Binnenschifffahrtzeichen der 1930er Jahre
Hallo,
ich bin neu hier. Von Hause aus bin ich Modelleisenbahner und habe mit der Schifffahrt also nicht direkt zu tun. Ich möchte allerdings für meine Modellbahn einen (angeschnittenen) Binnenhafen darstellen und auch ein Teilstück eines Kanals, der die Eisenbahn quert.
Das ganze spielt in der von Modellbahnern so genannten Epoche II, bei mir speziell 1939. Ort ist Berlin.
Ich möchte nun auch Schifffahrtszeichen anbringen und bin bei der Recherche bislang gescheitert: ich finde ziemlich einfach aktuelle Zeichen, aber sahen diese damals genauso aus?
Es wäre prima, wenn jemand da eine Quelle hätte.
Allgemein gesagt interessiert mich alles, was so um den Hafen und am Kanal stehen könnte, im speziellen kann ich mir bisher vorstellen: Höhen- und Seitenbegrenzung (weil Brückendurchfahrt) und Ankerverbot.
Ich hoffe, dass ich hier richtig mit meinem Anliegen bin.
Viele Grüße
Frank
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Moin Moin Lio,
anbei Anlagen aus Vorschrift für die Elbe von 1933
Märkische Wasserstraßen muss ich erst scannen
Ahoi
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Moin Lio,
anbei als pdf der entsprechende Auszug aus der Binnenschiffahrts-Polizeiverordnung vom 12.04.1939 - diese gab es auch als Nachdruck 1948 nochmal und war bis Anfang der 50er Jahre gültig mit Änderungen und Ergänzungen. Danach gab es dann was neues.
heute gibt es die BinStrO mit Sonderbestimmungen für die einzelnen Wasserstraßen Ausnahme Sind Rhein - Mosel und Donau die haben nach wie vor extra Vorschriften warum auch immer???
Gruß und schönes Wochenende