gezieltes Helfen ist wichtig
die Bereitschaft der Solidaritätsgemeinschaft Binnenschiffer den Hinterbliebenen zu helfen ist absolut ehrenwert und zu begrüßen; dazu bedarf es allerdings einer gewissen Organisation und die Bereitschaft einzelner diese Angelegenheiten zu managen.
als Anregung möchte ich anheim stellen, im Vorfeld folgende Fragen eindeutig zu klären bzw. beantworten:
- haben sich durch den Unfall in Not geratene Angehörige bei jemandem gemeldet?
- bis zu welchem Verwandschaftsgrad soll geholfen werden? (Partnerin, Kinder, Eltern, Sonstige)
- sind diese in der Lage Amtsgänge, Anträge, Versicherungskontakte, Berufsgenossenschaft usw. durchzuführen?
- um wieviele Betroffene handelt es sich?
- besteht tatsächlich Not und wenn ja in welcher Form? (bislang besteht hier wohl nur die Vermutung)
- hatten die Vermißten (noch ist kein Toter bestätigt!) Unfall- oder Lebensversicherungen abgeschlossen?
- wollen die Hinterbliebenen Hilfsangebote aus der Binnenschiffergemeinschaft annehmen?
- wäre, außer mit Geld, auch mit Tipps (Job, Wohnung, Unterhaltssicherung usw.) und persönlichem Beistand geholfen?
- wer aus der Binnenschiffergemeinschaft übernimmt federführend das Management der Hilfeaktion?
- welcher Personenkreis soll über die Verteilung von Spenden verbindlich entscheiden?
- wann, wo, und wie oft trifft sich dieses Gremium zu entsprechenden Beratungen und Kontendarlegung?
- soll diese Aktion international oder begrenzt wirken?
ich meine, zunächst müssen sich die Hinterbliebenen bei einer Person ihres Vertrauens melden und eine eventuelle Notsituation darstellen; erst dann kann dies publiziert und gezielt geholfen werden.
Vorsicht! da könnten "Trittbrettfahrer" aufkreuzen! (ich hatte hier schon einmal den Verdacht)
sehr wichtig für die Hinterbliebenen:
jeder auf nur eine Person als Vertragspartner abgeschlossener Vertrag endet kraft Gesetzes mit dessen Tod; evtl. noch bestehende Forderungen können allerdings aus dem Vermögen des Erblassers genommen werden; weitere Verbindlichkeitsverpflichtungen bestehen seitens der Angehörigen nicht.
Gedanken zum Spendenaufruf
Hallo Leute,
ich verfolge das Thema Havarie St. Goarshausen seit einigen Tagen und habe auch die Kommentare dazu gelesen.
U.a. wird auch diskutiert, wie den Menschen, die direkt betroffen sind, durch Spenden geholfen werden kann.
Die Hilfsbereitschaft ist ehrenwert, aber ich bitte folgendes zu bedenken.
2 Besatzungsmitglieder werden vermisst, aber es gibt immer noch einen Funken Hoffnung sie lebend zu finden, auch wenn der Glaube daran schwer fällt.
Meines Wissen sind auch noch keine Details über Namen und Familienstand der Besatzungsmitglieder bekannt.
Die geretteten Besatzungsmitglieder sind mit Sicherheit zum Unfallhergang befragt worden und ich finde es richtig, dass die Öffentlichkeit darüber nichts erfährt, bis endgültige Klarheit herrscht.
Eine wirkungsvolle Hilfe für die Angehörigen ist m.E. erst dann möglich, wenn notwendige Details bekannt sind
.
Brauchen, oder wollen die Familien überhaupt Spendenzuwendungen?
Wenn ja, wer bestimmt über eine gerechte Verteilung der Spendensumme.
Ihr habt auch feststellen müssen, wie problematisch es ist, solche privaten Spendenkonten einzurichten.
Ich glaube, daß Hilfszuwendungen in Ruhe bedacht werden müssen und hoffe, daß für alle Beteiligten das bestmögliche erreicht wird.
Alles Gute
wolle
Vorschlag zur praktischen Durchführung
Stadt_Aschaffenburg bringt es mit 2. genau auf den Punkt; zunächst sollte ein bereits bestehender Verein die Patenschaft für die aktuelle Aktion übernehmen und ein entsprechendes Spendenkonto einrichten; wäre am schnellsten, einfachsten und praktikabelsten.
hier empfiehlt sich z.B. der Schifferverein Urmitz, zu dem JürgenKoblenz, der Hauptakteur in dieser Angelegenheit, ja wohl sehr guten Kontakt hat.
nur so wäre schnelles Handeln möglich.
sollte die Hilfsbereitschaft und Bedarf danach anhalten, kann immer noch in aller Ruhe ein entsprechender Verein gegründet werden; hierzu bedarf es mindestens sieben Gründungsmitglieder, die in einer Gründungsversammlung eine entsprechende Satzung formulieren und beschließen sowie aus ihren Reihen einen Vorstand wählen (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer, evtl. Beisitzer).
danach kann der Verein unter Vorlage der rechtsverbindlichen Satzung (oftmals bestehen diversen Änderungswünschen von amts wegen) beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden und erhält den Zusatz e.V. (eingetragener Verein).
all dies braucht, wenn es einigermaßen glatt läuft, zwischen vier und zwölf Wochen.
aus Seriösitätsgründen sollten Aktionen in Verbindung mit Spendengeldern nur von e.V. durchgeführt werden, da hier eine gegenseitige Kontrolle (Vorstand) sowie Rechenschaftspflicht (Mitgliederversammlung, Amtsgericht, evtl. Finanzamt) besteht.
eine ordentliche Buchführung ist zu leisten; auch um zu dokumentieren, daß kein Gewinn erzielt wird und somit keine Steuerpflicht besteht.
dennoch: zunächst sollte geklärt werden, ob überhaupt Bedarf besteht, sonst ist dies alles unnötige Energieverschwendung.