Rechtschutz Versicherungen sind auch nicht dazu da um Schäden an Dritten zu regulieren. Dies wäre dann eine Haftpflichtversicherung.
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Rechtschutz Versicherungen sind auch nicht dazu da um Schäden an Dritten zu regulieren. Dies wäre dann eine Haftpflichtversicherung.
Hallo, da steht doch ganz klar
und das sollte man auch beachten !Zitat:
Bitte, keine Diskussion anfangen
Gruß Ernst
Jawohl Herr Oberaufpasser .....
Es ist keine Diskussion sondern eine Klarstellung.
Hallo,
sorry, meinte auch Haftpflichtversicherung :idea:
Grüßle
Hallo Imaa,
einen vorangehenden kurzen Beitrag bitte nicht mit Zitat beantworten. Dafür haben wir den Antwort-Button links über dem Beitrag. Das gilt natürlich auch für alle anderen User. Diese unnötige Zitiererei hat in letzter Zeit wieder gewaltig zugenommen.
Gruß
Heidi
Hier noch ein paar Bilder:
https://www.facebook.com/photo.php?f...type=3&theater
Datenschutz so oder so: wer das war kommt eh ´raus und wenn der zu Thal gefahren ist vermutlich ab Passau hat er doch die niedrigere Brücke der Schleuse Jochenstein passirt ohne Havarie, deswegen eindeutig:Fahrfehler.
Moin,
hab grade Info bekommen, dass die Schäden nicht so gross sind. Reise ab 23.12.2015 findet statt.
Gruss Birthe