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Thema: Neues WSA Main eröffnet - WSV-Reform abgeschlossen

  1. #1
    Avatar von Hein Mück
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    Deutschland Bund Neues WSA Main eröffnet - WSV-Reform abgeschlossen

    Moin,

    am 12.04.2021 ist aus den bisherigen WSÄ Aschaffenburg und Schweinfurt das WSA Main entstanden.
    Damit ist die WSA-Reform abgeschlossen.
    Als Oberbehörde gibt es die GDWS in Bonn. Die frühere Mittelinstanz "Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD)" wurde ersatzlos gestrichen. Aus 39 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtern wurden 17, die jeweils für ein oder mehrere Wasserstra0enreviere zuständig sind.

    Mehr dazu.

    Tschüss
    Hein Mück

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von Muranfan
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    Grüß Gott aus Bayern,

    danke für die Info.

    Es trifft allerdings nicht zu, dass die GDWS in Bonn eine "Oberbehörde" ist und dass die frühere Mittelinstanz ersatzlos gestrichen wurde.

    Der 3-stufige Aufbau der WSV gliedert sich nun wie folgt (siehe Anlage):

    Oberste Behörde: BMVI
    Mittelbehörde: GDWS
    Unterbehörden: 17 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sowie 8 Wasserstraßen-Neubauämter

    Zusätzlich gibt es im Geschäftsbereich des BMVI noch Oberbehörden (grau in beiliegendem Organisationsplan), wie z.B. die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG).

    Vor der Reform (also bis 2013) gab es als Mittelbehörden 7 Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (Nord, Nordwest, West, Mitte, Ost, Südwest und Süd); diese wurden 2013 zusammengelegt zur Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt.

    Mit der Gründung des WSA Main wurden nun alle bisherigen 39 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter zu 17 Ämtern zusammengelegt.

    Gruß
    Muranfan
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  3. #3
    Avatar von Hein Mück
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    Hallo Muranfan,

    wenn Du das Ministerium mitzählst, ist die GDWS eine Mittelbehörde. Allerdings ebenso die von die erwähnte BAW und BfG, die Verbindungslinien im Organigramm machen es deutlich. Sie sind auch nur deswegen grau unterlegt, weil ihre weitere Struktur nicht wie bei der GDWS weiter dargestellt ist. Diese im Organigramm grau unterlegten Behörden können nach Deiner Definition auch deswegen keine Oberbehörden sein, weil das ja das Ministerium ist.

    Es bleibt aber festzuhalten, dass die GDWS für das gesamte Bundesgebiet zuständig ist. Eine Aufteilung des Bundesgebietes, wie sie mit den früheren WSDen vorgenommen wurde, gibt es nicht mehr. Als Unterbehörden gibt es dann direkt die WSA.

    Gruß
    Hein Mück

  4. #4
    Super-Moderator Avatar von Muranfan
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    Hallo Hein Mück,

    ich bin nun seit über 30 Jahren in der WSV.........................

    Es ist nicht die Frage, was ich mitzähle, sondern wie der Verwaltungsaufbau gesetzlich verankert ist.


    In Deinen Beiträgen verwechselst Du Oberbehörden (z.B. BAW) mit der Obersten Behörde (Ministerium).

    Zitat zur BAW (Fettdruck- und Rotfärbung von mir):

    Die Bundesanstalt für Wasserbau ist eine zentrale technisch-wissenschaftliche Bundesoberbehörde zur Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.


    Hier ein Zitat aus der homepage des WSA Nord-Ostsee-Kanal (Fett- bzw. Rotfärbung von mir) zur Frage, ob die GDWS eine Mittelbehörde ist:

    Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel ist eine Unter- bzw. Ortsbehörde. Ihr vorgesetzt ist die Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt GDWS - regional vertreten durch die Außenstelle Nord, die ehemalige Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord. Die GDWS ist die sogenannte Mittelbehörde. Die oberste Behörde ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).



    q.e.d.



    Zitat Zitat von Hein Mück Beitrag anzeigen

    Es bleibt aber festzuhalten, dass die GDWS für das gesamte Bundesgebiet zuständig ist. Eine Aufteilung des Bundesgebietes, wie sie mit den früheren WSDen vorgenommen wurde, gibt es nicht mehr. Als Unterbehörden gibt es dann direkt die WSÄ.

    Gruß
    Hein Mück
    Das trifft zu und daher ist die Einteilung der WSV-Fahrzeuge in diesem Forum zu hinterfragen, wie Du ja an andere Stelle richtigerweise angeregt hast.

    Grüße von der Donau,
    Muranfan

  5. #5
    Avatar von Hein Mück
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    Hallo Muranfan,

    im Wikipedia-Artikel über Bundesbehörden wird die GDWS als Bundesoberbehörde aufgelistet, weil es direkt dem Bundesministerium für Verkehr und digitalbe Infrastruktur unterstellt ist.
    Die WSA und WNA sind als Unterbehörden aufgelistet und haben die GDWS als übergeordnete Behörde.

    Da scheint mir dann bei den Fachleuten keine Einigkeit zu herrschen.

    Gruß
    Hein Mück

  6. #6
    Super-Moderator Avatar von Muranfan
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    Hallo an alle Leser,

    offenbar ist es mir trotz mehr als 30 Jahren WSV-Zugehörigkeit, fast 20 Jahre Amtsleiter, Reformbeauftragter etc. nicht gelungen, Hein Mück zu überzeugen.

    Ich weiß nicht, wer den Eintrag in Wikipedia autorisiert hat (offenbar ist man dort uneins), aber selbst dort steht:

    Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist die oberste Bundesbehörde der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Als Mittelbehörde unterstehen ihr als ortsnahe Unterbehörden die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA) sowie die Wasserstraßenneubauämter.

    Aus meiner Sicht ist die Bezeichnung in lila nicht korrekt, vielleicht wollten die Schreiber des Artikels ausdrücken, dass die GDWS die "höchste" Behörde der WSV ist. Im offiziellen Sprachgebrauch gibt es jedenfalls nur jeweils eine "Oberste Behörde" (das jeweilige Ministerium).

    Im Kästchen rechts im gleichen Artikel steht richtigerweise: Stellung: Bundesmittelbehörde.

    Fazit:

    Die GDWS war, ist und bleibt eine Bundesmittelbehörd
    e.

    Damit lassen wir es bewenden.

    Grüße von der Donau,
    Muranfan

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