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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Havarie mit Kabinenschiff – Anordnung des Ruhens des Patentes gerechtfertigt



Hermann
30.07.2012, 19:56
Hallo,

hier ein Gerichtsurteil:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Mainz_3-L-82712MZ_Havarie-mit-Kabinenschiff-Anordnung-des-Ruhens-des-Patentes-gerechtfertigt.news13838.htm?nl12

Gruß
Hermann:wink:

Dominic
30.07.2012, 21:10
Hallo,
hätte mich auch überrascht, wenn dies nicht zulässig gewesen wäre. Wenn der Schiffsführer während und nach der Havarie den Eindruck körperlicher Beeinträchtigung auf die Vertreter der Schifffahrtspolizeibehörden gemacht hat, sollte man nicht erst noch mit der Sicherstellung des Patentes warten müssen, mit allen Möglichkeiten des Aufschubs. Man muss ja evtl. davon ausgehen, dass sich der Betroffene aufgrund einer möglichen schwehren Erkrankung sich selbiger gar nicht bewußt ist und gleich das nächste Schiff als SF besteigt.

Im Straßenverkehr schon Jahrzente Gang und gäbe.

Bis dann

Dominic

Radarman
31.07.2012, 09:02
Moin moin,
wenn man selbst seine Grenzen nicht mehr kennt im Alter muß die Behörde eingreifen.
Es kann doch nicht sein das ein Mann in diesem Alter noch ein Fahrgastschiff (Schiff) verantwortlich führen soll.
Aber in Zukunft werden noch mehr ältere Schiffsführer auftauchen die alle keine Rente bekommen...
Alles "Unvorstellbar"!!!
Hautsache ein billiger Lotse!
Allzeit "Gute Fahrt".
Möge kein "Oldie" im Nebel entgegenkommen.
Radarman

Stadt_Aschaffenburg
31.07.2012, 09:30
Hallo Rolf,

dafür gibt es ja die arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Diese müssen dann aber auch verantwortungsbewußt durchgeführt werden. Es gibt genügend Beispiele, wo Menschen auch in fortgeschrittenem Alter noch fit und verkehrstauglich sind. Warum soll man auf die verzichten, wenn sie gesund sind, sie ihren Job noch gerne machen wollen und die Wirtschaft sie braucht? Andererseits kann ein unbehandelter Bluthochdruck oder Diabetes auch schon einen Mann in den 40ern so beeinflussen, daß er eine Gefahr im Verkehr ist.

Wichtig ist, daß jeder damit verantwortlich umgeht. Nicht nur der Betriebsarzt , sondern auch der Unternehmer, der jemanden als Lotsen einstellt und das Personal, das mit ihm arbeitet. Es wäre aber auch vorstellbar, daß der Mann einfach geschockt gewesen ist oder vielleicht kurzzeitig "umnachtet" war.


Verallgemeinern kann man das nach meiner Ansicht nicht.


LG
Micha

Dominic
31.07.2012, 22:39
Hallo,
es geht aus der Urteilszusammenfassung nicht detailliert hervor, welche "Symptome" der Mann wirklich gezeigt hat, ob er in ärztliche Behandlung im Anschluß der Havarie übergeben wurde, wie alt er tatsächlich war etc.
Auch ist nicht beschrieben, ob die Stammbesatzung insbesondere die beiden anderen SF den Zustand des Lotsen im Vorfeld hätten erkennen und entsprechend handeln müssen. Also wäre fast alles dazu reine Spekulation.

Entscheidende Aussage des Urteils ist nur, dass es der zuständigen Behörde erlaubt sein muss, bei deutlichem Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, das Patent sofort zu entziehen.

Bis dann

Dominic