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Thema: Änderung der BinStrO wegen Stromsäulen an Liegestellen

  1. #1

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    Standard Änderung der BinStrO wegen Stromsäulen an Liegestellen

    Moin

    Ich möchte hiermit daruf hinweisen,das es wohl seit Anfang des Jahres eine Änderung,zur Benutzung der Stromsäulen an Liegeplätzen,in der BinStrO gab.

    § 7.06 Besondere Liegestellen
    4. An einer Liegestelle, bei der das Tafelzeichen B.1 2 (Anlage 7 ) aufgestellt ist, ist ein Fahrzeug verpflichtet,
    sich an einen betriebsbereiten Landstromanschluss anzuschließen und seinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie während des Stillliegens daraus zu decken.

    Ausnahmen vom Gebot nach Satz 1 können auf einem rechteckigen weißen zusätzlichen Schild angegeben werden, das unterhalb des Tafelzeichens B.12 angebracht ist.
    Tafelzeichen B.12 5. Nummer 4 ist nicht anzuwenden auf ein Fahrz eug, das während des Stillliegens ausschließlich eine Energieversorgung nutzt,
    die keine Geräusche sowie keine gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel verursacht.

    Ich liege zur Zeit in Berlin Spandau und ,wer die Liegstelle kennt,weiß,das es hier seit Jahren,mit den Anwohnern Ärger gab.
    Nachdem ich der WSP Spandau mehrmals klarmachte,das ich ,wenn ich das Aggregat während Arbeiten ,bei dem höherer Strombedarf auftrat,laut Bundes - und Landesgesetzen nutzen dürfte.
    Nun gibt es hier aber eine Initiative der Anwohner,die wohl nun ,auch auf Grund der Uneinsichtigkeit anderer Schiffe,die die Stromsäulen garnicht nutzen, gewonnen haben und es nun verboten ist jegliche Motoren zu benutzen.Ich schreibe jegliche,weil die einzige Ausnahme,ein Witz ist,denn selbst , Ellektromotoren verursachen Geräusche.
    Interessant ist , das laut Bundes- und Landesgesetz Berlin, es bestimmte Zeiten gibt,in denen man sogar in Wohngebieten ,zwecks Arbeiten ,diese benutzen darf.
    Das Verbot kommt nun von den eigenen Leuten der GDWS und den zuständigen WSA.Auf meine Anfrage beim WSA in Berlin ,wurde auf das GDWS und deren Schuld, verwiesen , Dies ist aber eine Lüge , denn nachdem ich mich bis nach Bonn erkundigt habe,liegt dies bei den einzelnen WSA.Ich denke auch im besonderen an dem hier in Spandau und dessen Unfähigkeit,das Problem zu lösen.
    Sicher sind auch einige Schiffsbesatzungen mitschuldig,aber da hätte man schärfer durchgreifen können,anstatt ein generelles Verbot zu erteilen.

    Also achtet auch auf neue Schilder an anderen Liegestellen und benutzt die Stromsäulen.Das betrifft ganz besonders,na wen , kicher, nunja, jeder weiß wer heutzutage 24/365 Tage Aggregate am laufen hat.Für die wird es wohl schwer werden in Zukunft in Stadtnähe, zu liegen.

    Etwas Gutes hat es ja , denn nun wird es an diesen Liegestellen wieder sicherer,weil die Leute ,die der Meinung sind über Nacht Festbeleuchtung anzuhaben,eventuell mal drüber nachdenken,das dies andere Schiffe auch blenden kann.

    Gute Fahrt weiterhin

  2. #2

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    Standard

    Ich habe nun eine erste Nachricht erhalten.

    Ausschlaggebend für die Durchsetzung der Änderung der BinSchStrO,hatte wohl eine Richtlinie des Verkehrsministeriums.

    https://www.bundesanzeiger.de/pub/de...ffentlichung?3

    Offen bleibt,seit wann es diesen § 7 in der BinSchStrO, gibt.Der Mann vom WSA Spandau meinte ,seit Anfang des Jahres.
    Dem widerspricht,aber die BinSchStrO,welche zuletzt am 31.10.2019 geändert wurde und er dort schon enthalten war.
    Die Richtlinie ,gibt es aber erst seit 26.03.2020.

    Sollte jemand diesbezüglich etwas wissen,bitte eine kurze Auskunft.

    Die Richtlinie ist ,abgekürzt ,ein - Förderprogramm Bordstrom - und dagegen ist ansich nichts auszusetzen.

    Es ist mir nicht bekannt,das dies vorab bekanntgegeben oder eine sonst übliche Übergangsfrist angesetzt wurde.

    Währenddessen,gerade auch wegen der Cor.-Pandemie, der Rest der Wirtschaft,alle möglichen Erleichterungen bekommt,meint das WSA Spandau ,jetzt wohl die Binnenschiffahrt behindern zu müssen,nur weil ein paar Anwohner ,wollen,das sie mal arbeiten.Damit sind natürlich nur die inkompetenten und wie laut Angabe meines Ansprechpartners,ehemaligen Schiffer gemeint,also die nur auf Pension wartenden Sesselpforzer, dort gemeint.
    Seit Jahren hätte man hier einen Kompromiss finden können,denn laut Bundes - und Berliner Landesrecht,gäbe es genug Möglickeiten.Bei der vermeintlichen Lärm- und neuerdings auch bei Gegenwind (was hab ich geschmunzelt,als der Anwohner seine Nase rümpfte) Geruchsbelästigung kollidieren ,nämlich Bundes- und Berliner Landesrecht,mit der BinSchStrO oder besser, Wohn - und Geschäftsgebiet.Mit der neuen Richtlinie ,denkt sich wohl das WSA Spandau nun,hätte man eine Grundlage,diesen Zwist ,einfach, unter dem Deckmantel von Öko ect. aus dem Wege zu gehn.
    Das können sie aber knicken.
    Ich habe alles getan ,um eine friedliche Lösung zu finden.Das hat nun ein Ende.Ab morgen wird gearbeitet und zwar mit dem Lufthammer.Sollte dies hier zufällig jemand aus der Initiative der Anwohner lesen,ruft doch Eure Bekannten und Freunde beim WSA Spandau an und sagt ihnen gleich,sie sollen sich ihren § 7 sonstwo hinschieben ,denn der Kompressor bekommt Landstrom.

    PS: Sonnabend ,zählt als Werltag ! Ich freu mich für Euch.

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