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Robert Kuijpers
26.06.2014, 11:11
BLS = Bern Lötschberg Simplon Bahn

Welche Flaggen wehen auf den BLS-Schiffen?

Flaggen und Wimpel wehen nicht zufällig auf den Thuner- und Brienzersee Schiffen der BLS. Eine lange Tradition schreibt vor, welche Flaggen an den jeweiligen Masten geführt werden. Nur bei besonderen Anlässen schmückt der Kapitän das Schiff mit besonderen Wimpeln.

Auf Schiffen kame lange vor der Erfindung von Morse- und Funkgeräten verschiedene optische Kennzeichen zum Einsatz. Kugeln, Kegel, Signalhörner, Flaggen und Wimpel dienten zur Verständigung unter den Schiffen. Diese Zeichensprache füllt dicke Bücher und ist weltweit geregelt. Ein Kapitän hat nur wenig Freiheit.
Auch auf Schweizer Seen gilt eine eindeutige 'Flaggenführung': So heisst das Regelwerk, das den Schiffsleuten vorschreibt, wo sie welche Signale aus Stoff aufhängen müssen. Diese werden auf Schiffen nicht 'Fahnen', sondern 'Flaggen' und 'Wimpel' genannt. Damit sie im Wind wehen können, werden sie 'gehisst', 'geführt' und 'gestrichen'.
Die BLS haltet sich streng an die alten Traditionen, derzufolge müssen die Flaggen mindestens 60 Zentimeter hoch und deutlich erkennbar sein.

Die Tradition schreibt vor das Kursschiffe auf allen Schweizer Seen am hinteren Ende - am Heck - die Nationalflagge führen. Das Format der Flagge ist rechteckig und nicht wie sonst üblich quadratisch - das das gilt für alle Nationalflaggen auf Schweizer Schiffen im In- und Ausland (*).
Auch auf den beiden Seen des Berner Oberlands wird diese Vorgabe traditionell streng befolgt.

Am Topmast wird die Flagge der Reederei gesetzt. Deshalb weht auf Schiffen der BLS Schifffahrt Berner Oberland über dem Steuerhaus die blaue Flagge mit dem BLS-Logo. Vorne am Schiff - am Bug - darf ein individueller Wimpel geführt werden. Bei der BLS weht am Bugmast traditionellerweise ein Wimpel in den Landes- oder Kantonsfarben Rot-Weiss oder Schwarz-Rot.
Auf dem Motorschiff "Bubenberg" wird ein Wimpel in den blau-weissen Farben des Familienwappens der von Bubenbergs (Spiez, Thunersee) geführt.
Auf dem Motorschiff "Stadt Thun" hisst man ausserdem den gelben Wimpel der Kadetten Thun und die Fahne der Stadt.

An besonderen Anlässen dürfen weitere Wimpel die Schiffe schmücken. Auf dem Thuner- und Brienzersee wird beispielsweise am 1. August, am Tag der Schweizer Schifffahrt am 27. April oder bei Charterfahrten die Festbeflaggung geführt. Vom Bug über den Topmast bis zum Heck zier dann eine Kette aus dreieckigen Wimpeln die Schiffe. Oft sind es die alten Berner Farben Rot und Schwarz oder eine Girlande der Kantonswappen, die zu diesen Anlässen gehisst werden.

Nebst der Alltags- und Festbeflaggung kommen auf Schweizer Gewässern auch spezielle Signale zum Einsatz, die gesetzlich vorgeschrieben und in der Binnenschifffahrtsverordnung beschrieben sind. Bei der BLS liegen diese Spezialflaggen im Steuerhaus griffbereit. Zum Beispiel muss jedes Schiff eine Rote Flagge an Bord haben. Die kommt im Notfall zum Einsatz oder wenn das Schiff manövrierunfähig ist. Am bekanntesten und am häufigsten zu sehen ist jedoch die blau-weisse Flagge 'A' mit dem zwei Zacken aus dem Flaggen-ABC: Sie signalisiert dass sich um das Schiff ein Taucher im Wasser befindet. Entsprechend vorsichtig müssen dann die umliegenden Schiffe fahren.

Ins Auge stehen auf Schweizer Gewässern oft auch drei weitere Zeichen. Jedes Kursschiff führt im topmast eine grüne Kugel und in der Nacht ein grünes Licht. Damit zeigt es an, dass es gegenüber allen anderen Wasserfahrzeugen Vortritt hat.
Mit einer gelben Kugel oder einem gelben Licht signalisieren zudem Berufsfischer, wenn sie auf Fang sind. Eine weisse Kugel muss jeder Fischer führen, wenn er mit einer Schleppangel fischt.

(*) - SONDERFALL NATIONALFLAGGE :
Das Schweizerische Seeschifffahrtsgesetz schreibt vor, dass alle maritimen Schiffe unter Schweizer Flagge am Heck Nationalflagge führen müssen. Die Nationalflagge am Heck ist rechteckig und nicht quadratisch wie die offizielle Schweizerfahne: Anhang 1 im Seeschifffahrtsgesetz. Dort ist festgehalten und mit einer detaillierten Skizze illustriert, dass die Länge der Schweizer Nationalflagge auf Seeschiffen 1,5 mal mehr als deren Breite misst.
Schweizer Schiffe, die im Ausland unterwegs sind, müssen ausserdem dem Heimathafen 'Basel' in einer der drei Amtssprachen am Heck aufgemalt haben. Diese Regel gilt für die maritimen Güterschiffe und die Private Jachten zur See gleichermassen.

Schöne Grüssen,
Robert