PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entschädigung für die Enteignung von Binnenschiffen in der ehemaligen DDR



binnenvaart
22.10.2014, 15:06
Die Entschädigungsregelung für Geschäftsgrundstücke (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EntschG) ist auf Schiffe auch dann nicht anwendbar, wenn diese im Schiffsregister eingetragen sind oder waren.

Entschädigung für die Enteignung von Binnenschiffen in der ehemaligen DDR (http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/entschaedigung-fuer-die-enteignung-von-binnenschiffen-in-der-ehemaligen-ddr-383874)