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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Untere Havel Wettbewerbsverzerrung



Radarpilot
26.06.2013, 16:29
Moin moin, in der Fachzeitschrift "Binnenschifffahrt" Nr. 6/2013 ist sehr "Mutig" die Wettbewerbsverzerrung der WSV Brandenburg bzw. Magdeburg beschrieben worden. Einigen Schiffen wird die Fahrt auf der unteren Havel erlaubt, anderen aber nicht. Was ist da nur los. Eine Frechheit und Unverschämtheit zu gleich. Zuerst die Zulassung ehemaliger Fahrgastschiffe als "Sportfahrzeuge" und jetzt einigen Schiffen die Erlaubnis 60 km einzusparen, anderen aber nicht. Was ist in Ostdeutschland los? Gelten dort die Vorschriften nach Gutdünken? Hoffentlich werden auch die anderen Fachzeitschriften diese Unverschämtheiten aufnehmen und das dann der neue Präsident Generaldirektion in Bonn etwas davon mitbekommt. Alles nicht mehr zu "Verstehen". Ist das denn eine Bananenrepublik hier für die Binnenschifffahrt? Last Euch das nicht gefallen. Viele Grüße Radarpilot / Duisburg

Radarpilot
28.06.2013, 10:23
Moin moin, heute habe ich den neuen Präsidenten der GDWS-Bonn Herrn H.H. Witte angeschrieben. Mal sehen wann eine Antwort kommt. Aber als Dienstleister der Binnenschifffahrt müsste ja eine schnelle Antwort kommen. Viele Grüße Radarpilot / Rolf

GMS HANSE
28.06.2013, 11:06
Hallo Radarpilot


Moin moin, in der Fachzeitschrift "Binnenschifffahrt" Nr. 6/2013 ist sehr "Mutig" die Wettbewerbsverzerrung der WSV Brandenburg bzw. Magdeburg beschrieben worden. Einigen Schiffen wird die Fahrt auf der unteren Havel erlaubt, anderen aber nicht.


Den Beitrag habe ich auch gelesen,
und bisher nicht wirklich glauben können das dem wirklich so ist.
Vorgestern haben wir mit einem Kollegen gesprochen der mit einem 67x8,2 leeren Frachtschiff
von Hamburg Richtung Berlin wollte und keine Genehmigung bekommen hat.

Das ist meiner persönlichen Meinung nach ein Verstoß gegen Art. 3 GG.



Hoffentlich werden auch die anderen Fachzeitschriften diese Unverschämtheiten aufnehmen

Das gehört m.E. in die breite Öffentlichkeit und nicht nur in Fachzeitschriften.


Viele Grüße aus Magdeburg
Henning Jahn

Stadt_Aschaffenburg
28.06.2013, 11:09
Hi,

dann tragt doch mal ein paar mehr Fakten zusammen, nennt mögliche Interviewpartner und laßt uns an einer Pressemitteilung arbeiten.

LG
Micha

Gernot Menke
28.06.2013, 21:51
Was sagt denn die betroffene WSV zu den Vorwürfen? Hat denn bisher noch keiner der Betroffenen eine Begründung seitens der WSV gehört oder eingefordert?

Davon war bisher noch nichts zu lesen, obwohl das doch wichtige Informationen sind. Wenn die WSV stichhaltige Gründe hat, soll sie sie nennen und wenn nicht, hat sie doch schon verloren. Deswegen verstehe ich nicht, daß in dieser Richtung so gar nichts kommt.

:wink: Gernot

Radarpilot
29.06.2013, 21:00
Moin moin, die betroffene WSV in Brandenburg anzusprechen ist doch sinnlos. Die haben doch die Genehmigungen aus Ablehnungen ausgestellt. Nein, ich habe direkt den neuen Präsidenten Dr. Witte in Bonn angeschrieben. Mal sehen wann von dort geantwortet wird. Er muss dann erklären warum das so ist. Dann bekommt ihr direkt Bescheid. Allzeit "Gute Fahrt" Radarpilot / Rolf

Radarpilot
05.07.2013, 10:45
Moin moin, am 4.7.2013 Antwort aus Magdeburg bekommen. Es wurde auf § 22.22 hingewiesen... Es fahren auf der "Unteren Havel" nur "Groß Finow" Schiffstypen. Also Länge 41,50 m x 5,10 m Breite. Wenn jemand ein Hotelschiff mit diesen Abmessungen kennt bitte melden. Ich kenn nur "Größere!" Auf meine Frage der "Wettbewerbsverzerrung" wurde gar nicht eingegangen. Das einige Tanker fahren dürfen, andere nicht, darauf wurde nicht geantwortet. Viele Grüße Radarpilot / Rolf

Flottenfuehrer
05.07.2013, 11:33
Hallöchen Rolf,

ich kenne da sogar 3 Schiffe ... Mecklenburg,Marylou und Greta van Holland!
gruss aus Berlin vom klaus

flo81
05.07.2013, 12:26
Ähnliches wird doch auch auf dem Küstenkanal betrieben.

Gernot Menke
06.07.2013, 00:10
Moin moin, am 4.7.2013 Antwort aus Magdeburg bekommen. Es wurde auf § 22.22 hingewiesen... Es fahren auf der "Unteren Havel" nur "Groß Finow" Schiffstypen. Also Länge 41,50 m x 5,10 m Breite.


Damit darf man sich natürlich nicht zufriedengeben, sondern man sollte gezielt nachhaken, wieso trotz dieser Aussage eben DOCH größere Schiffe die - für sie nach § 22.22 eigentlich gesperrte - untere UHW befahren dürfen.

:wink: Gernot

faehrenfan
06.07.2013, 10:15
Moin moin Gerhard,


Damit darf man sich natürlich nicht zufriedengeben, sondern man sollte gezielt nachhaken, wieso trotz dieser Aussage eben DOCH größere Schiffe die - für sie nach § 22.22 eigentlich gesperrte - untere UHW befahren dürfen.

Und am besten gleich mit Fotos belegen, so das ganz klar ersichtlich wird, das die getätigte Aussage falsch und die Beschwerden richtig sind !
Aber ich garantiere Dir, dann wird wieder gemeckert werden, das die Schiffer untereinander nicht zusammen halten und man Kollegen anschwärzen würde ... :kopfkratz1:

Ich sag dazu nur: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg und entweder will man(n) was erreichen, dann muss man halt auch zu solchen Mitteln greifen, oder man hält die Klappe und alle bleibt wie es ist ... :fg:

Gruß Alex :wink:

Radarpilot
10.07.2013, 10:43
Moin moin, Frau Swieter hat geantwortet, leider nicht auf meine Fragen. Jetzt beschreibt Sie den Unterschied zwischen Güterschifffahrt und Fahrgastschifffahrt. Zuerst hatte Sie die Groß Finow Maß Hotelschiffe als Ausnahme aufgeführt, nachdem wir große Hotelschiffe benannt haben, schreibt Sie, große Fahrgastschiffe bekommen Ausnahmegenehmigungen. Einige Güterschiffe, die eine Genehmigung haben, bekommen diese nach §22.22 nicht verlängert. Warum einige Schiffe die Erlaubnis bekommen haben, andere nicht, darauf geht die Dezernatleiterin Astrid Swieter nicht ein. Das sehe ich als Rechtsbeugung. Unverschämt von dieser Behörde. Werbung: Wir machen den Weg frei!!! Nein, Sie behindern die freie Schifffahrt. "Allzeit Gute Fahrt" Radarpilot/ Rolf

Gernot Menke
10.07.2013, 12:38
Klarheit muß sein - auch damit kann man sich nicht zufriedengeben, absolut. Wieso macht oder machte man Ausnahmegenehmigungen und nach welchen Kriterien? Bekommen alle großen Fahrgastschiffe Ausnahmegenehmigungen? Nur wenn Klarheit herrscht, kann man nachvollziehen, ob hier gezielt bevorteilt bzw. benachteiligt wird.

Ich habe aus der Entfernung etwas den Eindruck, daß die Mist gebaut haben, ihnen intern auf die Finger geklopft wurde (Geneghmigungen werden deswegen nicht mehr verlängert) und sie jetzt versuchen, nach außen hin um den Brei herumzureden.

Wenn in Brandenburg keine klare Antwort zu erhalten ist, weil - so langsam könnte der Verdacht wirklich entstehen - möglicherweise etwas faul ist, gibt es nur eins: eine Ebene höher und schildern, daß eine befriedigende Antwort bei der zuständigen Stelle nicht zu bekommen ist! Wir sind hier doch nicht im Busch.

:wink: Gernot

Stadt_Aschaffenburg
10.07.2013, 12:52
Hi,

man kann die Havel ja auch nicht als Restwasserstraße ausweisen, wenn zuviele Tonnen und Passagiere darübergehen. Dann muß man wegen "den paar Schiffen" ja wieder Geld in die Hand nehmen :rooll:

LG
Micha

Michael Felten
04.05.2019, 10:45
Wie ist heute der stand zu dieser Wasserstraße.