Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Striktere Regelungen: Salonschiffe in Seenot
Stolzeneck
03.03.2013, 16:40
Seit dem 1. Januar gelten verschärfte Vorschriften für Party- und Salonboote. Sie treffen die Besitzer hart - nun droht vielen Eignern das Aus.
Striktere Regelungen: Salonschiffe in Seenot
(http://www.tagesspiegel.de/berlin/striktere-regelungen-salonschiffe-in-seenot/7866764.html)
Quelle: Der Tagesspiegel
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Hallo
das scheint mir mal wieder eine rein bürokratische Handlung zu sein ohne Sinn und Verstand; mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit zu "fördern". Wie viele Unfälle gab es eigentlich mit diesen Booten, speziell im genannten Raum?
Hallo,
schön wie man so die Tatsachen verzerren kann. In welcher Verordnung finde ich eigentlich die Begriffsbestimmung für "Party- oder Salonboot"? Auf diesen Fahrzeugen findet faktisch Fahrgastschifffahrt statt. Diese ist auch in den Schifffahrtspolizeiverordnungen definiert, nämlich "Transport von Personen gegen Entgelt".
Jetzt ist aber nunmal Fahrgastschifffahrt ein durchaus aufwändiges Gewerbe, was sehr streng reguliert wird. Die Fahrzeuge benötigen ein Schiffsattest und die damit verbundene Ausstattung und Ausrüstung für ihren Verwendungszweck. Dann muss zusätzlich zur Bemannung mit entsprechender Ausbildung für die entsprechende Betriebsform, auch noch die Qualifikation als Ersthelfer und Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt auch noch vorhanden sein. Dies ist natürlich alles auch mit entsprechenden Kosten verbunden. Aber, es dient ja alles der Sicherheit der wertvollsten "Fracht".
Jetzt kommt aber der Haken, an dem sich die Betroffenen selbst aufgehangen haben. Ist mein Fahrzeug unter 20, oder besser noch 15m Länge, brauche ich den ganzen Blödsinn nicht. Ich mache dann einfach aus dem Fahrgastschiff ein Sportboot, welches ich an meine Kundschaft, natürlich nur mit Skipper vermiete. Schon brauche ich weder die Patent- und Besatzungsvorschriften, noch die Ausrüstungsvorschriften der gewerblichen Fahrgastschifffahrt mehr beachten, sondern falle nur noch unter die wesentlich weniger strikte Sportbootvermietungsverordnung. Einer Vorschrift die eigentlich dazu dient, die Vermietung von gewöhnlichen Sportfbooten an Skipper ohne eigenes Boot, zu regulieren. Ich bastel mir also unter Ausnutzung einer Lücke in den Vorschriften ein Fahrgastschiff, welches ich aber aus den oben genannte Gründen als vermietetes Sportboot mit vermietetem Skipper tarne. Ganz einfach aus Kostengründen.
Man kann hier mit Sicherheit den Reedereien in diesem Bereich Lobbyismus vorwerfen. Allerdings, wenn man sich die Tagesausflugschifffahrt in diesem Teil der Republik anschaut, haben diese nicht Unrecht. Der Großteil der auch als solche zugelassenen Fahrgastschiffe wird sich auch im Bereich unter 25m Länge bewegen und entsprechend auch für eine vergleichbare Anzahl von Fahrgästen ausgelegt sein.
Das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste sollte wohl immer das gleiche sein. Das dieses aus Kostengründen bewußt durch Nutzung von Lücken in den Vorschriften unterlaufen wird ist schon ärgerlich, wenn man sich jetzt noch darüber beschwert, dass man versucht diesen Mißbrauch zu unterbinden, ist dass nur noch dreist, meiner Meinung nach.
Bis dann
Dominic
schwarz-gs
04.03.2013, 09:51
Hallo,
Das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste sollte wohl immer das gleiche sein. Das dieses aus Kostengründen bewußt durch Nutzung von Lücken in den Vorschriften unterlaufen wird ist schon ärgerlich, wenn man sich jetzt noch darüber beschwert, dass man versucht diesen Mißbrauch zu unterbinden, ist dass nur noch dreist, meiner Meinung nach.
Bis dann
Dominic
So ist es. Völlig richtig.
In einem anderen Teil des Forums wurde genau dieser Sachverhalt thematisiert.
Gruß aus Hannover
Reinhardt
Hallo zusammen
Damit nicht jede(r) die 1313 PDF-Seiten der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und die 42 PDF-Seiten der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung durchforschen muss, habe ich den seit dem 1. Januar 2013 geltenden § 4a (Beförderung von Fahrgästen) und die anderen Paragraphen auf welche verwiesen wird, heruntergeladen. Die Bestimmungen sind für sind für gewöhnlich Sterbliche nicht leicht verständlich (um nicht zu sagen "Juristenfutter").
Viel Spass bei der Lektüre.
Freundliche Grüsse
Peter
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