OK Alex,
und (# 1) "welche Seite ist bei einer Doppelendfähre baulich gesehen Backbord oder Steuerbord?"
Darauf, daß es offenbar in vielen Fällen keine eindeutige Festlegung gibt, bezog sich mein Beitrag (# 6).
:wink: Gernot
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OK Alex,
und (# 1) "welche Seite ist bei einer Doppelendfähre baulich gesehen Backbord oder Steuerbord?"
Darauf, daß es offenbar in vielen Fällen keine eindeutige Festlegung gibt, bezog sich mein Beitrag (# 6).
:wink: Gernot
Moin moin Gernot,
Genau so ist es.Zitat:
Darauf, daß es offenbar in vielen Fällen keine eindeutige Festlegung gibt, bezog sich mein Beitrag (# 6).
Wollte nur den Fehler in der Lichterführung (mit dem Toplicht) klarstellen und belegen, das es, außer bei Längsfahrt, eben keine feste Definition aller Steuerbord / Backbord gibt.
Beim querenden Fährbetrieb kann man die Lage über die Begriffe wie Talseitig / Bergseitig oder Oberstromig / Unterstromig definieren, muss man natürlich nicht.
Ist die Fließrichtung zum Gewässer nicht bekannt, nimmt man Geografische Angaben, wie die Ortsnamen an der Fährstelle.
Gruß Alex :wink:
Moin moin,
hier noch ein paar Werftpläne / technische Zeichnungen von Doppelendfähren ...
Gruß Alex :wink: