Passagierschiff kollidiert auf dem Rhein mit Brückenpfeiler
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mainschnickel
Aber demnächst soll es doch erlaubt sein das nur EIN Streckenkundiger Patentinhaber an Bord sein muss als verantwortlicher Schiffsführer, dazu dürfen Schiffsführer die Schicht fahren (bei A2 oder B Fahrt) die keine Ahnung haben auf deutsch gesagt, weil die nur Vaarbewijs, Donau oder Binnen-patent besitzen (oder noch was anderes). Und viele sind der Meinung das die Trescokarte genügt zum fahren auf der Strecke.
Hallo Klaus, Hallo Jozef
Ich glaube, mit nür 1 verantwordliche Schiffsführer werd etwas anders verstande als was du dort schreibt.
Jetzt sind wir mit 3 Schiffsführers an Bord, bei ein Kontrolle durch der Wasserschutz, ist der dienstdoender Schiffsführer die gekontrolleerd werd der genen die der Protokol bekommt. Das wil man anderen, das nür 1 Schiffsführer der verantwordung hat für der Austrustung oder was al das andes, was nicht in Ordnung ist an Bord.
Für sein Fahrgedrag bleib der dienst doende Schiffsführer verantwordlich. Ein Schiff wie ich Fahre, ein Fahrgastkabineschiff mit mehr dan 100 Betten braucht am Rhein für der B fahrt 3 Schiffsfuhrers mit Rheinpatent oder ein gleich gestelte Patent, warbei der Schiffsführer in dienst die strecke die er fahrt musst besitzten.
Warbei naturlich der Ruhe zeiten der einsele Kapitänen angehalten must werden. Das bedeuterd das minimal 2 Strecke kundig mussten sein auf der Rhein, aber nicht der ganse Strecke die das Schiff fahrt musst besitzten. Ein hat das Patent von Köln bis Basel, der andere der strecke von Koblenz bis Mannheim. dan musst man das so verteilen das jeder auf der strecke fahrt die er bezitzt schlieslich darf jeder von 48 Stunden, 24 Stunden fahren und musst ich minimal 2 x 6 Stunden an eingeschlössen ruhen halten. Der 3 Schiffsführer brauch nür schiffsführer zu sein und nich unbedink strecke kundig zu sein. Schliesslich gibt es in 48 Stunden nicht mehr dan 2x 24 Stunden.
Ich wünsche Allen ein guten Rutsch in 2018.
mfg :captain: Reinier