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Thema: "Ende der Bundeswasserstraße Regen"

  1. #1
    Im ewigen Hafen Avatar von danubenews
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    Deutschland "Ende der Bundeswasserstraße Regen"

    Anlage 1: Wasserstraßenkarte Donau (Ausgabe 1994)
    Hier wird in Rotdruck ein "Ende der Bundeswasserstraße Regen" dokumentiert. Das Ende ist aus anderer Sicht auch der Anfang!
    Der Beginn der Bundeswasserstraße Regen ist jedenfalls nicht kartiert.

    Anlage 2:
    In der Liste der Bundeswasserstraßen der BRD wird auf Seite 10 eine Bundeswasserstraße "Regen" mit einer Länge vom 100 Metern (!) aufgeführt. "Vom Schleusenkanal Regensburg weg".(Wo ist das ?)

    Wenn man die Hektometerzeichen (weißer Punkt mit schwarzem Ring) ernst nimmt, landet man jedenfalls nicht bei Do.-km 2379, 1, wo der Liegeplatz im Donau-Nordarm beginnt.

    Anlage 3:
    Habe mal die Daten in den Plan eingetragen. Ich meine, dass der Liegeplatz im Bereich des Stadtteils "Am Gries" nie in der 100 Meter langen Bundeswasserstraße Regen (eine Schiffslänge) liegt. Aber es gibt ja "Experten" .....

    Klaus Heilmeier
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  2. #2

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    Hallo Klaus
    Ob ich Experte bin weiss ich nicht, aber laut Plan und aus der Praxis, sieht man , dass die Bundeswasserstrasse Regen ungefähr 400 m lang ist (die Liegestelle am Gries). Wir fahren vom Schleusenkanal Unterwasser über die Regen bis die in den Donau-Nordarm mündet!
    Das sind etwa 400 m !
    Gruss Jozef

  3. #3

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    Servus Jozef!

    Ohne beckmesserisch zu sein, eine kleine Anmerkung:

    Der Fluß Regen ist männlich, also der Regen.

    Gruß aus Regensburg vom Gerhard!

  4. #4

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    Hat der danube wieder was gefunden. Manche Leute haben einfach zu viel Zeit.

  5. #5

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    Ja Gerhard, aber es ist doch DIE Wasserstrasse!
    Gruss Jozef

  6. #6
    Im ewigen Hafen Avatar von danubenews
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    Deutschland Ende der Bundeswasserstrasse Regen

    Auch zu diesem Thema gibt es Debatten....

    Muß in dieser Frage eingestehen, dass ich mich auf meine Unterlagen und Pläne verlassen habe, wobei die Bundesverwaltung 2020 Dinge ergänzt bzw. neu definiert hat.

    Seit 8.12.2020 gilt Folgendes:

    Der Schleusenkanal der Stufe Regensburg (Unterwasser) mündet bei Do-km 2379,24 in den Fluß Regen (Gewässer I. Ordnung) und zwar bei Rg.-km 0,32.
    Bis Do-km 2378,82 (entspricht Regen-Kilometer -0,09) wird eine "Mündungsstrecke Regen" definiert, die den Liegeplatz zwischen 2378,9 und 2379,2 einschließt, wie "mainschnickel" anmerkt. In der "Mündungsstrecke" gilt die Donau-Kilometrierung.
    Damit mündet der Regen - ähnlich wie vor dem Donauausbau - in den Donau-Nordarm.(sh. hist. Bild von 1968)

    Anlage 1: Auszug aus VV-WSV11 03 - Teil 4

    Anlage 2: Regen-Mündung vor dem Donauausbau. Links unten heute der Bereich des heutigen Unterwassers der Schleuse Regensburg. In der Mitte der Stadtteil Am Gries mit dem Donau-Nordarm (rechts) und dem Regen.
    Dahinter der Untere Wöhrd und die Nibelungenbrücke.
    Foto: Archiv


    Klaus Heilmeier
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  7. #7

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    Hallo Jozef,
    Die etwas eigenartige Situation mit der Bundeswasserstraße "Regen" stammt noch aus der Zeit, in der die Befahrung der Donau für alle, besonders osteuropäische Staatsreedereien nur bis zum früheren Endpunkt der internationalen Schifffahrt in Regensburg (Steinerne Brücke) möglich war. Die Donau stromauf von Regensburg war vorher nicht für die Großschifffahrt in erster Linie aus Gründen der Parameter der Strecke der Abmessung der Fahrzeuge befahrbar. Nach dem Bau der Staustufen Regensburg und Bad Abbach wurde die Donau auch hier mit eingeschränkten Abmessungen (Länge, Breite, Tiefgang und LH den MDK Maßen angepaßt) möglich. Aber zu dieser Zeit verfolgten die östlichen Donauländer die Politik daß die Verlängerung für die Großschifffahrt bis Kelheim gemäß den Bedingungen der Belgrader Akte und des Bratislaver Abkommens als frei zu sehen, da es sich nur um eine baulicher Veränderung der Donaustrecke Regensburg - Kelheim handelte, aber die Donau als freie Wasserstraße anzusehen wäre. Dann ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf die Idee gekommen mit der Zwischenschaltung der Bundeswasserstraße "Regen" im Unterwasser der Schleuse Regensburg, wenn auch nur auf 400 Meter einen Abschnitt zu eröffnen, wo während dieser Zeit die Schifffahrt auf nationalen Wasserstraßen noch genehmigungspflichtig war. Das Ganze wurde mit dem Ende des osteuropäischem Wirtschaftsraumes und des Warschauer Paktes ab den Anfängen der 90-er Jahre dann hinfällig und geriet in Vergessenheit.
    Dies ist nur eine Kurzfassung zur Erklärung der Bundeswasserstraße "Regen".
    Grüße von der Donau.
    robert weinberger

  8. #8

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    Hallo Robert
    Das kenne ich auch von der freie Rheinschiffahrt lt Mannheimer Akte:
    Wir durften als NL Schiff Transporte übernehmen von Würzburg nach Schweinfurt (Main, als Nebenfluss des Rheins), aber nicht nach Bamberg: ist Regnitz, bzw. MainDonauKanal, als nationale Wasserstrasse und somit genehmigungspflichtig.
    Später wurden die EU Staaten gleichgestellt.
    Ich brauchte auch Genehmigung für Budapest nach Mannheim (Rhein zu Berg also nicht nach Richtung NL), aber nicht nach zB Duisburg (ist Richtung NL).
    Gruss Jozef

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