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Thema: Betrunkener Schiffsführer setzte Gütermotorschiff auf der Mittelweser auf Grund

  1. #1

    Standard Betrunkener Schiffsführer setzte Gütermotorschiff auf der Mittelweser auf Grund


  2. #2
    Avatar von Wasserratte
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    Was passiert mit einem Binnenschiffer, der betrunken fährt? Wird ihm ebenso das Patent und die Fahrerlaubnis entzogen, wie im Autoverkehr?
    Fragende Grüße, Eure Wasserratte Christa
    Mit freundlichem Gruß Christa

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von Joana
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    Hallo Christa,

    schön dass man mal wieder etwas von dir liest.
    Ja, das Patent wird genauso wie beim Autofahrer der Führerschein entzogen.

    Grüße Joana

  4. #4
    Avatar von Wasserratte
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    Mit diesem Wissen, sich so ans Ruder/Steuer zu stellen, was man jahrelang aufgebaut hat, so auf das Spiel zu setzen. Dem sei diese Strafe gewiss und hoffentlich auch, sich zu besinnen, was man damit angerichtet hat.
    Traurig und betroffen macht das, denn mit so einem Verhalten hat er auch in Kauf genommen, dass ein noch größeres Unglück passieren kann. Das empfinde ich allen Berufskollegen gegenüber mehr als verantwortungslos.

    Schade, dass es solche Verhalten auch unter den Binnenschiffern gibt.

    Lieben Gruß an Dich Joana, ich freue mich, dass Du noch mit von der Partie bist.
    (ich war ja lange gesperrt und hatte dann auch nicht viel Muße, mich zu beteiligen)
    Ich dachte aber, da ich doch noch so vieles in Erinnerung habe vom Heim und deren Zeiten,
    dass ich das mal niederschreiben muss, dass Ihr seht, es tut sich noch was bez. Homberg.
    Es waren dort so viele gewesen, aber die üben sich alle in großes Schweigen.
    Lediglich die Überschrift missfällt mir für den Post.

    Lieben Gruß, Christa
    Mit freundlichem Gruß Christa

  5. #5

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    Zitat Zitat von Joana Beitrag anzeigen
    Hallo Christa,

    schön dass man mal wieder etwas von dir liest.
    Ja, das Patent wird genauso wie beim Autofahrer der Führerschein entzogen.

    Grüße Joana
    Darf ich einmal frage wo dieses Wisses herkommt oder welches Gesetz es regelt?
    Ich möchte dazu anmerken das auch ich gerne dazu lerne falls es im Gesetzeswesen etwas neues gibt...

    BinSchPatentV §23 sagt das eindeutig.
    Bevor das passiert gehört ersteinmal eine MPU dazu, meistens erst auf Anordnung nach mehrmaligen Verfehlungen u.a. Drogen, Alkohol, andere Verfehlungen.
    Patententzug kann auch nur auf Anordnung einer Direktion erfolgen, die WSP kann erstmal nur ein Weiterfahrverbot gegen den Schiffsführer aussprechen.

    Einfach so...., wie beim Autofahren wird das Patent nicht entzogen...es ist immer noch ein Patent und kein Schein...

    Gruß Küstenklatsch
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  6. #6
    Super-Moderator Avatar von Joana
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    Hallo Küstenklatsch,

    in den Kollisionsverhütungsregeln ist eine Grenze von 0,5 Promille festgeschrieben. Klar spricht die WSP nur ein Weiterfahrverbot aus.
    Aber bei Havarien mit Schäden kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. ( die Versicherungen wollen ja auch wissen, wer zahlen muss )
    Dabei können Geldstrafen, zeitlich begrenzte Fahrverbote bis hin
    zum Patententzug ausgesprochen werden. Ich habe mal in einer Statistik gelesen, das ein Patententzug aber nur ca. einmal jährlich vorkommt.
    Ach so, eine MPU wird im allgemeinen ab einem Promillewert von 1,1 Promille angesetzt.

    Grüße Joana

  7. #7
    Super-Moderator Avatar von Joana
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    Hallo,

    noch eine Anmerkung: im Bußgeldkatalog für Binnenschifffahrt ist nur bei einem Verstoß gegen die 0,5 Promille Grenze eine Geldstrafe zwischen 350,- Euro bis 2500 Euro festgelegt. da ist noch kein Schaden mit eingerechnet.
    Und für Schiffsführer eines Fahrgastschiffes oder eines Schiffes mit gefährlicher Ladung gilt eine 0,0 Promillegrenze, also ein absolutes Alkoholverbot

    Grüße Joana

  8. #8

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    Zitat Zitat von Joana Beitrag anzeigen
    Hallo Küstenklatsch,

    in den Kollisionsverhütungsregeln ist eine Grenze von 0,5 Promille festgeschrieben. Klar spricht die WSP nur ein Weiterfahrverbot aus.
    Aber bei Havarien mit Schäden kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. ( die Versicherungen wollen ja auch wissen, wer zahlen muss )
    Dabei können Geldstrafen, zeitlich begrenzte Fahrverbote bis hin
    zum Patententzug ausgesprochen werden. Ich habe mal in einer Statistik gelesen, das ein Patententzug aber nur ca. einmal jährlich vorkommt.
    Ach so, eine MPU wird im allgemeinen ab einem Promillewert von 1,1 Promille angesetzt.

    Grüße Joana
    Die Grenze von 0,5 Promille ist ja schon seit langem bekannt und auch mehr wie richtig.

    Was die zeitlich begrennzte Fahrverbote angeht habe ich in meiner über 30 jährigen Tätigkeit als Schiffsführer und Dozent für die Schiffahrt noch von keinem Fall gehört...
    Dieses ist auch über der KVR noch nicht einmal, zumindes im Elbe-Weser-Ems Raum bei den Kapitänen vorgekommen.

    Falls das Wissen über die MPU und den Wert 1,1 Promille von der Seite ´´bussgeldkatalog.org,, kommt bitte beachten das der Betreiber ein Verlag für Rechtsjournalismus ist.
    Die MPU ist nämlich der letzte Schritt einer Direktion und lt. der WSD Aurich auch statistisch in der Berufsschiffahrt überhaupt nicht erwähnungswürdig.

    Bei einen Blick in den Bußgeldkatalog der See- oder Binnenschiffahrtsstraßenordnung ergibt sich nämlich ein anderes Bild der Strafe.

    Gruß
    Küstenkatsch
    Geändert von küstenklatsch (13.09.2020 um 09:18 Uhr)
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