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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fähre Mühlheim treibt manivrierunfähig im Main



kaeptn-tom
09.07.2019, 17:17
Hallo zusammen!
Ex-Fährmann erhebt schwere Vorwürfe gegen neuen Betreiber: https://www.hessenschau.de/wirtschaft/havarierte-mainfaehre-ex-bootsfuehrer-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-neuen-betreiber,mainfaehre-102.html

MfG Thomas

kaeptn-tom
15.07.2019, 10:54
Und heute veröffentlicht die OP die Stellungsnahme des Betreibers: https://www.op-online.de/region/muehlheim/muehlheim-hessen-mainfaehren-debakel-faehrbetreiber-reagiert-vorwuerfe-zr-12818751.html

MfG Thomas

slowman
15.07.2019, 12:46
Hallo zusammen,

diese Äußerungen sind aber ebenso sehr diffus.
Herr Kolbüken spricht über den angeblichen Patentinhaber als "Fährmann" und von anderen Personen als Kapitäne. Falls die "Kapitäne" wirklich kein Patent für die Fähre hatten sind es auch keine verantwortlichen Fährführer, also "Kapitäne", dies wäre dann ausschließlich Herr Schwander gewesen. Wenn der Patentinhaber das Fahruzeug verlässt darf halt auch keiner die Fähre eigenverantwortlich führen wenn er kein Patent dafür besitzt. Dass Herr Schwander völlig unbemerkt die Fähre verließ klingt für mich sehr unglaubwürdig. So groß ist die Fähre nicht und wenn zum fraglichen Zeitpunkt soviel Personal wie angesprochen auf der kleinen Ponte war hätte es jemanden auffallen müssen wenn einer von Bord geht.
Letztendlich lässt der Betreiber ja in seinen Äußerungen auch offen ob der angebliche "Kapitän" ein Patent besaß oder nicht. Letztendlich ist diese Tatsache meiner Auffassung nach entscheidend. Wenn er einen Befähigungsnachweis besitzt und Herr Schwander nur dafür an Bord war dem befähigten Personal den Umgang mit dem Fahrzeug zu zeigen hätte man auch ohne ihn fahren dürfen. War Herr Schwander einziger Träger eines Befähigungsnachweis hätte niemand fahren dürfen. Auch die Äußerung hinsichtlich des leichten Vertreibens der Fähre verstehe ich nicht ganz. Eine solch kleine Fähre wird doch normalerweise an der Fährstelle mittels Tauen oder Haken festgemacht. Warum hebt man dann die Rampe und fährt los?
Für mich klingt das alles eher wie ein notdürftiger Fluchtversuch nach vorn. Warum sollte Herr Schwander sonst entsprechende Aussagen öffentlich gemacht haben? Falls diese nicht stimmen sollten macht er sich doch komplett juristisch angreifbar, dies kann ich mir weniger vorstellen da die Folgen nicht unerheblich sein dürften.
Man darf auf die weiteren Ermittlungen gespannt sein, ich fürchte dass die Fähre wieder für längere Zeit nicht fährt.

Gruß
Chris

faehrenfan
16.07.2019, 13:03
Moin,

Ich finde diesen Nebensatz viel Bemerkenswerter:
"Doch da sei es schon zu spät gewesen, die Fähre sei schon leicht abgetrieben."

Laut Bericht waren außer dem Fährmann S. noch der Betreiber und mehrere seiner Angestellte an Bord.
Ich frage mich nun, wie war die Aufgabenverteilung, wenn niemand das Verlasssen der Fähre durch Fährmanns S. bemerkt haben will:

Wer hat den Motor gesteuert, wer die Seilwinden und wer hat die Fähre vom Ufer los gemacht ?
Die Fähre muss ja eigentlich, wenn sie über keine automatische Festmachvorrichtung verfügt, am Ufer mit Tauen festgemacht werden, um ein ungewolltes abtreiben der Fähre beim auffahren schwerer Landfahrzeuge, zu verhindern.
Eine automatische Festmachvorrichtung habe ich bis dato an der Fähre nicht gesehen, auch nicht in dem Video, wo die Fähre zu Wasser gelassen wurde. Sie ist also meines Wissens nach, nicht für den Einmann Fahrbetrieb ausgelegt.
Also muss mindestens einer für das Festmachen verantwortlich gewesen sein und dieser Jemand, hätte die Fähre nicht ohne Zuruf des verantwortlichen Fährführers ablegen lassen dürfen !

Hat er dies auf Zuruf getan, war die Aufgabenverteilung falsch geregelt, bzw. lag die Führung der Fähre nicht beim Fährführer S. sodern bei einem Stellvertreter und dann stellt sich die Frage, ob dieser mit oder ohne Patent gefahren ist und warum er nicht bemerkt haben will, das sein Beratender Fährführer S. nicht an Bord ist ?

Jedenfalls lässt das ganze eindeutig erkennen, das hier die Fähre ohne die nötigen beruflichen Kenntnisse zu betreiben versucht wurde ...

Und wenn der Fährmann S. nur als Aushilfe engagiert worden war, zeigt das doch deutlich, das der Betreiber, es von vorne herein nicht so genau damit genommen hat, die nötigen Mitarbeiter mit Fährpatent und passenden Berufskenntnis zu bekommen, um diese dauerhaft einzusetzen. Wie lange darf ein einzelner Mitarbeiter an Bord pro Tag / Woche arbeiten ? (Arbeitszeitgesetzt ?)
Wie wollte er da den Fährbetrieb in der angedachten Zeit betreiben ?

Es wäre ein leichtes gewesen, in der Wartezeit vor dem Einsatz, einen Decksmann mit 180 Tagen Fahrzeit oder sogar einen Matrosen zu finden und diesen dann zur Fährprüfung zu schicken.
So hätte er zum Start der Fähre, bereits einen Fährmann mit bestandener theoretische Prüfung gehabt, welcher nur noch die praktische Prüfung hätte ablegen brauchen bzw. diese ggf. auf einer anderen Fähre hätte ablegen können:

Nach seiner eigenen Aussage, hatte er bereits über ein Jahr Mitarbeiter zur Verfügung, also warum keiner mit Fährpatent ? :kopfkratz1:

Gruß Alex :wink:

slowman
16.07.2019, 16:06
Servus Alex,

das Arbeitszeitgesetz besagt dass eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden täglich angesagt ist. Zehn Stunden täglich sind zulässig wenn innerhalb eines halben Jahres bzw. 24 Wochen ein Schnitt von acht Stunden täglich nicht überschritten wird. Es müssen allerdings Pausenzeiten von 30 Minuten bzw. 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit eingeschleift werden welche mindestens 15 Minuten dauern. Ebenso müssen zwischen zwei Arbeitsschichten mindestens 11 Stunden Ruhepause liegen. Bei den angedachten Betriebszeiten wäre also eine Besetzung mit nur einem Fährführer unmöglich, zumal der gute Mann auch einmal irgendwann frei und Urlaub haben möchte, Krankheit lasse ich einmal außen vor.

Verwunderlich auch, dass Herr S. der einzige Patentinhaber gewesen sein soll und dazu nur als Aushilfe beschäftigt gewesen sein soll. Theoretisch hätte er mindestens die ersten 180 - 200 Tage Tage durchgehend an Bord sein müssen um die Fähre gemäß den Vorschriften betreiben zu können bis das restliche angedachte Personal den Befähigungsnachweis abgelegt hätte. Dies wiederum hätte ebenso mit dem Arbeitszeitgesetz kollidiert. Was hätte der Betreiber gemacht wenn Herr S. plötzlich erkrankt wäre?
Mir kommt es so vor als war die Idee "Fähre zu spielen" ohne irgendwelche Vorkenntnisse vom Betreiber irgendwie eine Schnapsidee ohne sich mit der Materie wirklich zu beschäftigt zu haben. Die Fährpacht war wahrscheinlich recht günstig