Kanalskipper
06.12.2013, 15:09
Hallo Leute,
ich hoffe, dass ich meine Frage hier am richtigen Ort platziert habe.
Habe kürzlich mit einem WSP Polizisten, gesprochen der meinte, dass ich als gelernter Rheinschiffer und Inhaber des schweizer Führerscheins der Kat. B2 und Kat. C (Fahrgastschiffe und Güterschiffe) auch in Deutschland , Holland , Belgien und Frankreich Schiffe dieser Kategorie fahren darf. Stimmt das? Mindestens auf dem Rhein muss ich ja eine gewisse Anzahl Fahrten in bestimmte Zeitspanne vorweisen können, oder bin ich da völlig falsch??
:fragkratz::tongue:
Vielen Dank für eure Antwort!
ich hoffe, dass ich meine Frage hier am richtigen Ort platziert habe.
Habe kürzlich mit einem WSP Polizisten, gesprochen der meinte, dass ich als gelernter Rheinschiffer und Inhaber des schweizer Führerscheins der Kat. B2 und Kat. C (Fahrgastschiffe und Güterschiffe) auch in Deutschland , Holland , Belgien und Frankreich Schiffe dieser Kategorie fahren darf. Stimmt das? Mindestens auf dem Rhein muss ich ja eine gewisse Anzahl Fahrten in bestimmte Zeitspanne vorweisen können, oder bin ich da völlig falsch??
:fragkratz::tongue:
Vielen Dank für eure Antwort!