Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 34

Thema: Unglück im Hafen Riesiger Ladekran bricht bei 5500-Tonnen-Test – fünf Verletzte

  1. #21

    Registriert seit
    01.01.2014
    Ort
    aachen
    Beiträge
    401

    Standard

    auf der Liebherr Seite wird erkennbar, dass der große Haken nur wenig weiter nach außen fahren kann als ein Fußballfeld lang ist. Die Länge eines Fußballfeldes beträgt allerdings nur 105 m, während der Kran laut Liebherr bis zu 160 m nutzbaren Radius hat, damit ist klar, dass der äußere Bereich, welcher für den großen Haken nicht zugänglich ist, für die kleinen Haken durchaus zum Anheben von Lasten genutzt werden kann.

    Autos sind nicht GS zertifiziert, dennoch ist hier die Qualitätssicherung so hoch, dass Lenksäulen praktisch niemals brechen. Ich bin nicht bereit zu glauben, dass man ein derartig hohes Sicherheitsrisiko hinnehmen darf, zumal ein Bruch der Last durch keine Qualitätssicherung des Krans ausgeschlossen werden kann. Du schriebst ja selber, so etwas käme häufiger vor,

    Gruß
    Dominik

  2. #22

    Registriert seit
    10.10.2014
    Ort
    Breisgau
    Beiträge
    490

    Standard

    Je nach Auslegerkonfiguration werden bis zu 160 Meter erreicht, diese Wippspitze mit den kleinen Haken muss nicht zwingend montiert sein, auch der Hauptauslänger kann durch einfügen oder Herausnehmen von Elementen verlänger oder gekürzt werden. Ich hatte ja auch geschrieben, dass die kleinen Haken zum Heben von kleineren lasten genutzt werden können, aber die maximale Last vetrtragen diese sicher nicht und werden in diesen Fällen nur zur Positionierung oder Führung verwendet, beispielsweise bei der Montage des Rotors einer Offshore-WKA, bei der der Haupthaken die Last mittig an der Nabe trägt und mit den kleinen Haken der Rotor senkrecht gehalten wird oder zur Montage feinpositioniert werden kann. Hier siehst Du dasBild an vierter Stelle noch einmal und man liest, dass ein Fußballfeld vergleichsweise klein gegen den Kran ist.
    Und ob Du bereit bist etwas zu glauben oder nicht, es ändert nichts an der Tatsache. Weil solche Unfälle vielleicht nicht bei so extrem großen Geräten, die sowieso sehr selten sind, sondern auch bei kleineren Gittermastkränen in der 300 bis 600 Tonnenklasse schon wiederholt vorkamen. Sind diese Geräte aller Hersteller dann in deinen Augen alle unsicher? Der Unfall verlief auch spektakulär, weil dieser Riesenkran auf einem Schiff in entsprechender Höhe montiert war. Bei einem Raupenkran, meinetwegen auch der 1000 Tonnenklasse, wäre der Ausleger in einer Riesenstaubwolke auf dem Boden gelandet und der A-Bock nach hinten übergeschlagen und gut wäre es gewesen. Ausleger, A-Bock und Seilwinden hätte man erneuern müssen und das Grundgerät wäre weitestgehend intakt gewesen. Auch sind bei landgebundenen Hubtests außer dem Kranführer in seiner Kabine keine Personen im Gefahrenradius.

    Gruß
    Chris

  3. #23

    Registriert seit
    01.01.2014
    Ort
    aachen
    Beiträge
    401

    Standard

    Moin,

    überlassen wir es den Gerichten, die Frage wird geklärt werden, aber nicht von uns...

    Gruß
    Dominik

  4. #24

    Registriert seit
    10.10.2014
    Ort
    Breisgau
    Beiträge
    490

    Standard

    Moin,

    das mit Sicherheit, weil irgendeine Versicherung die Schadenssumme nicht freiwillig zahlen wird. Ich denke nur, dass das Ergebnis des Gerichtsverfahrens bzw. ein mögliches Urteil nichtunbedingt den Weg in die breite Öffentlichkeit finden wird. Auch werden die Ermittlungen, Gutachten etc. sich sehr lange hinziehen. Ich glaube kaum, dass ein Gerichtsentscheid vor Ablauf von 12 Monaten zu erwarten ist, wenn nicht sogar noch länger.

    Gruß
    Chris

  5. #25

    Registriert seit
    01.01.2014
    Ort
    aachen
    Beiträge
    401

    Standard

    wenn es ein Urteil gibt, wird man das sicher erfahren, oft ist es aber so, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt sobald den Beteiligten klar wird wie das Urteil aussehen wird. Das erlaubt Gesichtswahrung weil man diese Einzelheiten dieser Einigung nicht öffentlich machen muss. Zahlen tut man natürlich nur, wenn man weiß dass man sowieso zahlen muss.

    Gruß
    Dominik

  6. #26

    Standard

    Sowas wird immer außergerichtlich geklärt.
    www.fs-schifffahrt.de

  7. #27

    Registriert seit
    01.01.2014
    Ort
    aachen
    Beiträge
    401

    Standard

    jain, kurz vor dem Urteilsspruch spricht der Richter noch mal mit den Anwälten, so dass diesen klar ist, wie das Urteil ausfallen würde. Erst dann einigt man sich i.d.R. "außergerichtlich", um die Veröffentlichung u verhindern. Freiwillig klein beigeben und auf sein Recht verzichten möchte aber niemand und ist u.U. auch nicht zulässig (bei Aktiengesellschaften muss die Geschäftsführung immer im Interesse des Unternehmens handlen, ein schlechter Deal ist gefährlich).

  8. #28

    Standard

    Du schaust zuviel TV.
    www.fs-schifffahrt.de

  9. #29

    Registriert seit
    01.01.2014
    Ort
    aachen
    Beiträge
    401

    Standard

    Du hast keine Ahnung! Das ist kein Strafprozess sondern hier geht es darum welche Versicherung die Rechnung bezahlt. Versicherungen dürfen (Schadensminderungspflicht) sich nicht zu ihren Lasten einigen, sie müssen rechtlich Klarheit schaffen, daher laufen solche Prozesse zu 99% zu Ende, nur die Urteilsverkündung nur gibt man den Beteiligten am Ende die Chance ein öffentliches Urteil zu vermeiden.

  10. #30
    Avatar von Hein Mück
    Registriert seit
    21.03.2012
    Ort
    Bremerhaven
    Beiträge
    3.271

    Standard

    Da es Verletzte gab, wird neben dem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess auch noch ein Strafprozess stattfinden.

Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •