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Thema: Verlängerung MS Sandra

  1. #1

    Standard Verlängerung MS Sandra

    Hallo, hier einige Bilder von der Verlängerung des Ms Sandra von 100 auf 110 m und Einbau neuer Eisenboden, durchgeführt 1993 in Maasmechelen. Die tonnen sind gleichgeblieben da von 2,96 auf 2,80 m runtergeeicht wurde.
    werner
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  2. #2
    BarreLuebbecke
    Gast

    Standard

    Darf man hier mal als "neuling" mal was fragen ?
    Eine Verlängerung in wie weit wird diese Berechnet ? Ich als Anfänger würde sagen 10 meter ok , aber 15 oder 20 meter ist doch auch was ! und Es bringt ja auch mehr Geld ein wenn ich mehr Ladefläche oder Volumen habe.
    Wie sieht es mit den Kosten Aus pro meter im Ausbau aus in etwa ?
    Ab wann ist eine Verlängerung angebracht , und wann nicht ?
    Welche Vorschriften oder Gestze gibt es darüber ?
    Und Was muß man unter "2,96 auf 2,80 m runtergeeicht wurde" verstehen ? Wie wird diese Bergündet wann ist ratsam so etwas zu machen und wann nicht ?
    Geändert von BarreLuebbecke (26.05.2010 um 07:59 Uhr) Grund: Zusatzfrage eingestellt

  3. #3

    Standard

    Hallo,
    bei der "Sandra" ist man wohl "nur" auf 110m Länge bei 2,80 Tiefgang gegangen, weil dies ein Standardmaß für Einzelfahrzeuge bei der Wasserstraßenklasse Vb ist.
    Die Wasserstraßenklasse gibt im Endeffekt die maximalen Maße für die Befahrbarkeit der Wasserstraße an. Sie ergibt sich i.d.R. aus der Ausbautiefe der Wasserstraße und der Länge und Breite der Schleusen.
    Was bringt es dir, wenn du ein 115m langes Schiff hast, damit aber nur noch bestimmte Wasserstraßen befahren kannst. Gleiches gilt für die Breite und die Höhe.
    Ich kenne z.B. auch Schiffe, die nachträglich gekürzt wurden, um z.B. durch das Schiffshebewerk Scharnebeck (100m Länge) fahren zu können.
    Auch kann die Wahl der Abmessungen betriebswirtschaftlich begründet sein. Je nach Größe des Fahrzeuges/Verbandes wird auch später dementsprechendes Fahrpersonal gefordert.

    Beim Tiefgang ist es etwas komplizierter, hier gibt es wohl weniger schiffbauliche Veranlassung.

    Grundsätzlich müssen die Umbauten und die fertigen Fahrzeuge den Grundsätzen des sicheren Schiffsbaus entsprechen und die Anforderungen der Schiffsuntersuchungsordnungen (z.B. RheinSchUO/BinSchUO) und ggf. der Bauvorschriften für den Gefahrguttransport (z.B. ADN(R)) erfüllen. Dies ist erforderlich um die Untersuchung zum Schiffsattest durch eine Untersuchungbehörde (z.B. ZSUK) und die Zulassung durch eine Klassifizikationsgesellschaft (z.B. Germ. Loyd) zu bestehen.

    War jetzt nur ein kleiner Abriss, gibt da bestimmt noch viel mehr drüber zu erzählen. Aber dafür bin ich gerade zu müde.

    Bis dann

    Dominic

  4. #4
    BarreLuebbecke
    Gast

    Standard

    Danke dir für die Antwort, für mich hast du schon meine frage zu 110 % beantwortet ! Es ist aber für einen wie ich es bin ( Neuling ) sehr sehr interesant warum man so etwas macht.

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