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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit 70 Personen besetzt: Schiff rammt Schleuse in Oberfranken frontal - Stoßschutz zerstört



binnenvaart
21.07.2018, 11:16
Ein Schiffsunfall mit erheblichem Schaden hat sich Freitagmittag, 20. Juli 2018, an der Schleuse Viereth im Landkreis Bamberg ereignet.

Mit 70 Personen besetzt: Schiff rammt Schleuse in Oberfranken frontal - Stoßschutz zerstört (https://www.infranken.de/regional/bamberg/mit-70-personen-besetzt-schiff-rammt-schleuse-in-oberfranken-frontal-stossschutz-zerstoert;art212,3553292)

Gernot Menke
21.07.2018, 12:19
Wenn ich den Text richtig verstehe, eine Fehlbedienung des Bugstrahlruders, sicherlich nicht vorsätzlich. Es ist klar, daß der Kapitän (bzw. sein Arbeitgeber) bei einer Fehlbedienung als Verursacher für den Schaden aufkommen muß, den er angerichtet hat, aber wieso kommt grundsätzlich immer auch ein Bußgeldverfahren, das sich nach meinem Rechtsverständnis doch nur auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beziehen kann. Fahrlässigkeit aber doch wohl auch nur dann, wenn der Betroffene sich diese anrechnen lassen muß, wenn also von ihm zu fordern war, daß er es besser hätte wissen und können müssen.

Es kann gut sein, daß das Bußgeldverfahren einfach so ein juristisches Ding ist, das man vorsorglich immer erst einmal einleitet und dann gegebenenfalls wieder einstellt, wenn sich keine Anhaltspunkte für eine konkrete Schuld (z.B. Alkohol, Übermüdung usw.) ergeben. Dann frage ich mich allerdings, warum man nicht andersherum verfährt und ein Bußgeldverfahren erst dann einleitet, wenn sich bei einer Überprüfung des Sachverhalts Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Handeln ergeben. Das würde jedenfalls dem Grundsatz der Unschuldsvermutung entsprechen.

Oder ist es juristisch gesehen tatsächlich so, daß es - abgesehen von höherer Gewalt - gar keine Unfälle geben kann, ohne daß jemand daran schuld ist? Juristen ist ja alles zuzutrauen.

Vielleicht weiß es jemand genauer.

:wink: Gernot

carlo
21.07.2018, 13:08
sorry aber von Bugstrahlruder lese ich nichts. Vielleicht war er aber etwas zu schnell ?

Gernot Menke
21.07.2018, 14:29
Stimmt, carlo, "Steuereinrichtung" steht da, der Rest war dann wohl psychologisch ... aber (ich habe ja auch nicht die Infos des Buschfunks) es ging mir auch nicht um den vermutlichen Fahrfehler hier, sondern um die allgegenwärtige Nummer mit dem "Bußgeldverfahren", das immer und überall eingeleitet wird, sobald mal etwas schiefgeht. Das wirkt schon seltsam und dazu hätte ich mal gerne Näheres erfahren, ganz unabhängig von diesem weiteren Kreuzfahrtschiff-Rumpeldibumpel.

:wink: Gernot

PROTEUS
21.07.2018, 15:23
Warum gibt es immer so viele Personen, die eine unnötige Meinung abgeben. Wenn man nicht dabei war, bietet es der Anstand, keine Vermutungen in die Welt zu setzen. Hoffentlich gibt es bald ein Bußgeld für ein dummes DAHERREDEN!

Gernot Menke
21.07.2018, 16:07
Hallo Proteus,

in diesem Fall stammt die "unnötige Meinung" von inFranken.de. Die machen recht detaillierte Angaben. Die waren sicher nicht dabei, aber wo haben die das her?

:wink: Gernot

hsvjörn
21.07.2018, 18:57
Hallo Gernot, hier die Rechtgrundlage aus der Binnenschifffahrtsstraßeneinführungsverordnung . Es wird ein Bußgeld immer bei einer Schädigung eines Anderen verhängt, wenn der Verursacher festgestellt ist.

Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
.... 3. entgegen § 1.04 Nummer 1, 2 oder 3 die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen nicht trifft und dadurch das Leben eines anderen gefährdet, ein Fahrzeug, einen Schwimmkörper, das Ufer, ein Regelungsbauwerk oder eine dort genannte Anlage beschädigt oder die Schifffahrt behindert,.....

Gruß
Jörn

Gernot Menke
21.07.2018, 19:17
Vielen Dank, Jörn,

- da steht "vorsätzlich oder fahrlässig" - wie ich in # 2 schrieb. Es ist sicherlich klar, daß in der Regel ermittelt werden muß, ob Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorgelegen hat, aber es ist sprachlich zumindest sehr "unglücklich", wenn es offenbar generell heißt: "gegen den Betroffenen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet". Das klingt, als ob die Schuld bereits feststehe und so wird es in der Presse ja auch aufgenommen: "Den Kapitän erwartet nun ein Bußgeldverfahren" liest man sehr oft. - Korrekt müßte es doch eigentlich erst einmal neutral heißen:

"es wird untersucht, ob ein schuldhaftes Verhalten des Betroffenen vorliegt" oder ähnlich.

:wink: Gernot

hsvjörn
21.07.2018, 19:27
Nein Gernot, ein schuldhaftes Verhalten liegt vor, weil ein Schaden eingetreten ist! Es haften entweder der Schiffsführer, Ausrüster oder Eigentümer.

slowman
21.07.2018, 22:03
Hallo,

auch ein unabsichtliches momentanes Versagen oder salopp gesagt "einmal kurz gepennt" und deine damit einhergehende Fehlbedienung irgendeiner Einrichtung gelten als Fahrlässigkeit, gleiches gilt auch im Straßenverkehr. Im Gegensatz dazu kann man sich gegen ein plötzlich auftretendes, technisches Problem nicht wehren und es fällt auch nicht unter die Fahrlässogkeit.

Gruß
Chris