Hallo,
wenn ich mich recht erinnere, waren Schiffsführer früher versicherungstechnisch als 'Angestellte' (bei der BfA und bei einer Ersatzkasse) versichert, Matrosen als 'Arbeiter' (bei der LVA bzw. AOK). Weiß jemand, auf welcher Grundlage diese Einteilung vorgenommen wurde (deutsches Sozialgesetzbuch, Tarifvertrag)?
1951 wurde ein internationales Abkommen über die soziale Sicherheit und die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer verabschiedet. In der wird darüber aber kein Wort verloren, möglicherweise, weil es in den anderen Ländern diese Unterscheidung nicht gab oder nach anderen Regeln getroffen wurde.
(Man kann mich in dieser Angelegenheit auch direkt kontaktieren: schifferkind@lex-icon.eu)

Besten Dank
W. Preikschat