Die Wörthersee Schifffahrt ist bekanntlich schon gestartet. Die Begründung ist allerdings interessant.
Gewerblich betriebene Fahrgast-Boote und Schiffe, die als Personentransportmittel genutzt werden, gelten als Massentransportmittel, und dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes und Tragen des MNS in Betrieb genommen werden, dies gilt für den gesamten Fahrgastbereich. Dies gilt nicht für gewerbliche Boote und Schiffe, die Rundfahrten ohne Unterbrechung anbieten.Verordnung des Sozialministeriums
Quelle: KURIER vom 9.Mai 2020
Übermittler: Kpt. Peter Baumgartner St. Veit / Glan