Power-Ship
13.12.2014, 20:02
Wegvervoer dient klacht tegen Duitsland in over minimumloon (http://www.totaaltrans.nl/tln-dient-klacht-tegen-duitsland-in-over-minimumloon)
Quelle: totaaltrans.nl
Rheinlotse Klaus
14.12.2014, 13:55
Transport & Logisitik Nederland (TLN) reicht Beschwerde gegen die Einführung des deutschen Mindestlohns und die damit verbundenen Belastungen des Transportgewerbes bei der Europäischen Commission ein.
TLN fragt sich, ob Deutschland das Mindestlohngesetz auf ausländische Unternehmen, die internationale Transporte durchführen, anwenden darf. Ferner möchte TLN wissen, wann Deutschland Informationen liefert, die es dem Transportsektor ermöglichen, sich wenigstens gut auf die neue Gesetzgebung vorzubereiten. TLN fordert ferner das Aussetzen von Kontrollen, sowie Erläuterungen bezüglich der Gewährleistungserklärungen, welche deutsche Auftraggeber nun verschicken.
Diese Erklärungen dienen dazu, von dem Transportunternehmen die Garantie zu erhalten, dass es sich an die deutsche (Sozial)Gesetzgebung hält, u. a. auch den Mindestlohn. Bei Weitergabe des Auftrages an ein Subunternehmen muß auch dieses die Erklärung abgeben. Ziel ist es, die Verantwortlichkeit bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen durchzureichen und so die Einhaltung des Mindestlohns zu erreichen.
Meine persönliche Meinung: Obwohl es sich hier offenichtlich primär um den Bereich des LKW-Transportgewerbes handelt, ist es auch für die Binnenschifffahrt interessant. In logischer Konsequenz müßte jeder deutsche Befrachter/Transportauftraggeber von einem ausländischen Frachtführer auch eine solche Garantieerklärung verlangen. Damit wäre unterbunden, dass Schiffe mit ausländischer Flagge und unterbezahltem Personal zu einem Preis Transporte in (und nach) Deutschland durchführen, den der deutsche Frachtführer nicht halten kann.
Mit freundlichem Gruß vom 764er, Klaus
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