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Thema: Ausbildung Binnenschiffer - rechtliche Voraussetzungen

  1. #1

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    Standard Ausbildung Binnenschiffer - rechtliche Voraussetzungen

    Hallo,

    ich möchte eine Ausbildung zur Binnenschiffer absolvieren.

    Wie sieht es aus mit den rechtlichen Voraussetzungen,da sind noch einige Fragen offen.

    Es geht um einen Personenschiffverkehr ist ein kleines Schiff, 14 x 3 Meter . Für dieses benötigt man ja lediglich einen Sportbootführerschein. Dieser Betrieb ist auf der oberen Donau und fährt auch nur ausschließlich dort in der Personenbeförderung.

    Weiß jemand ob die Ausbildung zum Binnenschiffer anerkannt und möglich wäre?

    Ab Januar 2022 ändert sich ja auch einiges aufgrund der neuen EU Richtlinie

    Viele Grüße

  2. #2
    Avatar von Rheinlotse Klaus
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    Hallo San_Ma,

    da setzt Du Dich am Besten mit der WSD in Deinem Bereich in Verbindung. Die können Dir die nötigen rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Gerade weil sich zum Januar 2022 einiges ändert!

    Gruß vom linken NIederrhein,
    Klaus


    PS: Liebe Modis: sind wir hier mit Binnenschifferforum hilft e.V. im "richtigen" Bereich? Mal so nebenbei gefragt.
    Geändert von Rheinlotse Klaus (24.10.2021 um 23:29 Uhr) Grund: PS zugefügt.
    Wenn jeder denken würde: "Der andere könnte Recht haben", gäbe es weniger Streit auf der Erde.

  3. #3
    Avatar von de-meenzer-bub
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    Hallo,

    oder hier mal schauen, beim BBiB (Bundesinstitut für berufliche Bildung)

    https://www.bibb.de/de/suche.php?q=Binnenschiffer&sbmt=

    Gruß
    Michael

  4. #4

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    Hallo,
    ich habe nach dem WSD geschaut, aber nichts gefunden. Oder wurde die WSA, WSV gemeint? Es geht darum, dass ich ein Schiff für die Gewässerreinigung fahren soll. Ich werde jetzt den SBF und das Funkzeugnis dafür machen. Oder gibt es jetzt hierzu neue EU-Regelungen seit Januar 2022?

  5. #5

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    Ahoi Güzela, es hatte schon immer Betriebliche Arbeits "Fahrscheine"
    ähnlich Patente wie Hafen oder Schleppbootsscheine die man sich
    Ausstellen lassen konnte die einem Befähigten die Nachweise zur
    Nutzung von Arbeitsbooten erlaubten, oft waren es Hafen/Strecken
    oder Ortsgebunde Arbeitsbereiche an denen man dann Fahren durfte!

    Frag mal beim WSA/WSV nach, Tip-nicht Telefonisch oder per E-Mail!
    Ein Gespräch Auge in Auge lässt oft mehr heraus kommen dann dazu!

    Mit Hafen, kleinen Arbeitsscheinen für Hafenschlepper/Schleppbooten
    begann auch mal meine kleine Arbeitswelt in der in der Berufsschifffahrt!

    Gruß kaos
    Eine alte Schifferweisheit besagt:
    Gott beschütze uns vor Sturm und Wind - und vor den Booten die gechartert sind !!!

  6. #6

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    Hallo, ich hoffe ich konnte es hochladen, ist ein PDf.Brochure_DE-Berufsqualifikationen-in-der-Binnenschifffahrt(1).pdf
    "Good water, good life. Poor water, poor life. No water, no life.“ – Sir Peter Blake

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