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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betrunkener Schiffsführer lässt Frachtkahn in Fürth auflaufen



binnenvaart
18.08.2013, 22:00
FÜRTH - Sonntagnachmittag ereignete sich ein kurioser Unfall im Fürther Hafen: Der betrunkene Kapitän eines Frachtschiffs fiel einem Schleusenwärter auf,

Betrunkener Schiffsführer lässt Frachtkahn in Fürth auflaufen (http://www.nordbayern.de/region/fuerth/betrunkener-schiffsfuhrer-lasst-frachtkahn-in-furth-auflaufen-1.3101671)

LorenzE
18.08.2013, 22:54
Ich habe auf nordbayern.de soeben folgenden Kommentar hinterlassen:

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

bei vergleichbaren Ereignissen im Strassenverkehr werden die Kennzeichen und Werbeaufschriften der Fahrzeuge unleserlich gemacht, in obrigem Beitrag sind Schiffsname und Europanummer auf mehreren Bildern in Grossaufnahme zu sehen. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit übersteigt in hiesigem Fall den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Binnenschiffer und Reedereien in keinster Weise. Ich bitte Sie hiermit sämtliche Erkennungsmerkmale des betroffenen Schiffes unkenntlich zu machen.

Mit freundlichen Grüssen,

Lorenz Egloff


Ich bin gespannt ob er veröffentlicht wird und was mit den Bildern passiert.

Jürgen
19.08.2013, 08:42
Hai!
Heute Morgen gegen 07:00h waren die Namen noch zu lesen, jetzt, 08:40 h sind sie unkenntlich gemacht.

Grüße
Jürgen
Kreekraksluis

Stadt_Aschaffenburg
19.08.2013, 09:29
Hi,

normalerweise sind die bayerischen Medien da auch nicht so und ganz oft zeigen die von vornherein keine Namen. Aber ich finde es gut, daß sich da jetzt noch ein paar mehr Leute dafür einsetzen. Wenn das so geht, braucht man sich auch nicht jedesmal beim Presserat zu beschweren. Der nächste Schritt ist dann, Herrn Schwabedissen davon zu überzeugen, daß auch er über Havarien berichten kann, ohne die Namen zu nennen. Ist halt nur die Frage, ob er das freiwillig macht...

LG
Micha

Helmut
19.08.2013, 10:24
So ist das ja auch ok. Dass wieder Alkohol im Spiel war ist allerdings absolut nicht ok und schadet sehr dem ruf der Schifffahrt.

meise
19.08.2013, 10:39
Ich habe auf nordbayern.de soeben folgenden Kommentar hinterlassen:

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

bei vergleichbaren Ereignissen im Strassenverkehr werden die Kennzeichen und Werbeaufschriften der Fahrzeuge unleserlich gemacht, in obrigem Beitrag sind Schiffsname und Europanummer auf mehreren Bildern in Grossaufnahme zu sehen. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit übersteigt in hiesigem Fall den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Binnenschiffer und Reedereien in keinster Weise. Ich bitte Sie hiermit sämtliche Erkennungsmerkmale des betroffenen Schiffes unkenntlich zu machen.

Mit freundlichen Grüssen,

Lorenz Egloff


Ich bin gespannt ob er veröffentlicht wird und was mit den Bildern passiert.

Mit verlaub, meine Herren,
ich verstehe die Diskusion immer nicht-
wenn jemand mist macht, kann man da auch zu stehen,
was hat das denn mit Perönlichkeitsrechten zu tun?
Ließchen Müller weiß in 2 stunden ehh nicht mehr wie das Schiff hieß
und in einem solchen Forum, wo sich fast nur Berufskollegen des betroffenen tummeln
sind solche informationen doch nicht uninteressant
oder liege ich da völlig daneben?
Es ist ja auch kein Name des Schiffsführers genannt, das fände ich Perönlich
alles andere ist doch legitim
ralf

binnenvaart
19.08.2013, 11:46
Nürnberg (BAYERN) - Beamte der Wasserschutzpolizei Nürnberg veranlassten gestern Nachmittag (18.08.2013) bei einem osteuropäischen Schiffsführer eine Blutentnahme. Grund war die unsichere Fahrweise,

Nürnberg / Mittelfranken – Gütermotorschiff in Schlangenlinien auf Main-Donau-Kanal unterwegs (http://www.hessen-tageblatt.com/nuernberg-mittelfranken-guetermotorschiff-in-schlangenlinien-auf-main-donau-kanal-unterwegs-88799)

Jürgen
19.08.2013, 12:43
Ha!
Vor allem der Luftverkehr! Ist seine "Fahne" so hoch gestiegen dass bei einem Flieger die Scheiben beschlagen sind:))

Jürgen
Antwerpen

Tim S.
19.08.2013, 12:48
Schiff ist wieder frei, wird von Tauchern begutachtet
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/schiffsunfall-fuerth-betrunken-100.html

Padler
19.08.2013, 12:52
Hallo zusammen



Vor allem der Luftverkehr!

Die Straftat heißt tatsächlich so (§ 315 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/315.html)),
meistens wird dass dann aber auf den betroffenen Verkehrsträger gekürzt ...


VG Padler

LorenzE
19.08.2013, 13:44
Nachricht an br.de:

Betreff: Kapitän vollgelaufen – Schiff havariert

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

bei vergleichbaren Ereignissen im Strassenverkehr werden die Kennzeichen und Werbeaufschriften der Fahrzeuge unleserlich gemacht, in oben genanntem Beitrag ist der Schiffsname auf mehreren Bildern zu sehen und sogar in der Bildunterschrifft genannt. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit übersteigt in diesem Fall den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Schiffseigners in keinster Weise. Ich bitte Sie hiermit sämtliche Erkennungsmerkmale des betroffenen Schiffes unkenntlich zu machen.

Mit freundlichen Grüssen,

Lorenz Egloff

Stadt_Aschaffenburg
19.08.2013, 15:23
Hi,

lach - ich habe auch hingeschrieben :D Ich habs nur allgemeiner gehalten, weils beim BR schon öfter vorgekommen ist und ich habe auch um eine Stellungnahme gebeten.

LG
Micha

LorenzE
19.08.2013, 16:50
Hallo,

Die Schiffe wurden unkenntlich gemacht.
Ich bin erstaunt wie schnell und unkompliziert das erledigt wird.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/schiffsunfall-fuerth-betrunken-100.html

Schöne Grüsse,
Lorenz

Stadt_Aschaffenburg
19.08.2013, 17:02
Hi,

da siehst Du aber dran, daß unsere Rechtsauffassung doch nicht so ganz weit hergeholt ist.

LG
Micha

LorenzE
19.08.2013, 17:22
Hallo Micha,

es kann doch nicht sein, dass wegen einem verantungslosen Schiffsführer die ganze Schiffsbesatzung und ihre Reederei als Säuferverein propagiert wird.
Langjährige Alkoholiker sind Experten darin ihre Sucht zu verstecken und nur schwer erkennbar,
aber bevor ich hier wieder eine "Alkohol an Bord Diskussion" lostrete halte ich jetzt besser meinen Mund, äh Tastatur.

Gruss,
Lorenz

Stadt_Aschaffenburg
19.08.2013, 17:55
Hi,

hast recht, genau so machen wirs ;-)

LG
Micha

carlo
19.08.2013, 18:38
ob aber das Mäntelchen der Verschwiegenheit (Alkohol) so sinnvoll ist, ich weiß es nicht.
Auf Bild 6 + 12 sind die Namen nicht verwischt.

Gruß
Klaus

Stadt_Aschaffenburg
19.08.2013, 18:47
Hi,

wieso denn "Mäntelchen der Verschwiegenheit". Der Täter ist der Polizei bekannt, also können diejenigen, die dafür zuständig sind, sich wunderbar drum kümmern. Wenn auf der Straße sowas passiert, egal ob mit oder ohne Alkohol, wird der Verursacher ja auch nicht an den Medienpranger gestellt, das gibts nur in der Schifffahrt (noch).

LG
Micha

LorenzE
19.08.2013, 18:54
Hallo,

Das hat nichts mit Verschwiegenheit zu tun. Der Schiffsführer soll hart bestraft werden. Seine Kollegen und der Schiffseigner haben aber damit nichts zu tun,
jedes Mal wenn hier Alcohol zur Sprache kommt, heisst es die hätten das ja sicher gewusst und stillschweigend geduldet.
Ich habe einfach keine Lust mir solche Unterstellungen anzuhören.

Gruss,
Lorenz

skipper
19.08.2013, 21:30
Und wo kam der Schiffsführer wieder mal her? Osteuropa!!! Scheinbar stehen die meisten von denen unter "STROM" muss wohl in den Genen liegen,das in Osteuropa nichts ohne Alk geht.

LorenzE
19.08.2013, 21:44
Und wo kam der Schiffsführer wieder mal her? Osteuropa!!! Scheinbar stehen die meisten von denen unter "STROM" muss wohl in den Genen liegen,das in Osteuropa nichts ohne Alk geht.


Hallo Leute,Es gibt doch bestimmt die Möglichkeit die IP Adresse von Anonymen schreibern abzuspeichern,Und diese dann,Wenn sie "Frechheiten" schreiben zu sperren.
MfG Frank aus Berlin

Gibst du gerade ein Beispiel von den von dir angesprochenen "Frechheiten"?

Lorenz

Tim S.
19.08.2013, 22:06
Das ist eine persönliche Meinung, dass das Informationsrecht hinter dem Schutz des Schiffseigners zurückzustehen habe. Darauf besteht ja wohl kein Rechtsanspruch, und wo außer in der Binnenschifffahrt wird da so ein Bohai drum gemacht? In der Seeschifffahrt ist es völlig unumstritten, dass der Name dazugehört. Aber ich will das Fass nicht schon wieder aufmachen. Nur der Duktus dieses Briefes erscheint mir etwas anmaßend von daher.

LorenzE
19.08.2013, 22:29
Hallo Tim,

das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gibt es sehr wohl und deine Behauptung, dass es darauf keinen Rechtsanspruch gäbe ist haltlos.

Bundesverfassungsgericht 15.12.1983:

"Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig."

Mein Duktus mag dir anmassend vorkommen. mir erscheint er sachlich, höflich und vor allem direkt.
Beide Artikel wurden innert kurzer Zeit geändert und die Bilder mühsam retouchiert, ein klares Zeichen der Legitimität meiner Forderungen.

Mit freundlichen Grüssen,

Lorenz Egloff

Stadt_Aschaffenburg
19.08.2013, 23:07
Lieber Tim,

andersrum wird ein Schuh draus: ÜBERALL AUSSER in der Schifffahrt wird da "so ein Bohai drumgemacht" und daran, daß es in der Schifffahrt nicht so ist, bist Du nicht unerheblich beteiligt.

Wenn Du mal ganz viel Zeit hast, dann lies dir mal ein paarmal hintereinander Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes durch, vielleicht fällt dir dann was auf. Und wenn Du mal wirklich Lust auf Aufklärung hast, dann machs mal wie ich und lies Dich in die Materie ein. Dann wirst Du sehen, daß auch ein Schiffseigner und seine Mannschaft ein Recht auf Achtung seiner Persönlichkeitsrechte hat.

Auch wenn man im Gesetzestext keinen Paragraphen entdeckt, in dem steht "Wer ohne zwingenden Grund unter Nennung des Namens über ein Ereignis Bericht erstattet, wird mit .... bestraft", so ist die identifizierende Berichterstattung in den meisten Fällen dennoch verboten.

Die Abwägung, die der Journalist sorgfältig zu tätigen hat, ist nämlich genau zwischen diesem schonmal genannten Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar." und dem Artikel 5, Absatz 1, der die Pressefreiheit garantiert. Ergo: das Recht der Öffentlichkeit auf Information muß für den konkreten Bericht höher zu bewerten sein als die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. So - und wenn Du dir mal überlegst, welche Wertung ein Recht hat, wenn es in Artikel 1 im ersten Absatz des deutschen Grundgesetzes steht, dann wirst Du wissen, was am Ende mehr Gewicht in Justitias Waagschale hat.

- Du darfst demnach unter Umständen einen gesuchten Straftäter beim Namen nennen und auch sein Bild zeigen, z.B. um die Allgemeinheit vor ihm zu schützen.
- Aber wenn er gefasst ist und vor Gericht steht, darfst Du das schon nicht mehr

Von daher entspricht der Duktus des Briefes von Lorenz exakt den Tatsachen. Das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegt in nahezu allen Fällen dem Recht auf Information der Öffentlichkeit.

Faktisch bekommen Betroffene regelmäßig recht, wenn sie gegen die oft leichtfertige identifizierende Berichterstattung der Medien vorgehen und Du hattest meiner Meinung nach bisher nur Glück, daß Dir noch nicht gehörig jemand auf die Füße getreten hat. Darauf würde ich mich aber nicht in alle Ewigkeit verlassen, irgendwann kommst Du an den Richtigen, das kann nur eine Frage der Zeit sein.

Du wirst regelmäßig selbst journalistisch tätig, ermittelst die Namen akribisch, um sie dann auf Deiner Seite verkünden zu können, also bist Du direkt verantwortlich.

Hoffentlich bleibt dir deine Häme mal nicht gewaltig im Halse stecken...

Gruß
Micha

Tim S.
20.08.2013, 09:03
Häme läge mir fern. Aber du redest von Personen, und da läge es mir wirklich fern, irgendwelche Namen zu nennen. Darauf bezieht sich dann auch das GG, und darauf bezieht ihr euch mit Recht, wenn Personen genannt würden. Ich aber rede lediglich von Dingen. Auch wenn Schiffe bekanntlich auch 'ne Seele haben. Die wie meinethalben bei der Pallas oder jünst dre St. Thomas of Aquinas erheblichen Schaden genommen haben dürften. Aber wäre, um bei diesen beliebigen Beispielen zu bleiben, jemand auf die Idee gekommen, von "einem Frachter" oder "einer Fähre" zu reden? Ich sehe, entschuldige bitte, den Unterschied einfach nicht.

Stadt_Aschaffenburg
20.08.2013, 10:54
Hi,

hier noch der Vollständigkeit halber die Antwort des Bayerischen Rundfunks:


Sehr geehrter Herr Jeske,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie haben Recht; wir hatten den Fehler auch erkannt und korrigiert.
Dennoch danke für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen,
BR.de-Team
-------------------------------------------------------------------------------------------
BAYERISCHER RUNDFUNK
Studio Franken
Wallensteinstraße 117
90431 Nürnberg
www.br.de/franken (http://www.br.de/franken)

Die Betonung liegt auf "Sie haben Recht". Meine Anfrage war übrigens ungefähr gleichlautend mit der von Lorenz, nur daß ich noch die Information hinzugefügt hatte, daß das von Bundespresserat und Wasserschutzpolizeiamt auch so gesehen wird.

So wie ich das sehe, ist das einfach nur eine Sache der Gewohnheit und man hat sich bisher keine Gedanken darüber gemacht, weil niemand dagegen Einspruch erhoben hat. Ich werde diese Initiative aber auf jeden Fall weiter betreiben und gehe davon aus, daß sich das Problem irgendwann von selber löst.

Es war übrigens bisher noch nicht ein einziges Mal nötig, den Presserat konkret einzuschalten; ein einfacher Hinweis hat immer gereicht.

Nur Herr Schwabedissen beharrt weiterhin unbeweglich auf seinem Standpunkt.

Gruß
Michael

Tim S.
20.08.2013, 11:13
Das nur ich beharre, ist, mit Verlaub, Quatsch. Du weißt, dass das auch hier kontrovers diskutiert wird, und solche Rückmeldungen erhalte ich auch direkt von Forumsnutzern.

Stadt_Aschaffenburg
20.08.2013, 11:25
Hi,

es gibt mittlerweile genügend Beispiele dafür, daß Du im Unrecht bist und gegen deutsches Recht verstößt und trotzdem tust Du es als persönliche Meinung ab und machst genau so weiter. Wie würdest Du das denn nennen? Natürlich beharrst Du, Du machst genau so weiter, bis Dich jemand stoppt. Recht ist vielleicht oft eine Auslegungssache aber hier ist die Sache sonnenklar. Wann willst Du das denn realisieren?

Gruß
Micha

Tim S.
20.08.2013, 12:47
Kannst du das mit dem Rechtsverstoß mal rechtssicher erläutern?

Cuxi
20.08.2013, 12:48
Moin, moin;
ich möchte vorausschicken, daß ich im Rechtswesen NICHT bewandert genug bin, um dieses Problem hier zu lösen.
Ich möchte nur aus den letzten Beiträgen heraus mal folgendes zu bedenken geben.
1. Ohne Darstellung des spezifisch damit verbundenen Falles ist es immer bedenklich, Urteile in einem Satz als Grundlage für eine best. Auffassung zu übernehmen.
2. Die Aussage "Sie haben Recht" ist wenig hilfreich.
Bezieht sie sich auf Recht und Gesetz oder auf eine ethisch-moralische Grundhaltung ?
3. Wenn das in den letzten Beiträgen gesagte rechtlich so gefestigt ist, könnt Ihr dieses Forum am besten schliessen.
Denn dann haben alle Bildveröffentlicher gegen eben dieses Recht verstoßen.
Auf keinem Bild ist der Name eines Schiffes unkenntlich gemacht worden.
Oder besteht RECHTLICH ein Unterschied darin, aus welchem Grund ein Schiffs-Bild mit Namen veröffentlicht wird?

Mit ketzerischem Gruß von der Elbe
Helmut

Stadt_Aschaffenburg
20.08.2013, 13:00
Hallo Helmut,

es geht bei meiner Kritik nicht um Bilder, die von fahrenden oder liegenden Schiffen gemacht und veröffentlicht werden, sondern darum, daß über Schiffe in Notlagen oder anderen besonderen Situationen identifizierend berichtet wird. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe und darauf wurde auch schon mehrfach eingegangen.

Normale Schiffsbilder sind gemeinfrei und dürfen demnach sowohl gemacht, als auch veröffentlicht werden, wobei wir auch da einen eventuellen Wunsch nach Nichtveröffentlichung des Eigners respektieren würden. Das ist aber nach meiner Erinnerung in den ganzen Jahren nur einmal vorgekommen.

Die Aussage des BR "Sie haben Recht" bezieht sich nach meiner Ansicht darauf, daß bei Abwägung von Artikel 1 Abs. 1 Satz 1, GG und Artikel 5 Abs. 1 GG das Persönlichkeitsrecht des Eigners höher zu bewerten ist als das Interesse der Öffentlichkeit an der Nennung des Schiffsnamens. Mich wundert das auch nicht, denn man kann einen Bericht über diesen konkreten Fall genauso informativ gestalten, ohne den Schiffsnamen zu nennen, weil die Öffentlichkeit daran i.d.R. überhaupt kein Interesse hat.

Gruß
Michael

Tim S.
20.08.2013, 18:45
http://news.yahoo.com/coal-ship-breaks-apart-off-south-africas-east-132318844.html
http://www.philstar.com/headlines/2013/08/20/1112871/death-toll-ship-collision-rises-64
http://www.irishtimes.com/news/ireland/irish-news/cargo-ship-runs-aground-off-coast-of-dublin-1.1499802
http://www.ns.dailybusinessbuzz.ca/Provincial%20News/2013-08-20/article-3357684/NS-NL-Blue-Puttees-to-return-to-service/1
http://www.newjerseynewsroom.com/state/atlantic-city-casino-nearly-hit-by-runaway-fishing-boat
http://www.gmanetwork.com/news/story/322838/news/regions/63-rescued-as-passenger-vessel-runs-aground-in-cebu
So, und hier mal ein willkürlicher Presseausschnitt zu Havarien in der ganzen Welt aus den vergangenen Stunden. Nur mal so das wahre Leben.

Power-Ship
20.08.2013, 19:39
Moin Tim,

mir egal, was Du denkst.. die Links interessieren hier nur am Rande, da das ursprüngliche Thema ein anderes ist!
Presse hin oder her, es ist für den Vorfall unerheblich, das geht auch ohne Namensnennung.

Mal ein ganz simples Beispiel: ich hätte ein eigenes Schiff und damit eine Havarie, sollte irgendwo in der Presse oder im www der Name auftauchen, ich wäre kurzerhand dabei, die Leute, die Namen verbreiten, vor Gericht zu bringen!

Gruß
Arnold << dem Dein Gehabe gewaltig auf den Keks geht! :eek:(und der das unabhängig von seinem Moderatorenposten schreibt!)

Stadt_Aschaffenburg
20.08.2013, 19:48
Hi,

ach so... ja...Danke für den Hinweis Arnold! Auch von mir zur Verdeutlichung: Auch wenn unter meinem Usernamen "Administrator" steht, spreche ich hier für mich, nicht als "Forenmeinung".

Gruß
Michael

faehrenfan
20.08.2013, 20:13
Moin moin,

@Tim S: Lies Dir mal die Seite vom Deutschen Presserat (http://www.presserat.info/inhalt/der-pressekodex/pressekodex/richtlinien-zu-ziffer-8.html) durch:

Hier ein paar Auszüge:

Richtlinie 4.3 - Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten, die unter Verstoß gegen den Pressekodex erhoben wurden, sind von dem betreffenden Publikationsorgan zu sperren oder zu löschen.

Richtlinie 8.4 – Familienangehörige und Dritte
Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem eigentlichen Gegenstand der Berichterstattung nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Fotoveröffentlichung in der Regel unzulässig.

Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Richtlinie 11.3 - Unglücksfälle und Katastrophen
Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.

Ziffer 12 – Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Richtlinie 12.1 - Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Gruß Alex :wink:

Power-Ship
20.08.2013, 20:17
Hallo Alex,
danke für die Richtlinien, so hat man doch mal was in der Hand.

Gruß
Arnold

binnenvaart
20.08.2013, 20:38
Köln – Der Rhein ist wieder frei! Die Fahrrinne wurde am Abend freigebaggert, um 18.55 Uhr durfte das erste Schiff passieren:

Rhein wieder frei – trotzdem weiter Schiffsstau (http://www.express.de/koeln/lage-am-abend-rhein-wieder-frei---trotzdem-weiter-schiffsstau,2856,24067578.html)

carlo
20.08.2013, 20:43
warum nehmt ihr nicht die Rubrik "Havarien" raus, dann hört diese unendliche Diskussion endlich weg. Aus einem Zeitungsartikel entsteht hier so etwas wie ein Kleinkrieg.
Ich glaube, dass muss nicht sein. Denn es geht hier nicht mehr um die Sache, sprich Havarie, sondern nur um wer kann wen und wann verklagen. Die Havarie selbst ist lange in den
Hintergrund gerückt.

Gruß
Klaus

Pedro
20.08.2013, 20:46
Och nööh,
das schöne Salz in der Suppe soll nicht raus...

Ähem... Pedro

Heidi Franz
20.08.2013, 20:46
Hallo TimS.,

was interessieren denn die Links aus dem Ausland???? Das Persönlichkeitsrecht ist in den verschiedenen Ländern unterschiedlich, also nicht mit dem deutschen Recht vergleichbar.

Nach dem Grundgesetz hat jeder das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Dieses „allgemeine Persönlichkeitsrecht“ hat viele Facetten. Es gibt zum Beispiel vor, dass es Datenschutzrechte gibt, also dass nicht jeder beliebig personenbezogene Daten anderer erheben, speichern und verwenden (etwa veröffentlichen) darf.

Da aber durch die Nennung der Schiffsnamen nun mal einzelne Personen sprich Schiffsführer und/oder Eigner identifiziert werden können, verstößt Du sehr wohl gegen das Persönlickkeitsrecht und den Datenschutz.

Gruß
Heidi

Tim S.
21.08.2013, 09:22
Hallo Heidi, da du mich ansprichst, das war jetzt zufällig mit den ausländischen Links, das hätte man genauso mit deutschen Links machen können, da steht ja dasselbe letztlich. Ich finde auch, hier mit Grundgesetz und dergleichen zu kommen bei Schiffen ist völlig unverhältnismäßig, und wer darauf aus ist, irgendwelche Einzelpersonen daraus rauszufiltern, tut das ohnehin, der Rest tut das nicht und ich als allerletzter. Dieser Zusammenhang erscheint mir arg konstruiert, genauso wie mir diese Debatte einfach aufgeblasen und letztlich überflüssig erscheint. Früher ist hier im Forum doch auch enstpannter mit sowas umgegangen worden, erst jetzt machen da einige immer so ein Getue drum, das der inhaltlichen Qualität letztlich schadet. Ansonsten habe ich für meinen Teil nun aber auch das Gefühl, zu dieser irgendwie albern gewordenen Debatte, die letztlich auch dem Forum abträglich ist, nichts wesentlich Neues mehr beitragen zu können. Allerdings haben sich einige Diskutanten, wie man an diesem Beispiel sieht, ja in Hinblick auf das jetztauf einmal in Frage gestellte durchaus auch mal anders verhalten:
http://www.binnenschifferforum.de/showthread.php?15310-HAVARIE-im-Raum-Wesel

Cuxi
21.08.2013, 14:35
Moin, moin;
vielleicht sollte man die Diskussion über dieses Thema mehr versachlichen.
Dazu gehört dann auch die Trennung zwischen dem, was man nach geltendem Recht tun darf und dem, was man aus anderen Überlegungen heraus tun sollte oder auch nicht.
Die in Beitrag 35 angeführte Liste z.B. bezieht sich nur auf Abbildungen von Personen.
Schaut man einmal auf diese Webseiten:

http://www.rechtambild.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/01/handbuch.pdf

http://www.dforum.de/angebote/fotorecht/

wird deutlich, dass das Bild einer Sache anders bewertet wird.
Anders würde das, was wir hier täglich tun, nämlich Einstellen von Bildern, rechtlich garnicht möglich sein.

Und ein Schiff verliert den Status Sache nicht plötzlich dadurch, das es in eine Havarie verwickelt wird.

Die gelinkten Seiten unterliegen der Haftung der Anbieter.

MfG
Helmut

Stadt_Aschaffenburg
21.08.2013, 15:21
Hallo Helmut,

ich gebe dir jetzt nochmal hier Antwort, aber nachher muß ich mal die ganze Diskussion in den Thread um die Namensnennung verschieben:

Du schreibst:


Und ein Schiff verliert den Status Sache nicht plötzlich dadurch, das es in eine Havarie verwickelt wird.

Das stimmt aber nicht! Ein Schiff ist, besonders natürlich wenn sein Name noch dazu genannt und/oder im Bild gezeigt wird, ein geeignetes Mittel, um jemanden zu identifizieren, dann ist es nämlich nicht mehr nur die MS "XVZ", sondern das Schiff vom Hans, vom Karl oder vom Schorsch. Und dann wird er nicht nur durch die Medien gezogen, sondern über ihn wird auch geredet - wie man hier schon oft gesehen hat, längst nicht immer gut. Da hat es dann geheißen "da ist doch die ganze Mannschaft verseucht" und "das muß der Eigner auch gewußt haben" oder "wie kann man ein Schiff nur so rumfahren lassen", alles geeignet, um den Tatbestand der üblen Nachrede zu erfüllen. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" heißt es in §1 Abs. 1 Satz 1 GG - und davon gibt es auch keine Ausnahme, wenn der Mensch einen Unfall oder eine Schiffshavarie hat oder wenn er ausgeraubt wird oder was weiß ich was. Genau darum geht es.

Aus der Schifffahrt ist mir bis jetzt noch kein Fall bekannt, daß jemand gegen diese sogenannte identifizierende Berichterstattung geklagt hat, aber ich kann dir mal ein Beispiel geben: Da wurde jemand in einem Bericht über eine Straftat auf seinem Fahrrad sitzend abgebildet. Irgendeine super unangenehme Sache, ich weiß nicht mehr genau, um was es ging. Mit auf dem Bild war sein Fahrrad, welches ein Einzelstück war. Nun hat die Presse im Bild wie üblich einen Balken ins Gesicht gemacht, damit er nicht erkannt werden soll. Das Fahrrad war aber im Bild gut zu erkennen und so konnte er im Bekanntenkreis identifiziert werden und wurde dementsprechend verhöhnt bzw. es wurde schlecht über ihn geredet. Deswegen hat er auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt und Recht bekommen. Er war anhand seines Fahrrades eindeutig zu identifizieren und das hätte nicht sein dürfen.

Bei Autounfällen werden die Kennzeichen geschwärzt, bei LKW-Unfällen in aller Regel sogar die Werbeaufschriften, wenn es in einer Firma gebrannt hat, werden die Firmenschilder verpixelt - überall wird darauf geachtet, nur in der Schifffahrt nicht.

Warum? Soll mir doch mal Einer einen Grund nennen, warum das bei Schiffen anders sein soll?

LG
Micha

Cuxi
21.08.2013, 15:43
Hallo Micha,
ich verstehe Dein Bestreben ja voll und ganz und akzeptiere das auch.
Aber was Du in Bezug auf eine mögliche Identifizierung schreibst trifft dann doch auch zu, wenn das Schiff nicht in eine Havarie verwickelt ist.
Erst recht dann, wenn manchmal auf eingestellten Bildern der Name und Wohnort des Schiffsführers/Eigners in Großaufnahme gleich mitgeliefert wird.
Gelten sollten dann ja sowieso die aufgestellten Forumsregeln, die wir ja bei Anmeldung akzeptiert haben.
Mit freundlichen Grüßen von der Elbe
Helmut

Stadt_Aschaffenburg
21.08.2013, 15:55
Hallo Helmut,

mit den Forumsregeln hat das ja erstmal wenig zu tun. Hier geht es darum, wie die Presse mit geltendem Recht und ihrer Ethik umgeht. Wir können ja hier nicht jeden Artikel zensieren, der den Namen enthält, aber man kann generell etwas dafür tun, daß die Rechte der Schiffleute zukünftig besser geachtet werden.

LG
Micha