Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: NOK-Fähren: Sportbootkapitäne sollen gegen Personalnot helfen

  1. #1
    Avatar von kaeptn-tom
    Registriert seit
    20.02.2011
    Ort
    Bernau
    Beiträge
    1.647

    Deutschland NOK-Fähren: Sportbootkapitäne sollen gegen Personalnot helfen

    Hallo zusammen:

    Ein Bericht des NDR vom 22.11.23:
    http://www.ndr.de/nachrichten/schles...en,nok680.html

    MfG Thomas
    Man muss die Schuld auch mal bei ANDEREN suchen!

  2. #2

    Registriert seit
    10.12.2017
    Ort
    Niederbayern
    Beiträge
    526

    Standard

    Unglaublich. Schon die Wörter Kapitän und Sportboot passen nicht zusammen.

  3. #3

    Standard

    Moin im Forum!

    Da wissen wir doch schon mal, was auf uns zukommt. Aber noch hat es keiner der "Freizeitkapitäne" geschafft
    ( wie im Artikel ja zu lesen ist ).
    Ich hab da aber noch einen Link zu Youtube: https.//youtu.be/Iqsp8Tud5-I?si=0b_UZ03qn0tV4J8G
    DER NORD-OSTSEE-KANAL: Nadelöhr für Riesenschiffe - Neubau einer Schleuse...
    Dort wird berichtet, dass, aufgrund der Personalsituation bei den NOK-Lotsen, neue Lotsen und Kanalsteuerer auch ohne
    nautische Vorkenntnisse via 2. Bildungsweg ab sofort eine Kurzausbildung bekommen sollen, um bereits kurzfristig Abhilfe aus dem
    Dilemma zu schaffen.
    Das ist noch besser als die "AIB - Ausbildungsinnitiative Binnenschifffahrt"!

    Da kommt's irgendwann ganz dicke!

    Gruss Achim
    (der dann hoffentlich schon in Rente ist)

  4. #4
    Avatar von faehrenfan
    Registriert seit
    20.10.2009
    Ort
    Gimbsheim (Höhe Rheinkilometer 471)
    Beiträge
    982

    Standard

    Moin,

    klingt alles aufregender, als es tatsächlich ist. Aus zuverlässiger Quelle wurde mir folgendes zu den Fährführern vom NOK mitgeteilt:

    Fährschiffsführerinnen / Fährschiffsführer benötigen ein nautisches Patent. Dies sind entweder das Schifferpatent A oder C1, das Unionspatent oder ein Fährschifferzeugnis.
    Inhaberinnen / Inhaber eines STCW-Patentes benötigen mindestens das NK100. Darüber hinaus müssen ein Radarpatent und ein Sprechfunkzeugnis vorhanden sein.

    Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels bestehen zunehmend Personalprobleme und damit einhergehende Schwierigkeiten, die NOK- Fähren zu besetzten und den Betrieb aufrecht zu erhalten.
    Daher wurden hinsichtlich der Qualifikation der Schiffsführerin / des Schiffsführers nunmehr die Voraussetzungen geschaffen, dass neben Inhaberinnen / Inhabern der vorgenannten Kapitänszeugnisse
    auch Fährschiffsführerinnen / Fährschiffsführer gemäß § 15 Abs. 2 BinSchPersV eingesetzt werden können, die nach einem Fachkonzept zu qualifizieren und zu prüfen sind.

    Mindestvoraussetzungen sind Sportbootführerschein und Erfahrungen als Decksmann.
    Einer Reihe von Einweisungen und Ausbildungen folgen je eine theoretische und praktische Prüfung, die erfolgreich bestanden werden müssen.
    Zudem müssen auch ein Radarpatent und ein Sprechfunkzeugnis erworben werden.
    Der genannte Absatz aus der BinSchPersV:
    Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)

    § 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene

    (2) Das Fährschifferzeugnis berechtigt zum Führen von Fähren für die im Fährschifferzeugnis eingetragene Fährstelle.
    Es wird für frei fahrende, für seil- oder kettengebundene Fähren oder für beide Arten von Fähren erteilt.

    (6) Die in den Absätzen 1 bis 5 genannten Befähigungszeugnisse gelten auch auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2, wenn zusätzlich eine besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen vorliegt.
    Mit anderen Worten:
    Früher wollte die GDWS Schiffsführer statt Fährführer für die NOK Fähren habe, damit sie diese flexibel einsetzen konnte, (Fährenhopping).
    Ebenfalls konnte sie so die Fähren auch außerhalb ihrer eigentlichen Fährstelle ( zum, Beispiel in der Längsfahrt ) einsetzen.

    Nun dürfen aber ganz "normale" Fährführer (nach der BinSchPersV), eine NOK Fähre steuern, wenn Sie die Zusatzausbildung für die maritime Wasserstraße
    und die Fährschifferprüfung für die beantragte NOK Fährstelle abgelegt haben. Das Fährenhopping und die Längsfahrt entfällt so aber.

    Und damit die Ausbildung zum NOK - Fährführer schneller geht, sollten die Bewerber bereits über einen Sportbootführerschein (wegen dem nötigen Grundwissen),
    sowie über ein Schifferdienstbuch mit dem Eintrag Decksmann verfügen.
    Und um zur Fährschifferprüfung zugelassen zu werden, braucht man mindestens 180 Tage Fahrzeit als Decksmann, und das meinen sie mit Erfahrung.

    Mehr steckt da nicht dahinter ...

    Gruß Alex
    Geändert von faehrenfan (29.11.2023 um 19:23 Uhr)
    ~~~ Fähren sind die schönste Art, Menschen miteinander zu verbinden ~~~

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •