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Doppelstander "C"
Für die "Alleswissenwoller":idea:
Nach dem Zweiten Weltkrieges wurden alle aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden deutschen Hoheitssymbole durch das erste Kontrollratsgesetz vom 20. November 1945 offiziell aufgehoben.
Die deutschen Handelsschiffe fuhren gemäß alliiertem Kontrollratsgesetz Nr. 39 vom 12. November 1946 bis zum 23. Februar 1951 mit dem modifizierten Stander „C“ des Internationalen Signalbuches.
Die Farben stehen für die der Alliierten. Der Flagge gegenüber durften keine Ehrenbezeugungen vorgenommen werden.
Zusätzlich zum Doppelstander mussten Binnenschiffe, die in der Britischen Zone registriert waren, noch den Union Jack aufgemalt haben oder über dem Doppelstander am Flaggenstock führen.
Außerdem mussten Buchstabe und Kennnummer der Fahrterlaubnis aufgemalt sein.
Gruß PEgasus