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Thema: Nationalflagge

  1. #1

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    Standard Nationalflagge

    Immer öfter sehe ich jetzt,das man die Flagge der EU ,als Nationalflagge zeigt.Dies verstößt jedoch gegen geltendes Recht,worauf ich hiermit hinweisen möchte.
    So sehr auch der Wunsch sein mag,die EU ist michteinmal ein Land,geschweige denn eine Nation.

    Jedes in der BRD registrierte Schiff ,darf ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen,die Donau, die Oder und die Ems unterhalb Papenburg.

    §14(1) FlaggRG
    (1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen.



    § 16 FlaggRG

    2. Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    als Schiffsführer eines Binnenschiffes der Vorschrift des § 14 Abs. 1 über die Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt,
    3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

    Grüße

  2. #2
    Avatar von Reinier D
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    Deutschland Nationalflagge.

    Hallo Yggdrasil

    Schön das du § da zu schreibt, aber in welche Reglement sind diese § zu finden.

    mfg Reinier
    Wer nichts weiss, musst alles Glauben.

  3. #3

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    Hallo Reinier,

    FlaggRG = Flaggenrechtsgesetz.

    Da es sich um ein deutsches Gesetz handelt, gelten sie für Binnenschiffe nur für Fahrzeuge unter deutscher Flagge.

    Grüße Reinhardt

  4. #4
    Avatar von Hafenspion
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    Hallo Yoggdrasil,

    der Begriff "Bundesflagge" als Nationalflagge für Binnenschiffe in Deinem Statement ist m.E. falsch. Diese dürfen nur
    Schiffe führen, die einer Bundesbehörde unterstehen. Für deutsche Binnenschiffe gilt ausschließlich die Nationalflagge!

    Gruß Hannes

  5. #5
    Moderator Avatar von Norbert
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    Deutschland

    Die Fahrzeuge der WSV führen die "Bundesdienstflagge" , der Begriff "Bundesflagge" oder "Handelsflagge" als Nationalflagge für Binnenschiffe bzw. Seeschiffe ist richtig.
    Zu fällen einen schönen Baum, braucht 's eine halbe Stunde kaum.
    Zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenk' es, ein Jahrhundert.

    Eugen Roth

  6. #6

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    Moin

    Alle Fragen beantwortet,man ihr seit gut,vielen Dank.
    So zurück auf die couch ;O)

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