Dominic

Mountainbiker
15.12.2011, 10:33
Ruf doch mal bei der WSP Hamburg, Abteilung Gefahrgut WSP 032("HASIBE'S") +49 40 4286-65470 an, die können Dir genau sagen wer wie was wo und das sogar kostenlos.

Unregistriert
16.12.2011, 13:39
Alle Donauanrainerstaaten sind Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährliche Gütern auf Binnenwasserstraßen, kurz ADN, daher war der Verweis auf das ADN völlig richtig. Bezüglich der Verpackung gelten die gleichen Bestimmungen wie im Straßenverkehr (ADR) und Schienenverkehr (RID). Hinsichtlich der Beförderung in loser Schüttung kommt es darauf an, ob das Gut mit akuter Giftigkeit 1 oder chronischer Giftigkeit 1 eingestuft ist. In diesen Fällen darf es nur in loser Schüttung befördert werden, wenn im Zulassungszeugnis des Schiffes eingetragen ist, dass das Schiff den zusätzlichen Bauvorschriften für Doppelhüllenschiffe entspricht. Andere Güter der UN 3077 können in allen Schiffen mit ADN-Zulassungszeugnis in loser Schüttung (oder verpackt) befördert werden.

Die Sicherheitspflichten des Absenders sind im ADN unter 1.4.2.1.1 zu finden. Dass jedes an der Beförderung beteiligte Unternehmen einen Sicherheitsberater gemäß 1.8.3 braucht, ist wahrscheinlich bekannt.

Viel Erfolg
Bernd