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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Streit um Kosten für zerstörte Brücke



binnenvaart
22.02.2017, 09:30
Fast neun Jahre nach einem Schiffsunfall mit einer zerstörten Brücke in Regensburg wird noch immer gerichtlich über die finanziellen Folgen gestritten.

Streit um Kosten für zerstörte Brücke (http://www.sueddeutsche.de/bayern/nuernberg-streit-um-kosten-fuer-zerstoerte-bruecke-1.3389008)

nikomid
22.02.2017, 17:00
war die Brücke nicht eh viel zu niedrig? Wird der volkswirtshaftliche Nutzen durch den Neubau nicht gegengerechnet?

Yggdrasil
22.02.2017, 21:07
....volkswirtshaftliche Nutzen....:susp:

Ersteinmal ist wohl eher ein Schaden für die Rewag und dem Bund entstanden und der Neubau nutzt nur der Schiffahrt,sonst wäre er schon längst erfolgt.
Da an der Schiffahrt zu wenige Arbeitsplätze hängen ,ist der volkswirtschaftliche Nutzen ein Lacher.
Ausserdem,steht da ,,ausgefahrener Kran" , wo eine neue höhere Brücke ,dann auch nichts genützt hätte.

Reinier D
22.02.2017, 23:23
war die Brücke nicht eh viel zu niedrig? .....

Hallo :wink: nikomid

Ein hohe Brücke unter der Schleuse und einem von 6,00 meter da ober der Schleuse, bringt nicht viel, es einigste vorteil ist das wir oberhalb der Schleuse in der Talfahrt, schön anfangen konnen unsere Sonnendeck auf zu bauen. Wir haben ein streichlein von 6,00 meter. Gebaut fur Main und Main Donau kanal. Aber fur durch gehende Transporten bringt das nichts.

mfg :captain: Reinier

sprenk13
23.02.2017, 11:01
Ich vermute die Winkel Advokaten versuchen dem Schiffsführer, grob fahrlässiges Handeln zu unterstellen. Sollte dieses juristische Manöver Erfolg haben, geht es an die Existenz.
@Yggdrasil: Der Volkswirtschaftliche Nutzen besteht in der Erbringung der Transportleistung. Dass die am Transport tätigen Personen auch noch Steuern und Sozialabgaben zahlen, ist nur ein positiver Nebeneffekt.

Hafenspion
23.02.2017, 15:42
Hallo sprenk13!

Apropos Existenz:
Ich zitiere hier aus einem gestrigen Artikel in der Mittelbayerischen Zeitung zum Thema "Streit um Kosten für zerstörte Brücke".
. . . "Nach bisherigen Stand geht das Gericht nun doch von einem ´qualifizierten Verschulden` und somit von einer gewissen Leichtfertigkeit des Kapitäns aus, womit er aus der Haftungsbeschränkung herausfallen würde". . .

Ich persönlich sehe das auch so, denn es kann einfach nicht sein - wenn er die Absicht hat, im Unterwasser sein Auto an Land zu bringen und erst noch durch eine Brücke fahren muss - innerhalb der Schleuse den Autokran aufzustellen.

MfG Hannes

sprenk13
23.02.2017, 16:40
Hallo sprenk13!

Apropos Existenz:
Ich zitiere hier aus einem gestrigen Artikel in der Mittelbayerischen Zeitung zum Thema "Streit um Kosten für zerstörte Brücke".
. . . "Nach bisherigen Stand geht das Gericht nun doch von einem ´qualifizierten Verschulden` und somit von einer gewissen Leichtfertigkeit des Kapitäns aus, womit er aus der Haftungsbeschränkung herausfallen würde". . .

Ich persönlich sehe das auch so, denn es kann einfach nicht sein - wenn er die Absicht hat, im Unterwasser sein Auto an Land zu bringen und erst noch durch eine Brücke fahren muss - innerhalb der Schleuse den Autokran aufzustellen.

MfG Hannes

Hallo Hannes, letztendlich weiß man nicht was den SF dazu veranlasst, bereits in der Schleuse den Kran hoch zu fahren. Ich vermute er hat sich bei der Höhe verschätzt. Andererseits muss man sich auch fragen, warum verlegt man eine Gasleitung unter eine sehr niedrige Brücke. Das Urteil wäre aber zu Hart, für einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit.

Pegasus
23.02.2017, 17:38
Ich vermute die Winkel Advokaten versuchen dem Schiffsführer, grob fahrlässiges Handeln zu unterstellen. ......

Hallo, sprenk13, warum soll ein Geschädigter (Bund/REWAG) keine juristische Möglichkeit suchen, um den Schädiger (SFR) in Regress nehmen zu können? Schließlich sind hier Steuer-/Endverbrauchergelder geshreddert worden!!!! Warum ist dies immer gleich "Winkelakrobatik"? Nur weil der Schiffer ein Schiffer ist, muss er nicht mit Samthandschuhen angefasst werden. Der SFR sollte froh und dankbar sein, dass es keine Verletzten und Tote gegeben hat, sonst würden noch ganz andere Dinge im Raume stehen.
Falls er bei einer Verurteilung zum Schadensersatz verdonnert wird, ist das seinem Berufsrisiko zuzurechnen. Ich vermute einfach mal, dass er auf deutsch gesagt "gepennt" hat. Hätte er einen triftigen Grund gehabt, hätte er diesen bestimmt schon in der Verhandlung vorgebracht.
Gruß PEgasus
P.S. "Ich weiß, ich bin ex-Polizist !!!!!"

sprenk13
23.02.2017, 20:27
Hallo, sprenk13, warum soll ein Geschädigter (Bund/REWAG) keine juristische Möglichkeit suchen, um den Schädiger (SFR) in Regress nehmen zu können? Schließlich sind hier Steuer-/Endverbrauchergelder geshreddert worden!!!! Warum ist dies immer gleich "Winkelakrobatik"? Nur weil der Schiffer ein Schiffer ist, muss er nicht mit Samthandschuhen angefasst werden. Der SFR sollte froh und dankbar sein, dass es keine Verletzten und Tote gegeben hat, sonst würden noch ganz andere Dinge im Raume stehen.
Falls er bei einer Verurteilung zum Schadensersatz verdonnert wird, ist das seinem Berufsrisiko zuzurechnen. Ich vermute einfach mal, dass er auf deutsch gesagt "gepennt" hat. Hätte er einen triftigen Grund gehabt, hätte er diesen bestimmt schon in der Verhandlung vorgebracht.
Gruß PEgasus
P.S. "Ich weiß, ich bin ex-Polizist !!!!!"

Hallo Pegasus, ich könnte ihrer Einlassung folgen, wenn das sogenannte Berufsrisiko, bei allen Berufen angewandt wird. Also auch bei Banker und Manager. Die Schäden, die diese Berufsgruppe verursacht ist um einiges höher. Die großen lässt man laufen, die kleinen fängt man. Ferner glaube ich nicht, das die Summe die im Raum steht, von einem Binnenschiffer auf zu bringen ist. Für die Havarie in Grave, haftet der Frachtführer mit 2 Mio. Die Geschädigten werden wohl auch Klagen.....

mainschnickel
23.02.2017, 22:41
Gruss an alle.
Die Brücke war an sich nicht zu niedrig: 6.00 m über HSW mindestens, das ist die EB Schwabelweis auch. Aber Eile Eile Eile, Autokran hoch, alles vorbereiten und die Brücke vergessen. Stress, die warten schon im Hafen aber die Frau kann einkaufen fahren od. dgl. Inzwischen vielleicht Trinkwasser nehmen, alles zugleich.
Es gab Schiffe die haben mit Autokran die Homberger Brücke berührt: Auto ´raus an der Mühlenweide, festmachen beim Hafenmeister und einkaufen fahren. Kran vergessen, die Brücke ist doch hoch genug 9.10 m bei HSW, aber wie haben doch kein Hochwasser!!.
Neulich hat die Camaro IV (Containerschiff) Steuerhaus beschädigt an der geöffneten Botlekbrücke: 14 m hoch.!! Wann ist eine Brücke dann zu niedrig??
Yggdrasil weiss das am besten: 3.95 m ohne Ballast: das ist ein Kanalschiff. Ob er ein Autokran hat weiss ich übrigens nicht.
Gruss von der Donau, wieder im Forum nach eine Internetfreie Zeit in Ungarn. Jozef.

slowman
23.02.2017, 22:59
@sprenk13:
ich halte Deine Einlassung für etwas polemisch da im Umkehrschluss dann keiner unter seiner beruflichen Tätigkeit für irgendetwas haften muss.
Die von Dir zitierten Banker und Manager, die sehr gerne für solche vergleiche hergenommen werden, beschränken sich doch auf eine sehr überschaubare Anzahl deren Fehlverhalten allerdings in großen öffentlichen Rahmen breitgetreten werden. es gibt mit Sicherheit viele Manager, die nicht in weltweit agierenden Konzernen tätig sind, wahrscheinlich auch ein sechsstelliges Jahresgehalt haben und bei gravierenden fehlern ihren Hut nebst Forderungen nehmen dürfen. Diese Fälle stehen nur nicht in der Presse.
Wenn ich alleine die Konditionen meiner Berufshaftpfllicht im mediensystem - Design anschaue wird mir übel. Bevor ich an irgendwelchen Kundendaten arbeite muss ich lt. dem Kleingedruckten erst einmal alles sichern ( mache ich im Normalfalle auch ). Ruft nun ein Kunde mit einem Problem an, ich schaue nur mal schnell nach, erwische in der Hektik die falsche Taste und verursache einen Datenverlust mit wirtschaftlichen Folgen für meinen Kunden wird mir meine Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, mich auf die AGB verweisen und mich mit dem Schaden sitzen lassen. Für mich als "One-Man-Show" kann so etwas auch existenzbedrohend sein.
Ich denke dass es zu den Sorgfaltspflichten eines Schiffsführers gehört gerade im Bereich von Schleusen und Brücken besondere Vorsicht walten zu lassen. Ich denke auch, dass er nicht in vollen regreß genommen wird sondern eine bestimmte Summe quasi als "Denkzettel" auferlegt bekommt.

Gruß
Chris

nikomid
24.02.2017, 18:35
Wenn immer alle Alles richtig machen würden, dann bräuchte man keine Haftpflicht. Ich bin weder Schiffer noch Jurist, aber ich kann hier keine grobe Fahrlässigkeit erkennen, Abgesehen davon stand irgendwo dass die neue Brücke mit größerer Durchfahrtshöhe gebaut wurde, das sollte nach meiner Einschätzung auch bedeuten, dass bei Alt gegen Neu nicht die vollen Neubaukosten als Schaden angerechnet werden dürfen (das spielt für den armen Binnenschiffer wahrscheinlich kaum eine Rolle, Pleite ist Pleite)

Grüße
Dominik