Aud den Beitrag von Dachdeckermeister 1970
Hallo guten Abend ins Forum,
was leider viele oft vergessen ist das bei Nacht an dem Bankeck und Betteck ein Begegnungsverbot ist. Ja geht ja auch bei Tag und wenn du nicht fahren kannst bei Nacht mußt du es bleiben lassen!!! HAHA Sollte es zu einer Havarie oder Anfahrung kommen in Folge einer Begenung an vor gennanten Stellen ist der Bergfahrer zu 100 % vor Gericht Schuld. Also an alle die Nachts mir freundlich sagen das passt doch stell dich nicht so an, bin mal gespannt was diese sagen wenns mal nicht passt, bestimmt ja bist ja selber schuld!!! Also liebe Talfahrer immer gut Anhalten die Leute die einfach keine Zeit haben mal 5 min abzustoppen.
Einen schönen Abend noch an alle die gerade fahren, oder noch die Freischicht geniesen.
Was so alles in der Zeitung steht
Also diese Diskusionen wegen Nachtfahrverbot und Lotsenpflicht sind so überflüssig wie ein Kropf.
Lotsenpflicht:
Ein Lotse ist ein Nautiker der sich auf einer Strecke auskennen muss/soll. Im Oberrhein manchmal ganz gut weil sich da doch öfter was verändert. Aber im Gebirge nonsens. Da brauchts speziell für solche Schiffe jemand der sich mit dem Schiff auskennt und das sind in der Regel die Schiffsführer...und sind wir nicht irgendwie ALLE LOTSEN?
Und wenn's dann wegen Sicherheit ist...dann bitte auch LKW's in den Städten mit Taxifahrer, Flugzeugen nur mit zusätzlichen Fluglotsen, und für die Riesentanker natürlich auch rund um den Globus die jeweiligen Lotsen.
Nachtfahrverbot, auch wenn nur Teilweise..ich glaub ich bin wieder in den frühen 80igern, als wir jede Nacht in St Goar gestopp lagen um zu warten wann denn die roten Lichter ausgehn (01Uhr). Inzwischen ist man ja sogar zur Erkenntnis gekommen das Schubverbände allein zu Tal fahren können. Und, Betreff's Aussottierung einzelner Schiffsarten (Gefahrengut/Verbände uä), was soll an einem Gefahrengutschiff anderst sein als an einem Kiesfrachter.
Auch die können, wenn mal alles falsch zusammen kommt volllaufen.
Ich sag nur, noch zuviel Wasser im Schiff, Ladung nicht getrimmt und offen. Die Problematik bleibt letzendlich fast die gleiche, denn wenn er vor der Loreley in die Tiefe gaht, geht garnichts mehr.
Für uns Schifffahrtstreibenden war dies der Suppergau, aber diese Ideen können nicht die Lösungen sein. Wenn technische Mängel dafür mit Verantwortlich sind müssen diese für die Zukunft beseitigt werden. Vor allendingen ist zu überdenken, ob es Ausnahmereglungen geben darf, die die Sicherheit einzelner Schiffe betreffen. Ich weiß nicht ob die Waldhof dazu gehörte, denn wenn sie vor der N.E.U. Regelung umgebaut wurde gilt auch hier die Übergangsregelung für:
Lechsicherheitsplan und Stabilität-:
Allgemein, Intakt und Leckfall; "Bei Erneuerung des Zulassungszeugnis nach dem 31.12.2044. "
Das heißt krass ausgedrückt, wenn de auf so nem Zossen rumfährst kümmer dich selbst drum, ob dein Dampfer richtig schwimmt
Gruß Werner
zumindest einer weiß es ............................
es wurde berichtet, daß einer der Besatzung vom letztendlich aufgelaufenen Rumpf geborgen wurde; also war dieser Mann ständig beim Schiff und kann den Verlauf genau schildern.
mich wundert ohnehin, daß niemand hier im Forum einen der beiden Besatzungsmitglieder kennt; waren das alles Neulinge (was das Geschehen erklären könnte) in der Rheinschifffahrt?