Hallo zusammen,
passend zum neuen Ausbildungsjahr haben wir unseren Ordner für Ausbildungsnachweise angepasst: Das frühere "Bordbuch für Schiffsjungen und Schiffsmädchen" heißt nun "Ausbildungsnachweis Binnenschifffahrt". Titel und Inhalt wurde komplett überarbeitet, der Zweck aber bleibt gleich: Mit Hilfe der enthaltenen Vorlagen führen die Auszubildenden in einer Tages- und Wochenübersicht den Nachweis gemäß § 13 Satz 1 Nr. 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG), was sie während ihrer Ausbildung gelernt haben. Der mitgelieferte Ordner sorgt für einen zentralen Sammelort der Nachweise. Dies erleichtert auch die Erfüllung der Ausbilderpflicht nach § 14 (2) BBiG.
Gute Fahrt und viele Grüße
Das Team des Binnenschifffahrts-Verlags [US]