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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blaue Tafel



SchiffundTechnik
01.06.2013, 18:26
Ich brauche eure Hilfe. Für meine Beschreibung über die blaue Tafel (unter http://www.schiffundtechnik.com/lexikon/b/blaue-tafel.html) suche ich einige Fotos, welche ich verwenden darf.

Lieben Dank für eure Hilfe

Power-Ship
01.06.2013, 18:43
Hallo,
habe Dir deswegen eine PN geschickt.

Gruß
Arnold

UGI
01.06.2013, 23:02
Ahoi solltest du dazu für deine Page ein Gif-Datei mit animierter Darstellung benötigen - ich hab das schon mal erstellt (z.Bsp. zum direkten Einbau in deine Schiffsskizze) du findest diese hier (http://www.ddr-binnenschifffahrt.de/symbolefarben-005.htm) auf meiner Page - viel Spaß beim basteln ...

Gruß Uwe (UGI)

SchiffundTechnik
02.06.2013, 13:23
Danke für die Hilfe

Mignon 600
02.06.2013, 13:28
Hallo Schiff und Tecjnik!

Blaue Tafel auf der Donau???
Hat wohl einer schlecht abgeschrieben?
Donau = Aussteck = helles Funkellicht ohne blaue Tafel...

Gruss MiG

Reinier D
02.06.2013, 14:23
:wink: Hallo Rainer

Dein Donau Polizei Ordnung ist bestimmt von vor 1993 sinds dann ist der Blauentafel im Regelment auch auf genommen Sie § 6.04 (https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/DonauSchPV/erster_teil/kapitel_6/abschnitt_ii/6_04/index.html).

:wink: Hallo Schiff und Technik

Der Blaue Tafel ist auch in das Binnenvaart Politie Regelment auf genommen vor der Niederlandische wasserstrassen, aber auch in das BinSchStrO § 6.04. und MoselSchPV § 6.04.
Das bedeuterd nicht nur Rhein und Donau.

mfg :captain: Reinier

Mignon 600
02.06.2013, 14:27
Hallo reinier!

Das ist mir neu.......

Gruss nach drüben?? wenn du dort bist...
Rainer

Gernot Menke
02.06.2013, 14:33
Wenn sich die Blaue Tafel ausgebreitet hat und fast allgemein geworden ist: dann wird sie doch vermutlich auch im Kanal benutzt, wenn mal - etwa beim Anlegen - nicht rechts gefahren werden soll?

:wink: Gernot

Joana
02.06.2013, 15:09
Hallo Gernot,

Stimmt, im Kanal wird die blaue Tafel auch benutzt, z.B. bei Schleusenaus - und Einfahrten,
oder beim An - und Ablegen. usw.

Grüße Joana

Elbianer
02.06.2013, 23:59
Im Link vom Beitrag #1 steht "Der Talfahrer muss dem Bergfahrer unter Berücksichtigung der Örtlichen Verhältnisse und des übrigen Verkehrs einen geeigneten Weg freilassen.":fragkratz::kopfkratz:

Ich dachte immer es ist umgekehrt. Der Talfahrer hat doch Vorfahrt. Der Bergfahrer muss stoppen wenn es eng wird. Der Talfahrer kann viel schlechter stoppen als der Bergfahrer. Der Talfahrer driftet viel stärker durch die Kurven als der Bergfahrer und braucht somit ein vielfaches seiner Schiffsbreite bei der Talfahrt.

Richtig ist, dass der Bergfahrer die Blaue Tafel zuerst setzt und der Talfahrer antworten muss.


Siehe RheinSchPV § 6.04 Begegnen: Grundregeln 1. "Beim Begegnen müssen die Bergfahrer unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände und des übrigen Verkehrs den Talfahrern einen geeigneten Weg frei lassen."

Gruß Thomas

Gernot Menke
03.06.2013, 00:35
Hallo Thomas,

das mit dem Aufstoppen ist zwar richtig und Du hast Recht, daß der Satz lauten muß:
"Beim Begegnen müssen die Bergfahrer unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände und des
übrigen Verkehrs den Talfahrern einen geeigneten Weg frei lassen."

Richtig ist aber auch, daß der Bergfahrer sich an den günstigen Stellen, mal hier, mal dort nach oben windet, so weit am Rand wie möglich, so daß der Talfahrer niemals zwischen Bergfahrer und Ufer hindurchfahren wird. Er muß daher wissen, welche Seite der Bergfahrer anhalten will. Deswegen heißt es im § 6.04 auch:

"Unbeschadet des § 6.05 müssen die Talfahrer den Weg nehmen, den ihnen die Bergfahrer nach den vorstehenden Bestimmungen weisen; sie müssen die Sichtzeichen nach Nummer 3 und die Schallzeichen nach Nummer 4 erwidern, die die Bergfahrer an sie gerichtet haben." Der Bergfahrer spricht also die Weisung aus und der Talfahrer muß bestätigen.

Es handelt sich im Grunde nicht um eine Vorfahrt der Talfahrt, sondern um eine aus praktischen Erfordernissen entstandene gemeinschaftliche Regelung, die den Bedürfnissen beider Seiten gerecht wird. Ein sachlich begründeter, effektiver Kompromiß ohne Verlierer: im Grunde eine vorbildliche Regelung.

:wink: Gernot

SchiffundTechnik
03.06.2013, 05:14
Schönen guten Morgen und danke für die aktive Mitarbeit.
Werde meinen letzten Satz von

"Man kann dies in der Binnenschifffahrt nicht nur auf dem Rhein und auf der Donau sondern auch bei Schleusen ein-bzw. ausfahrten oder auch bei Hafeneinfahrten häufig beobachten." ändern in

"Man kann dies in der mitteleuropäischen Binnenschifffahrt nicht nur auf den Flüssen Rhein, Main, Donau, Mosel, Maas, Waal usw. beobachten sondern auch auf allen Kanälen z.B. bei Schleusen ein-bzw. ausfahrten, beim an- und ablegen oder auch an Hafeneinfahrten. "

Weiss jemand von Euch ob diese Regelungen auch auf den russischen bzw. ukrainischen Wasserstrassen angewendet werden?

Tjalk
10.02.2016, 14:06
Moin,


"Der Bergfahrer zeigt dem Talfahrer die Bucht" so habe ich es mal gelernt.

Gruss
Tjalk:pleased: