Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfall bei Wendemanöver eines Schiffes
binnenvaart
26.05.2015, 13:47
Kreis Steinburg (ots) - Am Sonnabendnachmittag (16 Uhr) steuerte der 27 Jahre alte Schiffsführer (Bremen) eines Binnenschiffes mit Heimathafen Hamburg den Anleger Dyhrssenmoor an, um 1.700 Tonnen Sand zu löschen.
Unfall bei Wendemanöver eines Schiffes (http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/52209/3030928)
Hallo
Ich verstehe nicht ganz, wesshalb der Schiffsführer eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommt, wenn dem vorne das Tau bricht.
Der der vorne steht hat es ja in der Hand, wie schnell er abstoppt, das hat doch mit dem Alten hinten nichts zu tun.
Mir sind auch schon eine Handvoll (oder zwei) Drähte gebrochen, aber ich habe noch nie dem alten die Schuld gegeben, wenn ich zu schnell abgestoppt habe.
Wenn der Schiffmann zu schnell ranfährt, laufen wir halt zu weit vor und müssen noch mal zurückziehen.
Ich habe immer Angst, dass mir die kleinen Nischenpoller entgegengeflogen kommen, also stoppe ich bei denen sehr vorsichtig ab. Dann sag ich das dem hinten und wenn wir trozdem zu weit vor laufen, weiss er spätestens beim dritten mal, dass er bei den Minipollern nicht wie eine Rakete angeschossen kommen kann.
Ich hoffe jedenfalls, dem Mann gehts schnell wieder besser.
Liebe Grüsse,
Lorenz
EMSTANKdieletzte
26.05.2015, 22:04
Hallo Lorenz,
ich fahre ein Bunkerboot in Bremen, ich sage den Matrosen immer : Wenn ihr meint ich fahre zu schnell an den Anker oder an ein anderes Schiff, NICHT mit Gewalt fest halten, laufen lassen.
Und dann machen wir es halt nochmal, aber langsamer.
Gruß Uwe
Hallo,
dass erstmal gegen den Schiffsführer ermittelt wird, ist Routine und hat auch nichts mit Schuld zu tun. Im Endeffekt dient das Ermittlungsverfahren als Legalisierung der Maßnahmen der Polizei zur Sachverhaltserforschung im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Wenn die Polizei jetzt auf deinem Schiff nach einem Unfall Spuren sichern möchte, muss sie diesen Eingriff in Deine Rechte ja auf etwas stützen. Alleine dazu dient das Ermittlungsverfahren gegen den Schiffsführer auch wenn zu vermuten ist, dass dieses schon mangels Strafantrag durch den Verletzten und verneintem öffentl. Interesse schnell ohne Auflagen eingestellt wird.
Bis dann
Dominic
Hallo Dominic
Danke für die Aufklärung. Für einen in die Rechtswissenschaften nicht eingeweihten hört sich sowas schnell an, als ob da mit dem Finger gezeigt wird "Du bist zu schnell gefahren und hast den armen Matrosen verletzt".
Verstehe ich das richtig, dass eine Ermitlung zu einem Unfall nur stattfinden kann, wenn es einen potenziellen Schuldigen gibt und der SF nunmal für alles an Bord verantwortlich ist und sich somit Erklären muss, egal was passiert?
Liebe Grüsse,
Lorenz
Gernot Menke
27.05.2015, 10:18
Hallo Lorenz,
der Schlüsselbegriff ist hier das öffentliche Interesse, das eventuell an einer Aufklärung oder Strafverfolgung bestehen könnte (demgegenüber geht es im Privatrecht um die Verhältnisse der einzelnen Bürger untereinander und da passiert gar nichts, wenn nicht der eine gegen den anderen klagt). Bei einem eventuell gegebenen öffentlichen Interesse wird die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig, auch wenn niemand Anzeige erstattet. Bei Körperverletzung ist man immer sensibel. Es könnte ja beispielsweise sein, daß es irgendein allgemeines Problem mit dem Anlegen gibt, das aufgeklärt werden muß, damit zukünftig andere Matrosen nicht das gleiche Schicksal erleiden.
Wer weiß, ob es nicht auch Schiffsführer gibt, die weniger verständnisvoll sind und zu ihrem "Polleraffen" sagen: "Sieh zu, daß du endlich mal was abgestoppt kriegst da vorne!" Wer da Druck ausübt und dann auch noch zu schnell ranfährt, macht sich eventuell schon der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wenn es schiefgeht. Stattdessen ist sachgerechte Aufklärung angesagt, so wie von Uwe in # 3 vorbildlich beschrieben. Prinzipiell wird so etwas also untersucht und dann natürlich immer "gegen" den Verursacher. Das "gegen" klingt etwas doof und so fühlt es sich für den Betroffenen sicherlich auch an.
Das Recht ist natürlich auch kein Allheilmittel und alles andere als problemfrei. Wichtig ist das Bewußtsein, daß alles eine Abwägung ist und es gibt nicht nichts Schlimmeres als Leute, die Gesetze nach ihrem Wortlaut und nicht nach ihrem Sinninhalt auslegen, auch wenn es gar nicht paßt.
:wink: Gernot
Hallo Gernot
Jetzt macht das Ganze für mich schon viel mehr Sinn.
Ich Danke Dir.
Liebe Grüsse,
Lorenz
Hallo Lorenz,
Du verstehst dass schon richtig. Die "einfache" Körperverletzung ist ein "Antragsdelikt". Das heißt die zuständige Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (hier die Landespolizei) darf nur tätig werden, wenn ein Strafantrag seitens des Geschädigten gestellt wurde oder wie Gernot beschrieben hat ein öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist natürlich gerade bei solchen Unfällen, wo die Erfordernis einer unmittelbaren Beweisaufnahme zur Sachverhaltsaufklärung wohl für jeden einleuchtend ist, eher hinderlich.
Daher geht die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft hin und bejaht erstmal das öffentliche Interesse um Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung zu begründen. Dadurch bleiben die Rechte des Geschädigten, der ja in der Regel nicht direkt im Rettungswagen den Strafantrag unterschreibt aber auch die Rechte des Beschuldigten gewahrt, da auch entlastende Beweise erhoben werden müssen. Auch hat man als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren bestimmte Rechte über die man auch seitens der Ermittlungsbehörde bei Einleitung des Verfahrens zu belehren ist. Er muss sich z.B. ab diesem Zeitpunkt eben nicht mehr zum Sachverhalt erklären, kann defacto sogar straffrei lügen, kann Rechtsbeistand einholen und Anträge zur Beweismittelerhebung stellen.
Das ganze klingt erstmal doof und wird von den meisten Beschuldigten nach einem Unfall auch so empfunden, dient aber der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit.
Bis dann
Dominic
Mal ein Beispiel abseits der Schifffahrt zu der Thematik, die prima erklärt wurde. Meine Frau hatte einen gegen die Fahrtrichtung fahrenden Radfahrer beim Einbiegen in eine Hauptstrasse "erwischt". Er fuhr gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung vorbei an unserem haltenden Fahrzeug und beim Anfahren...touché. Alles, aber auch alles sprach für meine Frau und gegen den Radfahrer. Dennoch wurde seitens der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen meine Frau eingeleitet! Eingestellt kurze Zeit später, aber trotzdem eingeleitet. So ist das bei Eurem Kollegen da auch. Könnte ja Alkohol im Spiel gewesen sein, technische Unzulänglichkeit u.ä. Das Verfahren wird aber genauso schnell wieder eingestellt, vermute ich mal. Zumindest der veröffentlichte Bericht zeigt das zwischen den Zeilen deutlich.
So und jetzt passt alle ganz leise sein sonst kommt noch jemand auf die Idee das doch öffentliches Interesse besteht
VG Padler
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Navico 2
27.05.2015, 20:13
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VG Navico 2
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