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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld über das Rheinschifferabkommen, Ch->D



Bigmäc74
03.02.2016, 10:48
Kann mir bitte jemand sagen wie das geht wenn man in der Schweiz gearbeitet hat, das man in D trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld hat???
Ich hörte da von einem Rheinschifferabkommen...brauch aber ne genauere Aussage für das Arbeitsamt, da die davon garnixxx wissen:kopfkratz1::confused1:
Bitte helft mir....

Hein Mück
03.02.2016, 11:33
Moin,

wenn Du bei der google-Suche diesen Text:

Übereinkommen über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer

eingibst, werden PDF-Dokumente mit dem Übereinkommen angezeigt, sowohl Versionen aus der Schweiz als auch aus Deutschland.
Die Texte sind ziemlich lang und in Juristendeutsch verfasst.

Tschüss
Hein Mück

Bigmäc74
03.02.2016, 11:43
Dann geb ich das mal so an das Arbeitsamt weiter, mal sehen was bei rauskommt....

sprenk13
03.02.2016, 13:51
Ein Anspruch in De besteht nur dann, wenn sie während der Beschäftigung bei dem CH- Unternehmen, ihren Wohnsitz in DE hatten. Nachweis ist zu erbringen.

Annirika
23.11.2016, 12:45
Hey,
ich weiß leider auch nciht genau wie da genau die Ansprüche sind, aber das Unterscheidet sich ja von Fall zu Fall. Hängt davon ab wann du wo gemeldet warst und bei bestimmten Berufen gibt es auch noch UNterschiede.
Wie hat sich denn deine Lage entwickelt? Hast du inzwischen eine Lösung gefunden? Sonst schau doch mal ob du auf https://www.fragrobin.de/ vielleicht Hilfe findest. Die haben mir in einer schiweirgen Situation bereits helfen können, das war leider allersings eine ganz andere Sache. Da ging es darum, dass ich mein Geld nciht bekommen habe von einem Arbeitgeber...
Trotzdem versuch es einfach, wenn du immer noch einen Rat oder Hilfe dabei brauchst.
Ganz liebe Grüße
Annirika

FranzMarow
31.03.2017, 09:45
Frag mal hier nach: http://www.ccr-zkr.org/12050300-de.html

Dort kann man dir wahrschenlich die Beste Auskunft erteilen:)