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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schifferdienstbuch



Gast
20.10.2012, 11:21
Hallo,

demnächst mache ich ein Praktikum bei einer Binnenreederei.
Da ich nämlich wenn möglich nächstes Jahr eine Ausbildung zum Binnenschiffer anfangen möchte.
Ich hab mich jetzt erst mal schnell um ein ärztliches Zeugnis bemüht und um den Antrag für ein Schifferdienstbuch denn ohne das gehts wohl nicht mal beim Praktikum ;)
Da ich aber seid meinen Sportbootführerscheinen weiß das ich eine leichte Rot-Grün schwäche hab ist das mit dem ärztlichen Zeugnis auch gleich immer an einem Besuch beim Augenarzt gekoppelt. (Anomaloskop)
Ist immer ein teures Unterfangen und vor allem sehr Zeitaufwendig das was mich eig. am meisten stört ;) //Der nächste Arzt mit dieser Gerätschaft ist erstaunlich weit weg
Daher interessiert mich mal wenn ich jetzt die Tage mit der Post mein Schifferdienstbuch bekomme ob ich das auch später während der Ausbildung nutzen kann.
Ich hatte noch keins in der Hand aber nach meinem Wissenstand wird da ja auch die Funktion von einem auf dem Schiff eingetragen daher geh ich jetzt einfach mal davon aus das ich das vergessen kann und in einem Jahr ein neues ordern kann.
Muss ich nächstes Jahr ein Folgebuch beantragen & dort eine Ausbildungsbescheinigung beilegen oder muss ich eine neues beantragen, ein neues ärztliches Zeugnis & die Bescheinigung anfügen ?
Außerdem wundert mich das ich überhaupt das Farbunterscheidungsvermögen nachweisen musste ich belege ja nach RheinPatV. keine Position auf dem Schiff wo das wichtig wäre.
Macht mir ja irgend wie ein wenig Hoffnung das man erst ab 50 Jahren nochmal mit einem Artest kommen muss. (ich glaub ab da alle 5 Jahre)
Vllt. kann mir ja sogar noch jemand sagen ob man beim Patenterwerb auch nochmal gesondert eins vorlegen muss.

Ahh bevor ich das hier absende fällt mir noch ne kleine Frage ein.
Ich besitze das UKW-Zeugnis UBI & dazu SRC.
Man muss ja während der Ausbildung zum Binnenschiffer ein UKW-Zeugnis machen (ich glaube UBI).
Wie wird den mit mir verfahren ???

So ich glaub das ist von meiner Seite aus genug Neugier für einen Abend
Danke schon mal für die Antworten :)

Schifferfrau
20.10.2012, 19:17
Hallo "Gast",

das Schifferdienstbuch bleibt Dir erhalten, bis es vollgeschrieben ist mit Deinen absolvierten Fahrten. Erst dann gibts ein Neues... Mich wundert allerdings ein wenig, dass Du das Buch per Post bekommst- ich kenn das so, dass man mit der Tauglichkeitsbescheinigung vom Arbeitsmediziner zum nächstgelegenen Wasser- und Schiffahrtsamt geht und dort unter Vorlage seines Personalausweises und Zahlung der Gebühr das Buch gleich in die Hand gedrückt bekommt.
Im Rahmen der Ausbildung wird auch das Funkzeugnis (UBI) gemacht. Wenn Du es schon hast, wirst Du sicherlich diese Prüfung nicht noch einmal machen müssen.

Wenn Du Patent machen möchtest, musst Du mit dem vorhandenen Dienstbuch Deine Fahrtzeiten nachweisen. Nach bestandener Prüfung werden dann in der Regel keine weiteren Reisen in das Buch eingetragen, da sich der Streckennachweis dann ja erübrigt. Ausnahme: Du willst auf einer zusätzlichen Strecke eine Patenterweiterung machen, dann musst du wiederum Fahrtzeit nachweisen mit dem SDB.
Ausserdem brauchst Du vor Zulassung zur Patentprüfung nochmal eine Tauglichkeitsbescheinigung, da die Anforderungen an einen angehenden Patentinhaber ein wenig höher sind wie an ein "normales" Besatzungsmitglied.

Viele Grüße

Elke (mit SDB, als Quereinsteigerin leider "erst" Matrosin, aber das Patent habe ich auch geplant, sobald ich Steuerfrau bin:dream:)

Power-Ship
20.10.2012, 19:39
Hallo Elke und Gast,

in meinen Untersuchungsunterlagen steht folgendes:
Ärztliches Zeugnis über die Untersuchung der Tauglichkeit als Schiffsführer in der Rheinschiffahrt.
Ausgestellt vom ASD Rhein-Ruhr in Duisburg.
Auf Nachfrage wurde mir dort vom untersuchenden Arzt gesagt: "Der Ablauf und Inhalt der Untersuchung ist gleich, egal ob als Decksmann oder Schiffsführer."

Gruß,
Arnold :wink: << der "nur" den Eintrag Decksmann im SDB hat.

Gast
20.10.2012, 20:04
Danke schon mal an euch für die beiden schnellen Antworten :)
Ich in jetzt einfach mal davon ausgegangen das ich das Buch geschickt bekomme, denn die Unterlagen habe ich ja auch geschickt und nicht gebracht.
Wäre schon ärgerlich wenn ich zu meinem zuständigen WSA müsste (mir ein wenig zu weit). Aber ich denke mal sie würden das den schon an die nächste Außenstelle schicken, denn geht's ja wieder von der Entfernung.
@Power-Ship: Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe steht im SDB also immer die Position (Decksmann, Schiffsführer etc.) die man auf dem Schiff hat.
Oder steht das bei dir im Buch aber du belegst auf dem Schiff doch eine andere Position ?
Im Antrag für mein Schiffdienstbuch stand war auch noch die Möglichkeit eine Ausbildungsbescheinigung anzufügen daher kam ich erst auf die Idee das
die Funktion von einem auf dem Schiff fürs Buch wichtig wäre.
http://www.wsa-lauenburg.wsv.de/schifffahrt/Anlagen/5_Antrag_Schifferdienstbuch.pdf

Was Arnold eben schrie meinte der Arzt auch zur mir.
Die Untersuchung ist immer gleich nur die Anforderungen für die jeweilige Position können variieren.
Aber ob man wenn man mal das Patent ablegt nochmal eine Untersuchung machen muss weiß nun trotzdem noch nicht.
Eigentlich auch egal bis dahin hab ich noch mehr als genug Fahrzeit zu sammeln. ;)

Schifferfrau
20.10.2012, 20:39
Hallo Arnold,

dann steht bei dir was anderes drin wie bei mir...:roooll: Aber vielleicht wurde das inzwischen geändert, bei mir ist die Untersuchung ja schon ein paar Jährchen her.

Elke

Flusspirat77
20.10.2012, 23:16
Hi!

Bitte vergesst nicht zu sagen, daß die eingetragenen Fahrten nach spätestens 12 Monaten beim WSA durchgesehen und abgestempelt werden müssen.
Bei welchem WSA, is Wurst. Ob Lauenburg, Duisburg, Minden oder weiss der Geier wo, bleibt jedem selber überlassen. Da, wo's grad passt.
Bremen würd ich aus eigener Erfahrung nicht empfehlen. Der Schreibtischmensch dort wollte mir mal komisch kommen wegen meinem Buch und da war der sofort bei mir unten durch. :wink1:

Gruß Stephan (der im Dezember wieder zum Abstempeln geht) :wink:

Elbianer
20.10.2012, 23:44
Hallo Namenloser Gast,

in meinen SDB steht auf Seite 5 "Befähigung des Inhabers nach § 23.02 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung". Da wird dann jeweils Schiffsjunge, Decksmann, Matrose, Matrosen-Motorenwart, Bootsmann, Steuermann oder Maschinist eingetragen.
Auf Seite 6 steht "Befähigung des Inhabers nach Bestimmungen außerhalb des Rheins"


Bei einen Praktikanten wird dann sicher Decksmann eingetragen. Beginnst du eine Ausbildung wird die Zeile für Schiffsjunge (heute heißt das wohl Leichtmatrose) ausgefüllt. Hast du ausgelernt gibt es den Eintrag als Matrosen-Motorenwart usw,
Du brauchst also kein neues SDB.
Für Schiffsführer gibt es im SDB keinen Eintrag. Dafür hat man ja dann sein Patent. Ausnahme ist, wenn der Schiffsführer sein Patent erweitern möchte oder auf einen anderen Gewässer ein Patent erwerben möchte. Dann muss er auch wieder ein SDB führen.
Schiffsführer ist ja, im Gegensatz zum Kapitän, kein Titel, sondern "nur" eine Tätigkeit. Da wo ich kein Patent habe, bin ich nun mal kein Schiffsführer. Also macht der Eintrag Schiffsführer im SDB auch keinen Sinn, weil das SDB überall gültig ist

Gruß Thomas

P.S. Da es ja keine Rheinschiffsuntersuchungsordnung mehr gibt und die Rheinschiffspersonal-Verordnung neu eingeführt wurde könnten die SDB jetzt auch anders aussehen. Dann stellt sich auch die Frage ob die alten SDB noch gültig sind.

Reinier D
21.10.2012, 08:01
:wink: Hallo Thomas

Das Schifferdienstbuch ist noch immer gultig und kenn wie vorher noch die eintrachung von seite 5 und 6. Am Rhein und Uberige Fahrwassers.

mfg :captain: Reinier

Unregistriert
21.10.2012, 10:06
Habe bulgarien Schifferdienstbuch eingetragen Matrose fahr meiste Dunaugebiet 1 x auch Rhein gefahren ( 14 Tag ) im Novembre hab ich Fahrtzeit 1 Jahre bekom dan eingetrgen
Matros Motorwart.
Ein Frage in Forum bitte wer weis kann helfen
Wird Fahrzeit von Dunau auf Rhein anerkannt und könt isch mit diese Eintrag auf Rhein als Matros Motorwart arbeit auf rheinschiff machen.
Wer weis sicher
Dank

Elbianer
21.10.2012, 23:09
Hallo Gast,

die Vorschriften für Besatzungsmitglieder auf dem Rhein findet man in der Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV). In Deutschland wurde diese Verordnung im Dezember 2011 als Gesetz in Kraft gesetzt.

Da steht im § 3.02 Voraussetzungen für die Befähigung

"Die Mitglieder der Besatzung müssen folgende Voraussetzungen für die Befähigung erfüllen: ....

4. beim Matrosen-Motorwart

a. die Befähigung als Matrose und eine von der zuständigen Behörde anerkannte, mit Erfolg abgelegte Prüfung als Matrosen-Motorwart;

oder

b. eine Fahrzeit von mindestens einem Jahr als Matrose auf einem Binnenschiff mit eigener Triebkraft und Grundkenntnisse in der Motorenkunde;"

So wie ich dieses Gesetz lese und verstehe, steht da unter dem Buchstaben b nichts, dass die Fahrzeit auf dem Rhein absolviert sein muss.

Nun wäre die Frage wie so ein Bulgarisches Schifferdienstbuch aussieht. Wie weiter oben geschrieben, gibt es in den auf den Rhein gültigen Schifferdienstbüchern auf Seite 5 den Satz "Befähigung des Inhabers nach § 23.02 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung".
Auf dieser Seite sollte dann auch der Eintrag als Matrosen-Motorenwart stehen, wenn du auf dem Rhein fahren willst.

Gruß Thomas

helmut1972
22.10.2012, 07:31
Hallo!

Gemäß der Verwaltungsvereinbarung vom 01.Juli 2011 wird das bulgarische Schifferdienstbuch anerkannt!

Hier der Link für den ich nicht hafte: http://www.ccr-zkr.org/13020300-de.html, im Anhang ist der Vereinbarungstext.

mfG helmut1972

Alstermo
22.10.2012, 19:59
toll!

noch einer aus osteuropa der billig hier arbeiten will.

rrindke
22.10.2012, 20:21
Wenn er billig arbeiten will wäre er zu Hause geblieben. Ich denke er kommt hierher um korrekt seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Nimm bitte mal díe ganzen ausländischen
Mitarbeiter von den westeuropäischen Schiffen, dann wären die Häfen voll mit Schiffen, die keine Besatzung mehr haben. mal drüber nachdenken. schöne grüße Ralf

Unregistriert
22.10.2012, 20:51
Wenn in der Schifffahrt richtig Bezahlt werden würde ,dann wären viele Deutsche noch in der Schifffahrt oder würden den Beruf auch wieder mehr Achtung schenken.
Habe bei S&B Dortmund auf der "Carola" gelernt.Bin seit 30 Jahren in der Schifffahrt habe in den letzten Jahren nie mehr wie 1.500 Euro Verdient als Steuermann o.p.
Bei meinem letzten Arbeitgeber war ich sechs Jahre jetzt fahren dort Osteuropäer weil Sie Billiger sind wie er mir sagte.

Mfg. D.M.

Reinier D
22.10.2012, 20:56
:wink: Hallo Unbekannte User

Ich musste Ralf recht geben was das Auslandische Personal betrifft. Das Diestbuch von Bulgarien ist gultig fur gans Europa, aber im 2e Blad steht einem eintragung fur der Rhein, die konnte der Bulgarische Behorden nicht eintragen, das konnte nur einem behorde von einem Rhein anlieger Staat eintragen, die rechnen deine Fahrtzeit an der Donau an, aber keine Schule aus Bulgarien, da der voraussichten um einem Stempel als Matrose zu bekommen nicht das gleiche ist wie am Rhein. Du musst 3 Fahrjahren von minimaal 180 tagen im einem Jahr nachweissen um Matrose in dein Diestbuch zu bekommen. Ich habe der erfahrung gemacht mit einem Matrose auf der Donau was Sie Matrose, auf der Rhein der erste 3 Jahre Decksmann. Das Beste konnte man informeren bei de WSA in Regensburg. Bei der Herr E. Petzenhausen.

mfg vom Rhein :captain: Reinier

Joana
22.10.2012, 21:03
Hallo,

der zuständige Beamte der WSA Regensburg heißt

Herr E. Petzenhauser und hat im Amt die Telefon nummer:

0941 - 8109 - 366

Grüße Joana

Alstermo
22.10.2012, 21:20
für partikuliere sind leute aus diesen staaten sicherlich ein günstige alternative.

ich hatte in letzter zeit ebenfalls das zweifelhafte vergnügen mit diesem personal zu fahren. als schiffsführer lehne ich es ab, weiterhin mit den leuten zu fahren. berufskenntnisse und sprachkenntnisse waren in allen fällen katastrophal.

aber wie gesagt, wer so fahren will, dem wünsche ich gute reise.

Reinier D
22.10.2012, 22:28
Hallo Alstermo

Da sind bei diese Leute die brauchbar sind und die nicht Brauchbar sind, ich lehne diese leute nich grundsetlich ab aber die sollen doch minimal eine Sprache spreche die allen an Bord verstehn, Deutsch oder minimal Englisch, die das nich kann, dar Fahre ich auch nicht mit. Aber so wie Du das da stellt sind alle nicht brauchbar, kanst du besser eine Deutsche nehmen die nach 11:00 Uhr nicht mehr nuchter werd. Die erfahrung habe ich auch, aber die lehne ich auch ab, trotz das er Deutsch sprecht.

mfg :captain: Reinier

Unregistriert
23.10.2012, 09:10
Will bedanken für Hilfe in diesen forum für Schiffer europawit hat geholfen kann mit mein Matrose eintag auf dunau nich als Matros die rhein arbeit auf schiff machen europa aber dank für info helf mir weiter
gruss Timitar