Immer öfter sehe ich jetzt,das man die Flagge der EU ,als Nationalflagge zeigt.Dies verstößt jedoch gegen geltendes Recht,worauf ich hiermit hinweisen möchte.
So sehr auch der Wunsch sein mag,die EU ist michteinmal ein Land,geschweige denn eine Nation.

Jedes in der BRD registrierte Schiff ,darf ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen,die Donau, die Oder und die Ems unterhalb Papenburg.

§14(1) FlaggRG
(1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen.



§ 16 FlaggRG

2. Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
als Schiffsführer eines Binnenschiffes der Vorschrift des § 14 Abs. 1 über die Flaggenführung der Binnenschiffe zuwiderhandelt,
3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Grüße