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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fontane - FGS - 05803480 (Ruppiner See)



Michael Felten
23.09.2015, 11:37
Schiffsdaten

Name: Fontane
Ex-Name: Sachsen (http://www.binnenschifferforum.de/showthread.php?72866-SACHSEN-Personenf%E4hre-Charterboot-%28Niederlommatzsch-ex-Bad-Schandau%29)
gemeldet in: Neuruppin
Nationalität: :d:
Europa-Nr.:

Länge: 15,75 m
Breite: 4,80 m
Fahrgäste: max. 40 Pers.

Maschine:
Leistung:

Baujahr: 1991
erbaut in: :d:
Bauwerft: Werft Berlin GmbH, Berlin Köpenick
Bau-Nr.: 3150

Verbleib: … aktiv in Fahrt

Hallo Leute
In Neuruppin auf den Ruppiner See habe ich die Fontane gesehen, das war im September 2015 gewesen.

Es grüsst euch Michael.:wink:

Elbianer
23.09.2015, 22:41
Ich denke, dieses Schiff ist die ehemalige Fähre SACHSEN (http://www.binnenschifferforum.de/showthread.php?72866-SACHSEN-Personenf%E4hre-Charterboot-%28Niederlommatzsch-ex-Bad-Schandau%29) von der Oberelbe.
Zumindest ist es Baugleich.

Gruß Thomas

UGI
23.09.2015, 23:53
Ahoi Thomas,
da hast du vollkommen Recht - die "FONTANE" ist die ex Fähre "SACHSEN" von der Fährstelle in Niederlommatzsch.
Sie gehört heute zum "RESORT MARK BRANDENBURG" und bietet Charterfahrten von Mai bis Oktober für deren Gäste an.

Gruß Uwe

Michael Felten
24.09.2015, 07:55
Hallo Thomas und Uwe.

Danke für die Recherche, habe die Daten nachgetragen und Verlinkt.

Frage: warum hat die Fontane keine Eni bekommen, besteht keine Pflicht für Boote und Fähren?

Gruß Michael.

Elbianer
24.09.2015, 23:43
Hallo Michael,

Kleinfahrzeuge und Sportboote erhalten in der Regel keine ENI. Die FONTANE hat aber bestimmt schon als SACHSEN eine Amtliche Schiffsnummer erhalten. Ob diese aber inzwischen zu einer ENI wurde, sei mal dahingestellt.

Es gibt auf Wasserstraßen keine einheiltlichen Vorschriften. Auf etlichen Gewässern mussten Fähren und FGS in der Vergangenheit ihre ENI nicht am Schiff anbringen. Der Ruppiner See ist ein Landesgewässer. Was da für die Kennzeichnung der Fahrzeuge gilt, müsstest du mal in der Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) von Brandenburg nachlesen.

Gruß Thomas

UGI
25.09.2015, 01:37
Nun bei unter 16m - obwohl als gewerbliches Schiffchen genutzt ... bekommen die wohl keine ENI, hatte auf der Oberelbe eine Kennung mit DD-...., somit vermutlich auch in Neuruppin eine ähnliche Bundeslandkennung bestehend aus zwei Buchstabengruppen geteilt durch Bindestrich / gefolgt von einer Ziffer.
Gruß UGI

Elbianer
25.09.2015, 20:20
Hallo Uwe,

wie kommst du auf deine Vermutung? Wieso hat dann die Fähre KÖTITZ (http://www.binnenschifferforum.de/showthread.php?43714-K%D6TITZ-Personen-Motorf%E4hre-05803580) eine ENI erhalten?
Wenn "Schiffchen" unter 16 m keine ENI erhalten würden, dann hätten auch die ganzen kleinen Schubboote wie die SCH 23...., SCH 24.. und die kleinen TR-Schuber aus Tschechien keine ENI.

Wenn die SACHSEN eine DD-Nummer erhalten hat, wieso stand sie dann nicht am Schiff?

Die "Kennung mit DD-" ist keine "Bundeslandkennung", sondern eine Registriernummer für Kleinfahrzeuge, ausgegeben vom WSA Dresden. Da kann sich auch Jemand sein Boot registrieren lassen, der nicht in Dresden oder Sachsen wohnt.
Man muss sich für sein Kleinfahrzeug auch überhaupt keine Nummer vom WSA holen, sondern kann sein Boot auch bei einen Wassersportverband, wie der Motorbootabteilung vom ADAC oder den Deutschen Seglerverband registrieren lassen.

Gruß Thomas

UGI
26.09.2015, 01:42
Tja, so genau kenne ich mich mit dem heutigen Zulassungssystem nicht aus ..., die Kennung mit DD- stand wohl am Schiff auf einer Kenntafel innerhalb des Fahrgastraumes, inkl. Zulassungsdatum etc..
mir hat ein Kollege von der Oberelbe das mal zugeschickt, da diese Fähre, welche eigentlich nicht im regulären Fährschiffseinsatz ist, sondern für Charter & Rundfahrten eingesetzt wird , jedoch nicht in mein Themengebiet fällt, habe ich das irgendwo in meine "Ablage für sonstiges" getan. Hab schon gesucht aber es nicht auf die schnelle gefunden.

Die tatsächlich dort fahrende "offizielle" Fähre ist die noch kleinere "STOLZENFELS", welche unter der Kennung F-28 fährt !!

Das mit den 16m war ja nicht als amtl. Registriergrenze gemeint ... ggf. gibt es ja für die Fahrgastschifffahrt besondere Zulassungsregeln (mit oder ohne ENI ???)
Frage: ...aber wenn sie im Gegenschluß eine ENI haben / haben müsten, warum steht die dann nicht am Schiff ?? / Gruß Uwe

Elbianer
26.09.2015, 23:39
Hallo Uwe,

es es ist richtig, die eigentliche Fähre in Niederlommatzsch ist die STOLZENFELZ. Allerdings fährt nicht dieses Schiff unter der Kennung F-28, sondern F28 ist die Bezeichnung der Fährstelle Diesbar-Seußlitz – Niederlommatzsch.
Die F24 ist zum Beispiel die Fährstelle Gauernitz – Kötitz.
Warum die ENI nicht am Schiff steht, ergibt sich aus den Vorschriften. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge ist geregelt. In der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPEV) von 2006 stand es so:

"§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und
Seeschiffe

1. An jedem Fahrzeug - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge und der Seeschiffe - müssen entweder auf dem
Schiffskörper oder auf dauerhaft befestigten Platten oder Schildern folgende Kennzeichen angebracht
sein:
a. sein Name, der auch eine Devise sein kann...........
b. sein Heimat- oder Registerort............
c. seine amtliche Schiffsnummer, die aus sieben arabischen Zahlen besteht, denen gegebenenfalls
ein Kleinbuchstabe folgt..........
Diese Kennzeichnung ist nur für die Fahrzeuge
verbindlich, deren Heimathafen oder Registerort in einem der Rheinuferstaaten oder in Belgien
liegt, jedoch nicht für schwimmende Geräte, Fähren, Sport- und Vergnügungsboote und
Fahrgastschiffe sowie Fahrzeuge der Überwachungsbehörden und Feuerlöschboote."

In der Binnenschifffahrtsstraßenverordnung stand es wahrscheinlich ähnlich.

Fähren und FGS hatten also schon eine amtliche Schiffsnummer, mussten diese aber nicht am Schiff anbringen. Erst mit Einführung der ENI 2007 hat man diese Ausnahmeregelung für Fähren, FGS usw. nach und nach aus den Verordnungen gestrichen.
Fähren in der DDR hatten natürlich keine amtliche Schiffsnummer. Diese erhielten nur DDR-Schiffe welche ins Rheinstromgebiet gefahren sind. Aber das ist dir ja bestens bekannt.
Ob eine 1991 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gebaute und da eingesetzte Fähre ein amtliche Schiffsnummer erhalten hat, kann ich natürlich nicht sagen.

Deshalb habe ich oben geschrieben, man muss in der Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) von Brandenburg nachlesen wie die Kennzeichen der Fahrzeuge da geregelt sind.

Gruß Thomas