Radarman
30.07.2012, 10:09
Moin moin,
unter Elwis:
Inhalt: Beförderung von Steinkohle in loser Schüttung mit Binnenschiffen
Bei der Beförderung von Steinkohle in loser Schüttung in Binnenschiffen ist es in den letzten Monaten vereinzelt zu
Ladungsbränden durch Selbsterhitzung gekommen. Die nachfolgenden Untersuchungen von Proben aus einem Schiff
führten zu dem vorläufigen Ergebnis, dass unter bestimmten Bedingungen auch bei Steinkohle nicht sicher ausgeschlossen
werden kann, dass diese die Eigenschaften der Gefahrgut-Klasse 4.2 (Selbstentzündliche Stoffe) aufweist.
Mit dem Abschluss der Untersuchungen und einer neuen Bekanntmachung ist im Herbst zu rechnen.
Bonn, den 03.07.2012
Stand 25.07.2012 WSV
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/ZSUK/Bekanntmachungen/index.html
Allzeit "Gute Fahrt"
Radarman
unter Elwis:
Inhalt: Beförderung von Steinkohle in loser Schüttung mit Binnenschiffen
Bei der Beförderung von Steinkohle in loser Schüttung in Binnenschiffen ist es in den letzten Monaten vereinzelt zu
Ladungsbränden durch Selbsterhitzung gekommen. Die nachfolgenden Untersuchungen von Proben aus einem Schiff
führten zu dem vorläufigen Ergebnis, dass unter bestimmten Bedingungen auch bei Steinkohle nicht sicher ausgeschlossen
werden kann, dass diese die Eigenschaften der Gefahrgut-Klasse 4.2 (Selbstentzündliche Stoffe) aufweist.
Mit dem Abschluss der Untersuchungen und einer neuen Bekanntmachung ist im Herbst zu rechnen.
Bonn, den 03.07.2012
Stand 25.07.2012 WSV
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/ZSUK/Bekanntmachungen/index.html
Allzeit "Gute Fahrt"
Radarman